1

Ab wann ist "schlagen" wirklich strafbar ?

Frage von Kruemel9 Kruemel9

Zählt orfeigen auch schon dazu. (Ich rede von Eltern, die schlagen.)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (17)

  • 2
    Antwort von detld detld

    ja, ist es... da Körperverletzung

  • 0
    Antwort von Kruemel9 Kruemel9

    Ach UND:

    WER SAGT DENN,DASS ES UM MICH GEHT? KEIN KOMMENTAR

  • 0
    Antwort von Kruemel9 Kruemel9

    Aber man hat doch quasi keinen Beweis, wenn ein Kind zur Polizei gehen wprde und sagen würde: Meine Eltern schlagen mich. Wenn keine blauen Flecken etc. zu sehen sind.

  • 0
    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Laut Gesetz haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Zu Gewalt zählen auch Ohrfeigen.

  • 0
    Antwort von kappe619 kappe619

    ist immer strafbar und grade bei eltern geht das echt gar nicht!

  • 0
    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    es gibt schon seid jahren kein züchtigungsrecht mehr für eltern ... aber fürn klapser aufm po (ohne schmerzen) bekommt keiner ne strafe

    Kommentar von MRmaniac MRmaniacMRmaniac

    http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCchtigungsrecht#Z.C3.BCchtigungsrechtimMilit.C3.A4r leider steht da nich wann das absgeschafft wurde (war 2001 oder 1999) inwschen ist allerdings (theoretisch) jede form von gewalt untersagt

    Kommentar von MRmaniac MRmaniacMRmaniac

    habe doch was gefunden Gesetzliche Regelung (im Familienrecht) [Bearbeiten] Im November 2000 wurde § 1631 Absatz 2 BGB durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung so gefasst:

    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. § 1631 Absatz 2 Satz 2 BGB stellt nun ein Verbot gegenüber den Eltern dar. Sie dürfen bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden.

    Strafrecht [Bearbeiten] Eine Beschränkung der Strafbarkeit einer körperlichen Züchtigung durch Eltern kann daher nach überwiegender Meinung höchstens über das Kriterium der „Erheblichkeit“ der körperlichen Beeinträchtigung erreicht werden („Klaps auf den Po“).

    Teile der strafrechtlichen Literatur bestreiten eine Strafbarkeit der körperlichen Züchtigung durch Eltern noch immer, auch aus der kriminalpolitischen Erwägung heraus, eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Kriminalisierung großer Teile der Elternschaft zu vermeiden.[4]

  • 0
    Antwort von sanne172 sanne172

    Ja, und das ist auch richtig so.
    Jede Form von Schmerzen zufügen ist verboten.

  • 0
    Antwort von blackshiva blackshiva

    ja zählt dazu

  • 0
    Antwort von bennyistsweet bennyistsweet

    ohrfeige eig schon nur wenn du es icht schlimm findest is es ok

  • 0
    Antwort von Anell Anell

    Genau genommen ja. Das ist körperlicher Missbrauch. Und seelischer obendrein. Wird aber selten angezeigt. Anell

  • 0
    Antwort von syringa syringa

    Ohrfeigen sind 'Schlagen' - und schlagen ist strafbar !

  • 0
    Antwort von Elster79 Elster79

    sicher zählen ohrfeigen dazu.. schlagen geht gar nicht.. ein armutszeugniss für die eltern!

  • 0
    Antwort von goodboy21 goodboy21

    So bald du körperliche Schäden davon trägst, würde ich sagen. Das kann auch schon bei einer Ohrfeige der fall sein.

  • 0
    Antwort von zitronischka zitronischka

    Aber natürlich! Jede Form von körperlicher und auch seelischer Gewalt sind ein Tabu! Hast du jemanden, dem du dich anvertrauen kannst?

  • 0
    Antwort von schwukele schwukele

    JAAAAAAAAAAAAAAA!!!!!!

  • 0
    Antwort von XxAmberxX XxAmberxX

    Jap, ist es!

  • 0
    Antwort von ziuwari ziuwari

    ja logisch

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.