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Ab wann ist Sex legal? (alterstechnisch)

Frage von DonumD DonumD

Also, folgendes Szenario: Eine Bekannte von mir schläft seit ein paar Wochen mit einem 14-Jährigen. Nur ist sie schon 22...! Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das legal ist, dass sind immerhin 8 Jahre! (In dem Alter ist son Unterschied ja noch ne Menge...) Nun hab ich ein bisschen im Netz geforscht, stand zwar, ab 14 wäre es legal, woanders habe ich aber gelesen, selbst wenn Derjenige 14 ist, wenn der Partner 21 Jahre oder älter ist, ist es immer noch illegal... Hab nun mal das StGB zu Rate gezogen, aber das Einzige, was ich dazu fand war §176 und da wird nur erwähnt, dass sexuelle Handlungen an unter 14 Jährigen strafbar sind, sowie §182, wobei da aber nur eine Zwangslage ausgenutzt wird... Naja...und § 180 (1) evtl., nur bezieht sich das ja nur auf Beihilfe für unter 16-Jährige, bei den Beiden war je kein Dritter involviert, wenn ich das richtig verstanden hab, is relativ kompliziert formuliert... Könnt ihr mir sagen, ob das dann tatsächlich legal ist, was sie macht? Und wenn ihr schon dabei seid, selbst wenn es legal ist, würde ich gern dazu beitragen das zu beenden, wüsste da wer, wie man das anstellen könnte? Hab schon mit ihr geredet, aber das bringt wohl nichts, und die Eltern des Jungen möchte ich auch ungern informieren... Danke für eure Hilfe! MfG DD

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Antworten (13)

  • 6
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Es ist definitiv ab 14 Jahren legal, sofern es freiwillig geschieht und der Minderjährige in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Volljährigen steht! Somit hast Du auch keine Chance, es zu beenden, wobei ich ohnehin nicht verstehe, was es Dich überhaupt angeht!

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Vollkommen korrekt.

  • 4
    Antwort von Leon97531 Leon97531
    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Hier gilt wohl:

    A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei von Strafe abgesehen werden.

    So hatte ich das auch in Erinnerung.

    Wenn das dem Jungen nicht erkennbar schadet, würde ich nix machen. Der Ärger schadet dem Jungen mit sicherheit viel mehr. (je nach Eltern). Der hat dann das 1. mal ne richtige Freundin uns Sex und dann endet das beim Staatsanwalt und der Polizei und hysterischen Eltern. Das würde ich keinem antuen.
  • 3
    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Warum willst das denn beenden? Legal hin oder her.

  • 2
    Antwort von tenderbloon tenderbloon

    Es war ein einvernehmlicher Sex. Woher nimmst du das Recht, die Sache zu beenden? Es geht dich überhaupt nichts an! Neider!!!

  • 1
    Antwort von oneplace oneplace

    also ich bin auch der meinung das es dich nixx angeht !!!??

    sein leben ! wenn er dazu gezwungen wird bzw sexuell missbraucht wird dann kann er oda sie es beenden andernfalls ! misch dich nicht irgendow ein wenn es dich nicht interessiert !! oda bist du neidisch !!?? xDD

  • 1
    Antwort von HummelPups HummelPups

    nein es ist nicht egal, es wäre egal, ewenn er 18 ist, aber ist euch das klar, SIE schläft mit einem "KIND", wie würde es euch gehen, wenn es euer Sohn wäre? Find ich doch ein bischen eklig

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Nicht Kind-Jugendlicher.

    Kommentar von HummelPups HummelPupsHummelPups

    deswegen die "...", aber darum geht es ja auch nicht...Er denkt ja nicht selber, sondern die Hormone! Und die meisten Jugendlichen in dem Alter sind eben noch "Kinder". Aber vor allem Kann ich die Frau nicht verstehen, die auf "Kinder" steht

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Unzutreffende Bezeichnungen werden nicht dadurch richtigeer, wenn man sie in Anfürungszeichen setzt. Außerdem- was daran ist bitteschön eklig? Wenn sie über 60 wäre-gut dann wär das vielleicht geschmackssache. Im Übrigen kann man dem jungen Mann nur Respekt zollen, wenn er es geschafft hat, eine 22-jährige zu erobern.

    Kommentar von HummelPups HummelPupsHummelPups

    Klar, er gibt an, das er mit so einer "erwachsenen" Frau schläft...aber SIE? Was bitte hat sie für eine ? das sie kleine Jungs anpackt...also bitte?!?----------ausserdem hab ich extra "KIND" geschrieben, denn in dem Alter denkt er nicht selbst, sondern die Hormone!

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Das irgendjemand nicht selbst denken kann, ist eine etwas gewagte Behauptung- zumal Sie den betreffenden ja nict einmal kennen. Im übrigen ist die Mär von der angeblichen Einschränkung des rationellen Denkens während der Pubertät wissenschaftlich nicht haltbar. Diese Annahme wurde einst von Sigmund Freud geprägt- hat mit modernen psychologischen Erkenntnissen (als auch mit der erlebten Wirklichkeit) nicht das Geringste zu tun.

    Kommentar von HummelPups HummelPupsHummelPups

    JA JA manche philosophieren andere Tod, aber es gibt in Deutschland immer noch die freie Meinungsäußerung und genau das hab ich getan. Wenn es Dir nicht passt ok, aber philosophiere mich hier bitte nicht Tod

  • 1
    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Ab 14 ist es legel wenn beide nicht viel älter sind ansonsten ab 16 (wenn gewollt von beiden) was deine bekannte macht ist verführung Minderjähriger und somit eine Straftat

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Falsch! Ab 14 ist es grundsätzlich legal und Punkt! Die Geschichte mit dem Altersunterschied betrifft nur ganz bestimmte Sachverhalte!

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Es ist eben nicht Grundsätzlich Legal, es hat gründe warum das so geregelt ist in übrigen wenn ich eine 14 Jährige Tochter hätte und ausfinden würd das die mit einen 22 Jährigen schläft oder meitwegen einen sohn in den alter mit ner 22 Jährigen Frau, ich sags dir besser nicht was ich tun würde....(das was Al Bundy mit den kerlen von Kelly zb macht)

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Falsch! Ab 14 ist es grundsätzlich legal und Punkt! Die Geschichte mit 16 und dem Altersunterschied betrifft nur ganz bestimmte Sachverhalte.

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Und wenn du es mir noch 10 mal sagst es wird deswegen nicht wahrer

    Kommentar von Munga5 Munga5Munga5

    Du irrst dich! Es ist tatsächlich legal, solange der Junge das auch will. Es sei denn es bestünde ein Abhängigkeitsverhältnis.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Das kam ganz vol selbst doppelt. Und Dir sage ich nur "ein Blick ins Gesetz spart viel dummes Geschwätz!". Voausgesetzt, der Blick paart sich mit dem Verständnis juristischer Texte...

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Wenn es selsbt doppelt gekommen wäre dann wäre es beim 2 nicht fettgedruckt gewessen also erzähl mir keinen von Pferd

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Ein Pferd würde es wahrscheinlich eher begreifen als Du... Der erste Kommentar erschien minutenlang nicht, also schrieb ich den zweiten. Plötzlich waren beide da. Jetzt kapiert?

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Ich lass es da kann ich auch mit der Wand reden...unabhängig davon was nun Richtig und Falsch ist, es gibt Dinge die Tut man einfach nicht und das ist so eines dieser Dinge [b]Ende der Diskussion[/b]

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Wer ist "man"? Ich bin 15 Jahre älter als meine Frau und wir sind seit 17 Jahren ein glückliches Paar! Bin ich jetzt in Deinen Augen ein unmoralischer Kinderschänder? Beam Dich am besten mit der Einstellung zurück ins Mittelalter!

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Kinderschänder nein aber unmoralisch in jedenfall sorry für sowas habe ich keinerlei verständnis und werde es auch niemals haben, alerdings ist es schon noch ein unterschied ob beide wenigstens Volljährig sind oder eine/r Minder jährig

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Wie gut, dass ich meinen Verstand höher bewerte als die Moral...

  • 1
    Antwort von Rehbilein Rehbilein

    Da sie über 21 ist ist das GV Mit Schutzbefohlenen (oder so ähnlich).

    Die kann ganz schön mecker bekommen.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Völliger Unsinn! Warum sollte der Minderjährige ein Schutzbefohlener sein?

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Völliger Unsinn! Warum sollte der Minderjährige denn ein Schutzbefohlener sein?

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Wieso schutzbefohlen. Das würde nur zutreffen, wenn sie z.B. die Lehrerin ihres Freundes wäre.

    Kommentar von Munga5 Munga5Munga5

    Quatsch, das ist doch kein Schutzbefohler. Da müsste sie seine Lehrerin, Ausbilderin o.ä. sein.

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    na sowas... ist da jemand neidisch?

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    Antwort von goldedition goldedition

    boah des is ja voll eklig... mit nem 14 - jährigen? wie verzweifelt is die denn bitte?

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    Antwort von Happyanimal Happyanimal

    ab 14jahre steht überall!!! unter 13 ist es starfbar!

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    Antwort von LeaderG LeaderG

    Du hast ja §182 StGB schon gelesen. In Abs2 (?) steht das es bei Personen unter 14 nur Strafbar ist wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder die "Geistige Reife" nicht ausreicht.

    Wenn er also nicht geistig behindert ist oder gezwungen wurde, dann ist es nicht verboten und was nicht verboten ist, ist erlaubt.

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    Antwort von Munga5 Munga5

    Das kann man jetzt vom moralischen Standpunkt sehen, wie man will, es ist rechtlich legal, solange der Junge das auch will. Warum willst du das auseinanderbringen? Nur weil du das nicht nachvollziehen kannst? Das geht nur die beiden etwas an, halt dich da raus. Du musst dich jetzt auch nicht als Beschützer des Jungen darstellen, dafür gibt es keinen Grund.

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