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Ab wann kann man auf einem Foto das Recht auf das eigene Bild geltend machen?

gefragt von bosshogbosshog am 28.02.2007 um 15:49 Uhr

Jemand in Menschenmenge fotografiert will nun das Recht auf das eigene Bild geltend machen. Geht das?


Reply


anonym
beantwortet von gavidigavi am 28. Februar 2007 21:15
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Wenn die Gruppe mehr als 5 erkennbare Personen zählt (gilt dann als Menge) ist kein Release notwendig. Bei weniger als 5 Personen muss die Genehmigung jedes Einzelnen eingeholt werden und das Foto kann auch nur dann veröffentlicht werden. Einzelpersonen, Ganzfiguren und Portraits sind Releasepflichtig, dürfen also ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden.


anonym
beantwortet von blabla47829 am 28. Februar 2007 21:18
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Wenn du in einer Menschenmenge stehst, bei Karneval z.B., hast du kein Recht am eigenen Bild, weil du dich auf öffentlichem Gebiet befindest. Wenn eine "Übersichtsaufnahme" veröffentlicht wird mit vielen Menschen, ist das so. Anders sieht es aus, wenn aus dieser Menge heraus dein Gesicht gut zu sehen ist und veröffentlicht wird als Einzelbild. Dagegen kannst du vorgehen. Im Heft 02/2007 von fotohits stehen gute Tips dazu drin.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 28. Februar 2007 18:27
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Meines Erachtens kann man nicht auf der Herausgabe bestehen, bei heutiger Digitaltechnik auch ziemlich sinnlos. Man kann jedoch u.U. ein Veröffentlichung untersagen bzw. bei unerlaubter Veröffentlichung klagen.

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen dürfen jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein. Genauso dürfen Personen, die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, dass real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.


anonym
beantwortet von Holger am 28. Februar 2007 15:55
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Ja. Eigentlich müsste man von jedem fotografierten die Genehmigung einholen, das Bild veröffentlichen zu dürfen.

Kommentar von monanina am 28. Februar 2007 17:32

Wie sieht es aus, wenn der das Bild nicht veröffentlicht, sondern für sich selbst macht? Kann man die Herausgabe verlangen, wenn man nicht möchte, dass der eine Bild von einem hat? Oder geht das nur bei Veröffentlichungen?

Kommentar von 7e754adda86a60e0a39d7204ba604243smallBetty am 28. Februar 2007 21:07

Fuer Privatzwecken darf jede Mensch beliebige Motive fotographieren. Veroeffentlichen aber nur mit Genehmigung von Personen, Arhitekten des Gebaudes (wenn er noch lebt), von zB einem Zoo - darf man Tiere fotographieren fuer ein Privatalbum, veroeffentlichen nur mit einer Erlaubniss des Zoo-Menagement, und die Photosession ist vorher zu beantragen usw...


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 28. Februar 2007 20:19
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Wenn jemand in einer Menschenmenge mitfotografiert wurde, dann hat er kein Recht auf das Bild.





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