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Ab wann kann ich die Nebenkostenabrechnung für 2007 bei meinem Vermieter anfordern? (Guthaben)

Frage von Markus1979 Markus1979

Hallo! Ich wohne seit 06.2006 in meiner Wohnung und zahle € 180 Betriebskosten voraus. Die erste Betriebskostenabrechnung für 2006 habe ich erst im März 2008 erhalten! Darin entstand ein Guthaben i.H.v. € 698. Daraufhin hat mein Vermieter die Betriebskosten um € 60 gekürzt.

Für das komplette Jahr 2007 habe ich demnach den erhöhten Betriebskostenanteil gezahlt, woraus zu 99% auch eine nicht geringe Überzahlung entstehen wird.

Wann kann ich die Nebenkostenabrechnung für 2007 bei meinem Vermieter anfordern, um somit eine Auszahlung der zuviel vorausgezahlten Betriebskosten in 2007 zu erwirken??

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    hallo markus, die abrechnung hat zu erfolgen, sobald alle erforderlichen rechnungen etc. in der hand des vermieters sind. nun kannst du ihm schlecht nachweisen, dass er diese jetzt schon hat. verpflichtet ist er nach dem gesetz, das bis zum ablauf von 12 monaten nach ende der abrechnungsperiode zu tun. danach kann er keine nachzahlungen fordern. nun ist es bei dir aber so, dass du ein guthaben hast bzw. erwartest. da glaubt er vermutlich, sich zeit lassen zu können. du musst nun wahrscheinlich warten, dass die 12monatsfrist abgelaufen ist. dann, insofern noch nicht abgerechnet wurde, schriftlich zur abrechnung auffordern, frist stellen (14 tage) und bei nichteinhaltung ihm gleich mit ankündigen, dass du über einen teil der miete das zurückbehaltngsrecht ab dem folgemonat ausüben wirst. dieser mietanteil ist natürlich später, nach abrechnung, nachzuzahlen. ich denke da an 20 - 30 % der bruttomiete. Gutschriften aus nebenkosten-abrechnungen sind vom vermieter im folgemonat auf dein bankkonto zu überweise. er hat keinerlei recht, diese zurückzubehalten. da für 2006 abgerechnet wurde und er bis dato dein guthaben nicht überwiesen hat, schreibe ihm, dass du diesen betrag im nächsten monat von deiner miete abziehen wirst. insofern da noch was drüber ist, den rest im folgemonat abziehen. musst das ihm aber unbedingt so mitteilen, er würde dich sonst beschuldigen, keine miete gezahlt zu haben.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    hallo herr albatros, wie immer eine perfekte antwort.....aber ich habe nicht gelesen daß das für 2006 ermittelte guthaben nicht ausgezahlt wurde. vielleicht sagt markus dazu noch etwas.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Der Abrechnungszeitraum ist vermutlich bis März des Folgejahres. Somit ist die Rechnung für den Abrechnungszeitraum I von 06/06-03/07 pünklich mit Jahresfrist zu 03.08 bei Dir aufgeschlagen. Die Rechnung für den Abrechnungszeitraum II von 04/07-03.08 wird dementsprechend im März 09 bei Dir erscheinen. Vermute ich zumindest. Es könnte auch sein das der Abrechnungszeitraum von 06.06-05.07 geht.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Diese Antwort ist nur richtig, falls die Abrechnungsperiode unterjährig ist.

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    Antwort von moon73 moon73

    Dein Vermieter hätte dir das Guthaben auszahlen müssen! Die Nebenkostenabrechnung für 2007 muß dein Vemieter dir bis spätestens Ende 2008 zugestellt haben.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    berechne doch mal Zinsen

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    Antwort von maiki01 maiki01

    die abrechnung für 2007 muß dir bis zum 31.12.2008 vorliegen. hast du das guthaben von 2006 ausgezahlt bekommen? die Abrechnung für 2006 hätte am 31.12.2007 vorliegen müssen

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