Zählt orfeigen auch schon dazu. (Ich rede von Eltern, die schlagen.)
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Kruemel9Kruemel9
Aber man hat doch quasi keinen Beweis, wenn ein Kind zur Polizei gehen wprde und sagen würde: Meine Eltern schlagen mich. Wenn keine blauen Flecken etc. zu sehen sind.
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Sally2809Sally2809
Laut Gesetz haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Zu Gewalt zählen auch Ohrfeigen.
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MRmaniacMRmaniac
es gibt schon seid jahren kein züchtigungsrecht mehr für eltern ... aber fürn klapser aufm po (ohne schmerzen) bekommt keiner ne strafe
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sanne172sanne172
Ja, und das ist auch richtig so.
Jede Form von Schmerzen zufügen ist verboten. -
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bennyistsweet ohrfeige eig schon nur wenn du es icht schlimm findest is es ok
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AnellAnell
Genau genommen ja. Das ist körperlicher Missbrauch. Und seelischer obendrein. Wird aber selten angezeigt. Anell
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Elster79Elster79
sicher zählen ohrfeigen dazu.. schlagen geht gar nicht.. ein armutszeugniss für die eltern!
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goodboy21goodboy21
So bald du körperliche Schäden davon trägst, würde ich sagen. Das kann auch schon bei einer Ohrfeige der fall sein.
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zitronischkazitronischka
Aber natürlich! Jede Form von körperlicher und auch seelischer Gewalt sind ein Tabu! Hast du jemanden, dem du dich anvertrauen kannst?
http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCchtigungsrecht#Z.C3.BCchtigungsrechtimMilit.C3.A4r leider steht da nich wann das absgeschafft wurde (war 2001 oder 1999) inwschen ist allerdings (theoretisch) jede form von gewalt untersagt
habe doch was gefunden Gesetzliche Regelung (im Familienrecht) [Bearbeiten] Im November 2000 wurde § 1631 Absatz 2 BGB durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung so gefasst:
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. § 1631 Absatz 2 Satz 2 BGB stellt nun ein Verbot gegenüber den Eltern dar. Sie dürfen bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden.
Strafrecht [Bearbeiten] Eine Beschränkung der Strafbarkeit einer körperlichen Züchtigung durch Eltern kann daher nach überwiegender Meinung höchstens über das Kriterium der „Erheblichkeit“ der körperlichen Beeinträchtigung erreicht werden („Klaps auf den Po“).
Teile der strafrechtlichen Literatur bestreiten eine Strafbarkeit der körperlichen Züchtigung durch Eltern noch immer, auch aus der kriminalpolitischen Erwägung heraus, eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Kriminalisierung großer Teile der Elternschaft zu vermeiden.[4]