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ab wann kann man als ehrenamtlicher Mitarbeiter belangt´´werden?

Frage von stigma99 stigma99

Hallo an alle

ab wann kann man als Ehrenamtl. Mitarb. blangt werden wenn man ein Projekt unterstützen möchte im Bereich Menschenrchte(Illegalität, Asylrecht etc.)? Wie sieht das rein rechtlich §§ in Deutschland aus? Ich mine mit helfen jetzt keine Ärztl. Sachen, es geht nur um inen guten Zweck´´ den einige Kirchen anbieten Bin aber verunbsichert, wi das rein rechtlich geht? Auf was soll man achten?

Kann man als ehrenamtl. in den Bereichen übrhaupt arbeiten ohne dafür belangt zu werden? Es interessiert mich einfach. Freu mich über Rückmeldungen.

Gruss St.

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bitmap bitmap

    Bitte mal konkreter werden, was du meinst. Deine Fragestellung ist etwas wirr.

    In der Regel sind ehrenamtliche Projekte über Träger wie die Kirche rechtlich schon abgesichert. Da ist also nicht davon auszugehen, dass da was Illegales abläuft.

    Oder willst du ein eigenes Projekt aufziehen?

    Kommentar von stigma99 stigma99

    Hallo

    nein es ist kein eigenes Projekt aber rein rechtlich muss ich da was befürchten? Es geht nur um einen Ehrenamtliche Mitarbeit aber in dem Bereich Flüchtl/Illegal. Menschenrechte..

    Ich weis nicht wo kann man sich da erstmal informieren bevor man überhaupt zusagt.. Du schreibst Kirchen haben sich rechtlich abgesichert´´ das ist eine Kirche´´ aber wie kann man sich da absichern? Und was ist mit mir als ehrenamtlicher?

    Bin weiter froh über eine Rückmeldung ist eben ein schwieriges Thema.. Man will helfen, aber man muss sich auch absichern...

    Gruß S.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''aber wie kann man sich da absichern?''

    • Na entweder hast du das Vertrauen, dass die legale Sachen machen oder nicht. Die Kirche selber hat genug Möglichkeiten zu prüfen, dass ihre Aktionen rechtlich okay sind.

    ''Und was ist mit mir als ehrenamtlicher?''

    • Ich verstehe deine Befürchtungen nicht. Wenn du bei einem Projekt der Kirche in dem Bereich mitmachst, brauchst du doch als Ehrenamtlicher nichts befürchten.
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    Antwort von pepe33 pepe33

    Hallo,

    also, wenn Du von Flüchtling und illegal redest, dann meinst Du sicherlich illegaler Aufenthalt und dass Du denen gern helfen willst, möchtest aber über Dein Wissen darüber nicht belangt werden, oder?

    Zuerst: Wenn einer Flüchtling ist, dann sollte er einen Asylantrag stellen. Dann ist er nicht mehr illegal aufhältig, sondern hat ein Duldungsrecht. Dazu genügt es, wenn er sich einfach bei einer Polizeidienststelle oder einer Ausländerabteilung meldet. Das geht auch, wenn er keinen Pass hat (z.B. auf der Flucht verloren), aber seine Identität anders glaubhaft machen kann. Zu beachten aber ist, dass derjenige auch aus einer verfolgten Situation kommt. Soll heißen: z.B. kann nicht ein Inder hier ankommen und sagen, ich habe etwas angestellt und werde verfolgt. Inder haben, soweit ich weiß, kaum Asylrecht. Hingeben kann es aber sein, dass ein verfolgter Iraker hier sofort Asyl bekommt. Hier ist das Asylverfahrensgesetz (AsylVG) zuständig.

    Andere Formen der illegalen Einreise in die BRD oder in das Schengener Staatenbündnis (Zusammenschluss der meißten EU-Staaten, die Grenzfreiheit haben, nach dem Schengener Abkommen) werden im Aufenthaltsgesetz (AufenthG)geregelt.

    Polizeidienststellen weniger, aber die Ausländerabteilungen der Kommunen und Gemeinden können da spezielle Informationen geben.

    Du, als Mitwisser, kannst da nicht unbedingt gleich belangt werden, wenn Du demjenigen zum legalem Aufenthalt helfen willst. Wichtig ist, dass man eine illegale Person nicht eine Arbeitsaufnahme besorgt oder sie beschäftigt und sich davon einen Lohn (Vermögensvorteil) verspricht. Nachzulesen in den Straf- und Bußgeldvorschriften ab § 95 AufenthG.

    Wenn Du noch andere Fragen hast. Schreib'!

    Kommentar von stigma99 stigma99

    Danke , ich wollte eine Projekt unterst. als ehrenamtl. Arb. aber ich möchte nicht dafür belangt´´ werden.. Ich kann ja nichts dafür das die Illeg. sind..

    Also ich hab da bedenken mitzuhelfen´´ es handelt sich um Freizeitgestaltung... Komisch.. Als EAhrenamtl soll man helfen den Alltagzu bessern´´ so sagte man mir sei das Projekt nicht weiter..

    Daher frage ich ja wie das rein §§ aussieht.

    Mfg S.

    Aber Danke ..

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    Antwort von JuergenM JuergenM

    Als ehrenamtliche Person - egal in welchem Einsatzgebiet - muss man sich an das BGB und andere Gesetze halten. Die stehen über allem! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist hier wohl am zutreffensten. Beispiel (ist zwar krass, verdeutlicht die Situation wohl am einleuchtesten): Wenn ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in einer Jugendgruppe arbeitet, und dort ein Schützling/ die Schützlinge sexuell belästigt, greift das Strafrecht. Auch wenn im Rahmen dieser Arbeit der Träger den ehrenamtlichen die Verantwortung (teilweise) abnimmt! Sprich: Die handelnde Person ist verantwortlich, nicht der Träger. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

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