Grüße! Ich bin etwas verwirrt bzgl. der Begriffe Altersgrenze, Renteneintrittsalter etc. Ganz konkret gefragt: ab wann kann ein Bundesbeamter, geboren in den 70ern und Diensteintritt Ende der 90er, frühestens in Pension gehen? Schon mit 60 oder gar früher? Frühestens mit 65?
Ich gehe davon aus, dass er hierbei jährlich 3,6% weniger erhält als wenn er regulär mit 67 in Pension ginge. Es geht also jetzt nur um das frühestmögliche Pensionsalter (auf Antrag).
Vielen Dank!
Ich glaube nicht (mehr), wenn ich mich nicht täusche, sind auch Feuerwehr, Polizei und Verfassungsschutz nun in einem Topf mit "Schreibtischtätern" und erhalten hier keine Sonderbehandlung mehr. Allenfalls Schichtleistende könnten ggf. von einem winzigen Vorteil profitieren, aber ich stecke da nicht so drin.
Polizisten und Feuerwehrleute sind Schichtarbeiter!
Aber nicht jeder, gibt ja auch Tagesdienstleister bzw. Sachbearbeiter. Wenn ich mich nicht täusche wird bei einer Mindestschichtarbeit-Dauer das Pensionseintrittsalter (minimal) reduziert. Davon profitieren also nur die, die auch wirklich (längerfristig) geschichtet haben.