Also ich bin jetzt fast 16 einhalb und hab mich mich gefragt, wann es schlau wäre, mit meinem Führerschein anzufangen. Mir wurde gesagt, dass ich -egal wie alt ich bin- meine theoretische Pfüfung machen kann, aber ein bestimmtes Alter für meine praktische brauche. Und wenn ich 17 und meinen Führerschein habe, mit wie vielen eingetragenden, volljährigen Personen darf ich dann Auto fahren?
Ab wann kann ich meine theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein machen?
Antworten (11)
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Du meinst das begleitete Fahren BF17. ;)
Da kannste in der Regel mit 16 ½ anfangen, theoretische Prüfung ist dann max. 3 Monate, die Praktische max. 1 Monat vor deinem 17. Geb. möglich.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein. Sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr wie 3 Punkte haben. Punkte die später dazu kommen spielen dann keine Rolle, solange die Begleitperson ihren Führerschein nicht abgeben muss oder ein Fahrverbot erhält.
Die Begleitpersonen darf nicht unter Drogen stehen und darf nicht die 0,5 ‰ Grenze erreichen.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist lt. FeV (Fahrerlaubnisverordnung) nicht begrenzt, aber vermutlich sind auch viele FS-Stellen im Glauben es dürften max. 5 sein, da auf der Prüfbescheinigung nicht mehr Platz ist. ;)
Die BF17 Prüfbescheinigung ist noch bis 3 Monate nach deinem 18 Geb. gültig. Ab deinem 18 Geb. darfste damit dann auch ohne Begleitperson fahren.
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Tinkerbell94 Du kannt mit 16 1/2 Jahren die Ausbildung beginnen. Du kannst dann nach einigen Theoriestunden die Theorieprüfung machen und wenn du sie bestanden hast die praktische. Den Führerschein bekommst du allerdings erst mit 17. Du kannst max. 5 Personen eintragen lassen. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen: - Muss über 30 sein - Muss den Führerschein mind. 5 Jahre besitzen - Darf nicht mehr als 3 Punkte haben
Ich hoffe ich konnte dir helfen :) Habe selbst BF17 gemacht und es ist ein großer Vorteil denke ich :) Lg Tinkerbell94
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TalithaAnnTalithaAnn
Ich würde auf jeden Fall abwarten bis du 16 bist. Dann kannst du dir Zeit lassen mit den Theoriestunden. Wie lange vorher man welche Prüfung eblegen kann,w eiß ich nicht genau.
Die eingetragenen Personen, müssen übrigens noch andere Voraussetzungen erfüllen, außer den Führerschein zu besitzen. Du kannst so viele Begleitpersonen eintragen wie du willst.
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Schokomaus56 http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/dienstleistungen/begleitetesfahren.html da ist alles nochmal aufgelistet:)
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DemonatorDemonator
Der Mitfahrer muss min 23 sein und keine punkte in Flensburg haben, außerdem muss er vollkommen handlungsfähig sein
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Leon97531Leon97531 Da ist ja eigentlich alles falsch an dieser Aussage.
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Taerry Ich glaube mit 16 1/2 darf man anfangen - mach ich zumindest :)
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Tulpe24 Ok Danke!
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freemefreeme
manche fahrschulen bieten einen sogenanten blcokfürhrerschein an das heißt das man in den ferien seine praktische und theoretische prüfung machen kann, das könnte man z. b. in den nächsten sommerferien anfangen
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Schokomaus56 Hallo, zu deiner Frage mit wie vielen eingetragenen volljährigen personen du fahren darfst Diese müssen über 30 sein und mindestens 5 Jahre ihren Führerschein besitzen..und 5 Personen können eingetragen werden.
LG
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Tulpe24 Das ist ja jetzt eine ganz neue Version :D Aber danke!
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trixieminzetrixieminze
Die zulässige Personenzahl steht im Fahrzeugbrief !
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Tulpe24 Fahrzeugbrief?
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WookieChieftain Bist du aus Deutschland oder Österreich? Da gibt es nämlich verschiedene Regeln ?
Dann wäre eine Antwort einfacher ;-)
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Tulpe24 Deutschland ;)
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GuteFrage89GuteFrage89
Fang mit 16 an. und zwar so,dass du mit 17 fertig bist.
Denn mit 17 darfst du nur mit einer Person fahren die mindestens 23 ist und keine Strafen kassiert hat.
Das ist sicherer und man lernt viel mehr, als wenn man alleine fährt. denn die können dir tipps geben..
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Tulpe24 Und wie alt muss ich sein um die Prüfungen zu machen?
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WookieChieftain Als Österreicher hab i mit 17 den fertigen Führerschein gehabt und durfte alleine fahren. Mit 16 bin ich mit meinen Eltern gefahren.
Die Prüfung durfte ich aber erst mit 17 machen (da dann aber beide Prüfungen).
Danke :) Und wenn sie nicht mehr gültig ist, muss ich sie dann nochmal machen? :D
Nee, sicher nicht. ;) Allerdings wirste ja sicher innerhalb der 3 Monate deine Kartenführerschein holen. ;)
Nach den 3 Monaten ist es dann nur ein Fahren ohne Führerschein (nicht zu verwechseln mit fahren ohne Fahrererlaubnis): Kostet 10 € Verwarngeld. ;)
Hier gibts noch ein paar Antworten:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm