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Ab wann kann eine Privatperson Privatinsolvenz anmelden?

Frage von Koalabaerchen Koalabaerchen

Kann man das nur machen, wenn man keine Arbeit hat oder geht das auch, wenn ich Arbeit habe und nur zu wenig verdiene um meine Schulden zurückzahlen zu können? Und wie läuft das ganze dann abf?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Wenn man die Schulden nicht mehr bezahlen kann, erstmal zu einer Schuldnerberatung gehen und die helfen dann weiter, man bekommt dann auch einen Inselvensbetreuer

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Die §§ 17-18 der InsO regeln die Eröffnungsgründe. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit Keiner dieser Gründe ist davon abhängig, ob man einer Tätigkeit nachgeht oder nicht.

    Neben der Insolvenz gibt es aber auch andere Möglichkeiten, der Situation Herr zu werden. Eine gute Schuldnerberatung wird entsprechende Wege aufzeigen.

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    Antwort von thomas37 thomas37

    Du kannst zur kostenlosen beratung in deiner Stadt gehen,pass aber auf es gibt aber auch welche die wollen dran verdienen.Die helfen bei der ausfüllung der Anträge und dann bekommst du einen Insolvezverwalter.Auch wenn du arbeit hast kannst du in Insolvenz gehen.

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    Antwort von istie istie

    Auch wenn Du einer Arbeit nachgehst, kannst Du Insolvenz anmelden. Geh zur Schuldnerberatung, die können Dir bei allen Fragen weiterhelfen.

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    Antwort von Memphisqueen Memphisqueen

    Wenn kein Geld zur Rückzahlung da ist, kannst auch mit Arbeit Insolvenz beantragen. Klär mal mit einem Schuldnerberater, gibt's in fast jede Stadt...kostenlose Info!

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    Antwort von SunshineL74 SunshineL74

    Jeder Schuldner, der zahlungsunfähig ist und nicht kürzlich schon ein Insolvenzverfahren beendet hat (Erteilung RSB), kann ein Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.

    Mit Eröffnung des Verfahrens beginnen 2 Verfahren, welche nebeneinander laufen: zum einen das Insolvenzverfahren, zum anderen das Restschuldbefreiungsverfahren. Insgesamt dauert das Verfahren 6 Jahre. Im eröffneten Verfahren können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und wird Vermögen verwertet. Nach Abschluss beginnt bzw. verbleibt nur noch das RSB-Verfahren, welche nicht mehr weitere 6 Jahre sondern z. B. nur noch 4 Jahre beträgt. Dies hängt von der Dauer des Insolvenzverfahrens ab.

    Nach 6 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt, wenn der Schuldner sich in der gesamten Zeit wohl verhalten hat, keine weiteren Verbindlichkeiten eingegangen ist und sonst auch alles getan hat, dass er den Gläubigern nicht durch sein tun schadet. Bzw. er würde dann letztendlich nur sich schaden, weil ihm dann die Restschuldbefreiung versagt werden kann.

    Kommentar von SunshineL74 SunshineL74

    Hier noch ein Link, wo du dir die Formulare, welche bundesweit gelten, selbst herunterladen und ausfüllen kannst. Kostenlos, natürlich!

    http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/AMG_Frankfurt_Internet?cid=2d0038c6029a6df5aefeace66777014b

    (habe es vorhin vergessen, einzufügen)

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Die §§ 17-18 der InsO regeln die Eröffnungsgründe. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit Keiner dieser Gründe ist davon abhängig, ob man einer Tätigkeit nachgeht oder nicht.

    Neben der Insolvenz gibt es aber auch andere Möglichkeiten, der Situation Herr zu werden. Eine gute Schuldnerberatung wird entsprechende Wege aufzeigen.

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