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Ab wann kann ich auf mein Kindergeld bestehen?

Frage von xxbeexx xxbeexx

Frag steht ja oben. Hab mal grhört ab einem bestimmten alter kann das Kind auf das Kindergeld bestehen..

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Antworten (12)

  • 6
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ab dem Moment, an dem Du Dich an den Mietkosten, den Lebensmittelkosten, den Reinigungskosten etc. beteiligst.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    DH

  • 4
    Antwort von Sascher Sascher

    garnicht. Das Kindergeld bekommen die Eltern und nicht das Kind.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    falsch...steht dem kind zu eltern beantragen....

    Kommentar von ambassadorxox ambassadorxoxambassadorxox

    das kindergeld erhält man, um dinge für das kind zu kaufen (nahrungsmittel, kleidung usw). das geld steht dem kind zu

    Kommentar von Sascher SascherSascher
    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    lol natürlich an die eltern ausgezahlt..ab wann haben kinder konten?

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Falsch oberaden ! Denn dann würde ja einem dritt oder viert geborenen Kind mehr zustehen als einem erst oder zweit geborenen, oder wenn für die beidnen erst geborenen kein anspruch mehr besteh für das fünft und sechst geborene, schon daran ist zu sehen, das es eine Leistung an die Eltern und nicht an die Kinder ist !

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    was? verwirr mich mal ;) also gesetzeslaut: kindergeld ist im sinne des kindes zu verwenden.dieses geld steht dem kinde zu. erltern sind in eigenverantwortung gehalten diese geld wie oben zu verwenden...sinngemäß sollen sich nicht daran bereichern sondern die erziehung des kindes fördern.....noch fragen?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''also gesetzeslaut: kindergeld ist im sinne des kindes zu verwenden.''

    Wo steht das im Gesetz?

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    mein studium is schon ein wenig her...is ne verordnung..weiß nich mehr genau wo das steht...aber glaubt mir mal kindergeldanspruch haben die eltern...das geld ist aber für das kind einzusetzen...(nahrung,kleidung,bücher..etc)da steht übrigens auch was von waisen ;)

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Ist für das Kind einzusetzen ! da hat ja auch niemand etwas anderes behauptet, es geht darum wer den Anspruch hat ! Und wenn es schon was her ist, sollte man schauen ob noch aktuell !

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    meine aussage war immer nur auf den anspruch der eltern bezogen...sorry wenn mißverstanden...und auch ich kann hier nur lernen ;)

  • 3
    Antwort von Silberheim Silberheim

    Das Kindergeld ist eine Unterstützung des Haushaltes der für die Versorgung aufkommt, nicht für das Kind !

  • 3
    Antwort von mausi4646 mausi4646

    Ich würde sagen ab dem Zeitpunkt, an dem es aus der elterlichen Wohnung auszieht und noch Kindergeld gezahlt wird.

  • 2
    Antwort von plupp plupp

    Hm, sobald es einen eigenen Haushalt führt und für sein Leben selber aufkommt

    Kommentar von halogenix halogenixhalogenix

    Dann bekommen die Eltern auch keine Kindergeld mehr ;)

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    wohl wahr...

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Zieht ein Kind aus dem elterlichen Haushalt zum Beispiel aus Ausbildungsgründen aus, zb STudium in einer anderen Stadt, so haben die ELTERN evtl weiterhin Anspruch auf die Zahlung ! Aber immer noch nicht zwingend das Kidn. Kinder die in der Lage sind einen eigenen Hausstand zu unterhalten werden im Normalfall die Einkommensgrenze überschreiten !

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    und somit kein anspruch bestehen...wenn einkommen höher dann kann auch keine ausbildung vorliegen....

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Hm also wir haben hier Fälle da verdienen die im Studium nebenbei 20000 Euro und durch geschicktes steuerliches taktieren kommen die unter den Grenzbetrag ! Gutes Einkommen, aber Ausbildung also Anspruch !

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    is das heute so möglich..staun..aber so in dem sinne habe ich das auch gemeint.

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    Ja sage seit dem, dass die Besserverdienenden wieder im Vorteil sind, denn der einafche Rabeiter gibt an was das Kind verdient und wen drüber dann drüber. Die anderen haben Stuerbaerater und sagen schau mal mein Kind hat das und das und dann werkeln die !

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    find das aber so irgendwie blöd...bin kein spezialist für kindergeld...aber wenn das jetz steuerrechtlich is....wie is das den sozusagen im vergleich?

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    wie meinst du das ?

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    was hat sich sozusagen geändert? gibt es unterschiede? meine grundlage is wirklich zu alt.....auch wenn der sinn immmer noch der gleiche ist,denke ich, hat sich ja bestimmt was veändert,oder?danke im voraus

  • 1
    Antwort von Trinchen2001 Trinchen2001

    in bestimmten fällen - kinder unter 18 mit eigenem hausstand - kann auf antrag beim jugendamt auch das kindergeld direkt auf das konto des kindes gezahlt werden

    Kommentar von Silberheim SilberheimSilberheim

    JOP, aber ist schon nicht einfach, aber möglich !

    Kommentar von nitramnenie nitramnenienitramnenie

    Antrag wird nicht beim Jugendamt, sondern bei der Familienkasse gestellt, nennt sich Abzweigungsantrag. Gibt's auch im Internet unter www.famlilienkasse.de. Einfacherer WEg ist aber immer, normal über die Eltern laufen zu lassen. Nicht weil es kompliziert ist, sondern weil es eine dopplung der Ansprechpartner für die Familienkasse ist und dort Prüfaufwand erfordert. Begleitet von deutlich längeren Bearbeitungszeiten.

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap
  • 1
    Antwort von tauben tauben

    so lage du zu hause wohnen tust nein das würde mein kind nicht von mir bekommen taschengeld ja kindergeld nein

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    Antwort von Edy26 Edy26

    Kindergeld vom Staat gibt`s ab der Geburt des Kindes und der Antrag wird bei der Anmeldung im Standesamt gleich mitausgefüllt.

  • 0
    Antwort von Kaktus60 Kaktus60

    Das geht nur mit dem Einverständnis der Eltern

  • 0
    Antwort von halogenix halogenix

    Das ist für deine Eltern, nicht für dich.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    falsch is fürs kind eltern haben nur den anspruch

  • 0
    Antwort von oberaden oberaden

    wenn anspruch besteht!?!

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