2

Ab wann kann ein Bundesbeamter in Pension gehen?

Frage von FlatEric777 FlatEric777

Grüße! Ich bin etwas verwirrt bzgl. der Begriffe Altersgrenze, Renteneintrittsalter etc. Ganz konkret gefragt: ab wann kann ein Bundesbeamter, geboren in den 70ern und Diensteintritt Ende der 90er, frühestens in Pension gehen? Schon mit 60 oder gar früher? Frühestens mit 65?

Ich gehe davon aus, dass er hierbei jährlich 3,6% weniger erhält als wenn er regulär mit 67 in Pension ginge. Es geht also jetzt nur um das frühestmögliche Pensionsalter (auf Antrag).

Vielen Dank!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von ToffeCaramel ToffeCaramel

    soweit ich weiß 5 Jahre früher. Also mit 62 in deinem Fall. Allerdings dann mit den 5 * 3,6% Abzug. Als Polizist aber früher.

    Kommentar von FlatEric777 FlatEric777

    Ich glaube nicht (mehr), wenn ich mich nicht täusche, sind auch Feuerwehr, Polizei und Verfassungsschutz nun in einem Topf mit "Schreibtischtätern" und erhalten hier keine Sonderbehandlung mehr. Allenfalls Schichtleistende könnten ggf. von einem winzigen Vorteil profitieren, aber ich stecke da nicht so drin.

    Kommentar von ToffeCaramel ToffeCaramelToffeCaramel

    Polizisten und Feuerwehrleute sind Schichtarbeiter!

    Kommentar von FlatEric777 FlatEric777

    Aber nicht jeder, gibt ja auch Tagesdienstleister bzw. Sachbearbeiter. Wenn ich mich nicht täusche wird bei einer Mindestschichtarbeit-Dauer das Pensionseintrittsalter (minimal) reduziert. Davon profitieren also nur die, die auch wirklich (längerfristig) geschichtet haben.

  • 0
    Antwort von mariannelund mariannelund

    wenn ers richtig gut anstellt schon früher

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.