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Ab wann kann ich jede Versicherung kündigen?

Frage von Mustang2009 Mustang2009

Kann man Versicherungen die auf 5 Jahre laufen früher kündigen?

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Antworten (7)

  • 2
    Antwort von Alex1979 Alex1979

    Ja schon nach3 Jahren kannst du alle Sachversicherungen kündigen.

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    Meine Hausratversicherung nimmt Kündigung nicht an, lehnt sie aus dem Grund da dies falsch ist mit dem 3 jahren...

    Kommentar von ls1103 ls1103

    dann ist es ein altvertrag der geht erst zum ablauf mit einer frist von 3 monaten oder durch schadensfall bzw. tariferhöhung

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Das ist richtig!

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    kann aber auch nicht sein, den laut dem neuen Gesetz VVG kann man Versicherung die 3 Jahre gelaufen sind und 3 Jahre Beiträge bezahlt wurden kündigen...

    Kommentar von Alex1979 Alex1979Alex1979

    wann hast du deine Hausratversicherung abgeschlossen?

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    2006 habe ich die abgeschlossen...

    Kommentar von Alex1979 Alex1979Alex1979

    Welcher Monat?

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    März..

    Kommentar von Alex1979 Alex1979Alex1979

    darfst du leider zum 01.03.2010 kündigen, also im Dezember 2009 Kündigung wegschicken!

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    dies weiß ich, das haben wir auch in den Kündigungschreiben geschreiben... Trozdem lassen die uns nicht raus.

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    Antwort von Reinhards Reinhards

    Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874)

    (1) Wird bei einem auf eine be­stimm­te Zeit ein­ge­gan­ge­nen Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis im Vor­aus eine Ver­län­ge­rung für den Fall ver­ein­bart, dass das Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis nicht vor Ab­lauf der Ver­trags­zeit ge­kün­digt wird, ist die Ver­län­ge­rung un­wirk­sam, so­weit sie sich je­weils auf mehr als ein Jahr er­streckt.

    (2)Ist ein Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis auf un­be­stimm­te Zeit ein­ge­gan­gen, kann es von bei­den Ver­trags­par­tei­en nur für den Schluss der lau­fen­den Ver­si­che­rungs­pe­rio­de ge­kün­digt wer­den. Auf das Kün­di­gungs­recht kön­nen sie ein­ver­nehm­lich bis zur Dauer von zwei Jah­ren ver­zich­ten.

    (3) Die Kün­di­gungs­frist muss für beide Ver­trags­par­tei­en gleich sein; sie darf nicht we­ni­ger als einen Monat und nicht mehr als drei Mo­na­te be­tra­gen.

    (4)Ein Ver­si­che­rungs­ver­trag, der für die Dauer von mehr als drei Jah­ren ge­schlos­sen wor­den ist, kann vom Ver­si­che­rungs­neh­mer zum Schluss des drit­ten oder jedes dar­auf fol­gen­den Jah­res unter Ein­hal­tung einer Frist von drei Mo­na­ten ge­kün­digt wer­den

    Reinhard Durchholz, Versicherungsmakler

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Leider ist diese Streitfrage noch nicht eindeutig geklärt. Gestztgeber hat leider eine eindeutige Regelung dazu nicht getroffen. Nach altem VVG ging es nicht, die verträge vorzeitig zu kündigen. Nach neuem VVG zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres. Die Mehrheit der Versicherer gesteht dem Verbraucher die günstigere Neuregelung zu. Einige Versicherer berufen sich aber auf den Zeitpunkt des Abschlußes und das damals geltende Recht. Ich würde bei einem Neuabschluß diese versicherer nicht beachten.

    Kommentar von annesignal annesignal

    Das ist wohl die Provinzial Rheinland: Die Provinzial Rheinland verfolgt eine etwas ungewöhnliche Strategie. Sie weist rechtswirksame Kündigungen mit dem Verweis auf eine Gesetzeskommentierung von Dr. Winfried Thomas Schneider als rechtsunwirksam zurück.

    Zusammengefasst besagt diese Kommentierung, dass Verträge erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren (gerechnet ab dem 01.01.2008) nach neuem VVG gekündigt werden können. Frühest möglicher Kündigungstermin sei demnach der 01.01.2011.

    Welche Rechtsauffassung die richtige ist, wird man wahrscheinlich erst sagen können, wenn hierüber die Gerichte entschieden haben

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    Antwort von rolandratz rolandratz

    Normalerweise nur, wenn z. B. eine Beitragserhöhung oder ein anderer Vertragspunkt geändert werden soll. Dann hast Du Sonderkündigungsrecht.

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    Antwort von biggie55 biggie55

    3monate vor ablauf der 5 jahre unbedingt schriftlich kündigen,vorher kommst du nicht raus

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    doch! Man kann seit diesem Jahr auch Altverträge nach 3 Jahren zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der Kündigungstermin ist 3 Monate vor Vertragsablauf, bzw 3 Monate vor den 3 Jahren. Wenn man einen Vertrag zum 1.1.2006 abgeschlossen hat kann man den also jetzt zum 1.1.2010 kündigen. Oder wenn man ihn zum 1.9.2006 abgeschlossen hat jetzt zum 1.9.2009

    Kommentar von annesignal annesignal

    falsch !! seit 1.1.09 auch schon nach 3 Jahren !!

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    Antwort von pretzi100 pretzi100

    Kündigungsgrundlagen findest Du unter dem folgenden Link: http://www.mietersparstrumpf24.de/Inhalte/Versicherungen/Kuendigen/index.php

    Kommentar von Reinhards ReinhardsReinhards

    Dieser Tipp ist nicht hilfreich - er führt auf die Seite eines Vermittlers der seinen Status gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersvermV)nicht bekannt gibt.

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    Antwort von ls1103 ls1103

    nach neuem vvg nach 3 jahren mit einer frist von 3 monaten

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    ja aber nimmt versicherung nicht an...

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    muß sie aber. Mit Klage drohen. Man wird gewinnen

    Kommentar von ls1103 ls1103

    im normalfall reicht es wenn du dich auf dein kündigungsrecht lt. neuen v v g berufst aber wenn die erst zum 01.03.2006 begonnen hat kommst du sowieso erst zum 01.03.2010 raus

    welche gesellschaft???

    Kommentar von ls1103 ls1103

    im normalfall reicht es wenn du dich auf dein kündigungsrecht lt. neuen v v g berufst aber wenn die erst zum 01.03.2006 begonnen hat kommst du sowieso erst zum 01.03.2010 raus

    welche gesellschaft???

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    Hamburg Mannheimer

    Kommentar von ls1103 ls1103

    die sind da recht kulant oder ist es HMI

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    nee Hamburg Mannheimer anscheind nicht.

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