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Ab wann ist "schlagen" wirklich strafbar ?

gefragt von Kruemel9Kruemel9 am 23.10.2009 um 20:52 Uhr

Zählt orfeigen auch schon dazu. (Ich rede von Eltern, die schlagen.)

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Gewalt x 491 Straftat x 133

detld
beantwortet von detld am 23. Oktober 2009 20:52
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ja, ist es... da Körperverletzung


Kruemel9
beantwortet von Kruemel9 am 23. Oktober 2009 20:55
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Ach UND:

WER SAGT DENN,DASS ES UM MICH GEHT? KEIN KOMMENTAR


Kruemel9
beantwortet von Kruemel9 am 23. Oktober 2009 20:54
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Aber man hat doch quasi keinen Beweis, wenn ein Kind zur Polizei gehen wprde und sagen würde: Meine Eltern schlagen mich. Wenn keine blauen Flecken etc. zu sehen sind.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 23. Oktober 2009 20:53
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Laut Gesetz haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Zu Gewalt zählen auch Ohrfeigen.


kappe619
beantwortet von kappe619 am 23. Oktober 2009 20:53
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ist immer strafbar und grade bei eltern geht das echt gar nicht!


MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 23. Oktober 2009 20:53
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es gibt schon seid jahren kein züchtigungsrecht mehr für eltern ... aber fürn klapser aufm po (ohne schmerzen) bekommt keiner ne strafe

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 23. Oktober 2009 20:58

http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCchtigungsrecht#Z.C3.BCchtigungsrechtimMilit.C3.A4r leider steht da nich wann das absgeschafft wurde (war 2001 oder 1999) inwschen ist allerdings (theoretisch) jede form von gewalt untersagt

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 23. Oktober 2009 21:00

habe doch was gefunden Gesetzliche Regelung (im Familienrecht) [Bearbeiten] Im November 2000 wurde § 1631 Absatz 2 BGB durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung so gefasst:

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. § 1631 Absatz 2 Satz 2 BGB stellt nun ein Verbot gegenüber den Eltern dar. Sie dürfen bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden.

Strafrecht [Bearbeiten] Eine Beschränkung der Strafbarkeit einer körperlichen Züchtigung durch Eltern kann daher nach überwiegender Meinung höchstens über das Kriterium der „Erheblichkeit“ der körperlichen Beeinträchtigung erreicht werden („Klaps auf den Po“).

Teile der strafrechtlichen Literatur bestreiten eine Strafbarkeit der körperlichen Züchtigung durch Eltern noch immer, auch aus der kriminalpolitischen Erwägung heraus, eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Kriminalisierung großer Teile der Elternschaft zu vermeiden.[4]


sanne172
beantwortet von sanne172 am 23. Oktober 2009 20:53
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Ja, und das ist auch richtig so.
Jede Form von Schmerzen zufügen ist verboten.


anonym
beantwortet von blackshiva am 23. Oktober 2009 20:53
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ja zählt dazu


bennyistsweet
beantwortet von bennyistsweet am 23. Oktober 2009 20:53
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ohrfeige eig schon nur wenn du es icht schlimm findest is es ok


Anell
beantwortet von Anell am 23. Oktober 2009 20:53
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Genau genommen ja. Das ist körperlicher Missbrauch. Und seelischer obendrein. Wird aber selten angezeigt. Anell


syringa
beantwortet von syringa am 23. Oktober 2009 20:53
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Ohrfeigen sind 'Schlagen' - und schlagen ist strafbar !


Elster79
beantwortet von Elster79 am 23. Oktober 2009 20:53
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sicher zählen ohrfeigen dazu.. schlagen geht gar nicht.. ein armutszeugniss für die eltern!


goodboy21
beantwortet von goodboy21 am 23. Oktober 2009 20:53
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So bald du körperliche Schäden davon trägst, würde ich sagen. Das kann auch schon bei einer Ohrfeige der fall sein.


zitronischka
beantwortet von zitronischka am 23. Oktober 2009 20:52
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Aber natürlich! Jede Form von körperlicher und auch seelischer Gewalt sind ein Tabu! Hast du jemanden, dem du dich anvertrauen kannst?


schwukele
beantwortet von schwukele am 23. Oktober 2009 20:52
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JAAAAAAAAAAAAAAA!!!!!!


anonym
beantwortet von XxAmberxX am 23. Oktober 2009 20:52
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Jap, ist es!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. Oktober 2009 20:52
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ja logisch


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