Jemand in Menschenmenge fotografiert will nun das Recht auf das eigene Bild geltend machen. Geht das?
Ab wann kann man auf einem Foto das Recht auf das eigene Bild geltend machen?
Antworten (6)
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4Antwort von
dock69dock69
Meines Erachtens kann man nicht auf der Herausgabe bestehen, bei heutiger Digitaltechnik auch ziemlich sinnlos. Man kann jedoch u.U. ein Veröffentlichung untersagen bzw. bei unerlaubter Veröffentlichung klagen.
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen dürfen jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein. Genauso dürfen Personen, die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, dass real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
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2Antwort von
blabla47829 Wenn du in einer Menschenmenge stehst, bei Karneval z.B., hast du kein Recht am eigenen Bild, weil du dich auf öffentlichem Gebiet befindest. Wenn eine "Übersichtsaufnahme" veröffentlicht wird mit vielen Menschen, ist das so. Anders sieht es aus, wenn aus dieser Menge heraus dein Gesicht gut zu sehen ist und veröffentlicht wird als Einzelbild. Dagegen kannst du vorgehen. Im Heft 02/2007 von fotohits stehen gute Tips dazu drin.
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2Antwort von
gavidigavi Wenn die Gruppe mehr als 5 erkennbare Personen zählt (gilt dann als Menge) ist kein Release notwendig. Bei weniger als 5 Personen muss die Genehmigung jedes Einzelnen eingeholt werden und das Foto kann auch nur dann veröffentlicht werden. Einzelpersonen, Ganzfiguren und Portraits sind Releasepflichtig, dürfen also ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden.
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2Antwort von
Holger Ja. Eigentlich müsste man von jedem fotografierten die Genehmigung einholen, das Bild veröffentlichen zu dürfen.
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0Antwort von
RaymundBley Zum Thema Fotografie und Recht haben wir (der mitp-Verlag) gerade ein Buch herausgegeben. Kostenlose Leseproben und weitere Informationen gibt es hier: http://www.it-fachportal.de/5944
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Schuggi5599Schuggi5599
Wenn jemand in einer Menschenmenge mitfotografiert wurde, dann hat er kein Recht auf das Bild.
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