hallo markus, die abrechnung hat zu erfolgen, sobald alle erforderlichen rechnungen etc. in der hand des vermieters sind. nun kannst du ihm schlecht nachweisen, dass er diese jetzt schon hat. verpflichtet ist er nach dem gesetz, das bis zum ablauf von 12 monaten nach ende der abrechnungsperiode zu tun. danach kann er keine nachzahlungen fordern. nun ist es bei dir aber so, dass du ein guthaben hast bzw. erwartest. da glaubt er vermutlich, sich zeit lassen zu können. du musst nun wahrscheinlich warten, dass die 12monatsfrist abgelaufen ist. dann, insofern noch nicht abgerechnet wurde, schriftlich zur abrechnung auffordern, frist stellen (14 tage) und bei nichteinhaltung ihm gleich mit ankündigen, dass du über einen teil der miete das zurückbehaltngsrecht ab dem folgemonat ausüben wirst. dieser mietanteil ist natürlich später, nach abrechnung, nachzuzahlen. ich denke da an 20 - 30 % der bruttomiete. Gutschriften aus nebenkosten-abrechnungen sind vom vermieter im folgemonat auf dein bankkonto zu überweise. er hat keinerlei recht, diese zurückzubehalten. da für 2006 abgerechnet wurde und er bis dato dein guthaben nicht überwiesen hat, schreibe ihm, dass du diesen betrag im nächsten monat von deiner miete abziehen wirst. insofern da noch was drüber ist, den rest im folgemonat abziehen. musst das ihm aber unbedingt so mitteilen, er würde dich sonst beschuldigen, keine miete gezahlt zu haben.
hallo herr albatros, wie immer eine perfekte antwort.....aber ich habe nicht gelesen daß das für 2006 ermittelte guthaben nicht ausgezahlt wurde. vielleicht sagt markus dazu noch etwas.