Frag steht ja oben. Hab mal grhört ab einem bestimmten alter kann das Kind auf das Kindergeld bestehen..
Antworten (12)
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6Antwort von
GerdaGGerdaG
Ab dem Moment, an dem Du Dich an den Mietkosten, den Lebensmittelkosten, den Reinigungskosten etc. beteiligst.
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4Antwort von
SascherSascher
garnicht. Das Kindergeld bekommen die Eltern und nicht das Kind.
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oberadenoberaden falsch...steht dem kind zu eltern beantragen....
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ambassadorxoxambassadorxox das kindergeld erhält man, um dinge für das kind zu kaufen (nahrungsmittel, kleidung usw). das geld steht dem kind zu
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SascherSascher Nein, es wird an die Eltern gezahlt und gut ist. http://www.familienhandbuch.de/cmain/fProgramme/aLeistungenfuerFamilien/s_102.html
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oberadenoberaden lol natürlich an die eltern ausgezahlt..ab wann haben kinder konten?
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SilberheimSilberheim Falsch oberaden ! Denn dann würde ja einem dritt oder viert geborenen Kind mehr zustehen als einem erst oder zweit geborenen, oder wenn für die beidnen erst geborenen kein anspruch mehr besteh für das fünft und sechst geborene, schon daran ist zu sehen, das es eine Leistung an die Eltern und nicht an die Kinder ist !
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oberadenoberaden was? verwirr mich mal ;) also gesetzeslaut: kindergeld ist im sinne des kindes zu verwenden.dieses geld steht dem kinde zu. erltern sind in eigenverantwortung gehalten diese geld wie oben zu verwenden...sinngemäß sollen sich nicht daran bereichern sondern die erziehung des kindes fördern.....noch fragen?
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bitmapbitmap ''also gesetzeslaut: kindergeld ist im sinne des kindes zu verwenden.''
Wo steht das im Gesetz?
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oberadenoberaden mein studium is schon ein wenig her...is ne verordnung..weiß nich mehr genau wo das steht...aber glaubt mir mal kindergeldanspruch haben die eltern...das geld ist aber für das kind einzusetzen...(nahrung,kleidung,bücher..etc)da steht übrigens auch was von waisen ;)
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SilberheimSilberheim Ist für das Kind einzusetzen ! da hat ja auch niemand etwas anderes behauptet, es geht darum wer den Anspruch hat ! Und wenn es schon was her ist, sollte man schauen ob noch aktuell !
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oberadenoberaden meine aussage war immer nur auf den anspruch der eltern bezogen...sorry wenn mißverstanden...und auch ich kann hier nur lernen ;)
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3Antwort von
SilberheimSilberheim
Das Kindergeld ist eine Unterstützung des Haushaltes der für die Versorgung aufkommt, nicht für das Kind !
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3Antwort von
mausi4646mausi4646
Ich würde sagen ab dem Zeitpunkt, an dem es aus der elterlichen Wohnung auszieht und noch Kindergeld gezahlt wird.
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2Antwort von
pluppplupp
Hm, sobald es einen eigenen Haushalt führt und für sein Leben selber aufkommt
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halogenixhalogenix Dann bekommen die Eltern auch keine Kindergeld mehr ;)
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oberadenoberaden wohl wahr...
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SilberheimSilberheim Zieht ein Kind aus dem elterlichen Haushalt zum Beispiel aus Ausbildungsgründen aus, zb STudium in einer anderen Stadt, so haben die ELTERN evtl weiterhin Anspruch auf die Zahlung ! Aber immer noch nicht zwingend das Kidn. Kinder die in der Lage sind einen eigenen Hausstand zu unterhalten werden im Normalfall die Einkommensgrenze überschreiten !
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oberadenoberaden und somit kein anspruch bestehen...wenn einkommen höher dann kann auch keine ausbildung vorliegen....
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SilberheimSilberheim Hm also wir haben hier Fälle da verdienen die im Studium nebenbei 20000 Euro und durch geschicktes steuerliches taktieren kommen die unter den Grenzbetrag ! Gutes Einkommen, aber Ausbildung also Anspruch !
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oberadenoberaden is das heute so möglich..staun..aber so in dem sinne habe ich das auch gemeint.
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SilberheimSilberheim Ja sage seit dem, dass die Besserverdienenden wieder im Vorteil sind, denn der einafche Rabeiter gibt an was das Kind verdient und wen drüber dann drüber. Die anderen haben Stuerbaerater und sagen schau mal mein Kind hat das und das und dann werkeln die !
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oberadenoberaden find das aber so irgendwie blöd...bin kein spezialist für kindergeld...aber wenn das jetz steuerrechtlich is....wie is das den sozusagen im vergleich?
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SilberheimSilberheim wie meinst du das ?
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oberadenoberaden was hat sich sozusagen geändert? gibt es unterschiede? meine grundlage is wirklich zu alt.....auch wenn der sinn immmer noch der gleiche ist,denke ich, hat sich ja bestimmt was veändert,oder?danke im voraus
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Trinchen2001Trinchen2001
in bestimmten fällen - kinder unter 18 mit eigenem hausstand - kann auf antrag beim jugendamt auch das kindergeld direkt auf das konto des kindes gezahlt werden
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SilberheimSilberheim JOP, aber ist schon nicht einfach, aber möglich !
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nitramnenienitramnenie Antrag wird nicht beim Jugendamt, sondern bei der Familienkasse gestellt, nennt sich Abzweigungsantrag. Gibt's auch im Internet unter www.famlilienkasse.de. Einfacherer WEg ist aber immer, normal über die Eltern laufen zu lassen. Nicht weil es kompliziert ist, sondern weil es eine dopplung der Ansprechpartner für die Familienkasse ist und dort Prüfaufwand erfordert. Begleitet von deutlich längeren Bearbeitungszeiten.
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taubentauben
so lage du zu hause wohnen tust nein das würde mein kind nicht von mir bekommen taschengeld ja kindergeld nein
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Edy26 Kindergeld vom Staat gibt`s ab der Geburt des Kindes und der Antrag wird bei der Anmeldung im Standesamt gleich mitausgefüllt.
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halogenixhalogenix
Das ist für deine Eltern, nicht für dich.
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oberadenoberaden falsch is fürs kind eltern haben nur den anspruch
DH