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Ab wann ist mit einer Haftstrafe zu rechnen?

Frage von ratlos0815 ratlos0815

Hallo, liebe Leute!

Mal anders gefragt, da ich zu meinem ersten Beitrag hier leider keine hilfreichen Reaktionen erhalten habe...

Wenn jemand eine Anzeige wegen Warenbetrugs erhalten hat und sich nun vor Gericht verantworten muss: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe bzw. mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Details: Die Beschuldigte ist 23 Jahre alt, hat einen Wohnsitz und eine Festanstellung. Ihr wurde schon mal für ein ähnliches Vergehen eine Geldstrafe auferlegt, allerdings ohne Gerichtsverhandlung. Ansonsten ist sie bisher polizeilich noch nie in Erscheinung getreten. Es ist also ihr erstes Strafverfahren. Es geht um einen finanziellen Schaden von 300 €.

Ich hoffe weiterhin auf euren guten Rat! Vielen Dank!

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Antworten (7)

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    Antwort von midnightjoker midnightjoker
    Kommentar von ratlos0815 ratlos0815

    Vielen Dank!

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    Antwort von Himmelsgucker Himmelsgucker

    Das ist Ermessenssache des Gerichtes.

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    Antwort von QuicknEasy QuicknEasy

    nimm rechtsanwalt, vor dem richter asche auf's haupt, besserung geloben, - sollte dann glimpflich nach ableistung der schadenswiedergutmachung mit einer bewährungsauflage enden, aber das letzte wort hat der richter

    Kommentar von ratlos0815 ratlos0815

    Einen Anwalt kann ich mir momentan nicht leisten, da ich Schulden habe und lange arbeitslos war. Habe meinen neuen Job gerade erst angefangen und muss noch 'ne Weile aufs erste Gehalt warten.

    Kommentar von tante4711 tante4711

    soviel ich weiss , gibt es f. finanziell unterbemittelten prozesskostenhilfe /PKH. frage beim anwalt nach oder einfach hier im forum.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Es ist nicht das erste Verfahren. Denn auch der Strafbefehl gilt als Verfahren. Demnach ist sie vorbelastet. Wohl eher ist mit einer satten geldstrafe zu rechnen

    Kommentar von ratlos0815 ratlos0815

    Die wäre mir persönlich ja sogar noch am Liebsten... Mir ist zudem daran gelegen, gegenüber der Geschädigten Wiedergutmachung zu leisten. Beim ersten Mal sollte ich nur 300 € Strafe zahlen und der Geschädigte ist auf seinem Verlust sitzen geblieben. Das empfinde ich als ungerecht, weshalb ich für den entstandenen Schaden aufkommen möchte.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    sozialstunden und bewährung.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wieso Sozialstunden?

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    Antwort von Wasserbetten Wasserbetten

    Die wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe ist meines Erachtens sehr gering

    Kommentar von ratlos0815 ratlos0815

    Danke für deine Antwort! Hast du denn Erfahrungen in diesem Bereich?

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    Antwort von KRU3M3L KRU3M3L

    Das Entscheidet ein Richter.^^ Das ist von so vielen Faktoren abhängig. Alleine wie sich der Beschuldigte vor dem Richter verhält.

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