Frage von Cheeseburger 26.07.2010

Ab wann ist mit dem Messer Notwehr?

  • Hilfreichste Antwort von Suchend 26.07.2010
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Egal wie der Sachverhalt aussieht wird die Frage aufkommen, wieso du ein Messer dabei hast, denn das allein kann dir schon als Bereitschaft für ein solches Handeln ausgelegt werden, also nimm erst garnichts mit und halt dich aus solchen Sachen raus.

  • Antwort von Reservist 26.07.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Zur abwehr eines gegenwaertigen, rechtswidrigen angriffes. Anders als oft behauptet, muss man kein Verhaeltnismaessigkeitspruefung durchfuehren und darf es auch benutzen, wenn der andere kein messer hat.

  • Antwort von KleineMaus05 26.07.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn dich einer angreift und du Dich anders nicht mehr wehren kannst als mit dem Messer,ist es natürlich notwehr.

  • Antwort von Franticek 26.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn es Notwehr sein soll, dann mußt du erst einmal erklären können, wieso du überhaupt ein Messer dabei hattest, obwohl dies verboten ist.

  • Antwort von Chefdecuisine 26.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn du mit dem Messer auf der Strasse unterwegs bist, glaubt dir niemand, dass es Notwehr war!

  • Antwort von Ninaaa88 26.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich bin dafür und hoffe, dass alle die meinen in einer dämlichen Schlägerei andere Abstechen zu müssen in den Knast kommen! Lass das Messer in der Küche und benimm dich, dann kommst du auch in keine Schlägerei! Stell dir vor dein Kind wird später mal von jemanden erstochen, weil er sich prügelt! Würdest du wollen, das er eine Bewährungsstrafe bekommt, weil es ja Notwehr war?

  • Antwort von fairBerater 26.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das ist eine Frage der genauen Umstände und der "Verhältnismäßigkeit der Mittel", läßt sich also nicht pauschal sagen. Mit Kanonen an Spatzen vorbeischießen wäre sicher unverhältnismäßig und möglicherweise auch nicht zielführend.

  • Antwort von anonymlife 26.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kommt darauf an, er greift dich an du stichst in einmal ins Bein ist es Notwehr, aber sagen wir der greift dich an und du stiehst ihn ins Bein und danach noch in den Körper ist es kein Notwehr. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

  • Antwort von Sony86 26.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du wilst also jemanden töten unds wie ein unfall aussehen lassen!!

  • Antwort von Atlanta 26.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Darfst nicht mal ein Messer bei dir haben

  • Antwort von frettlein 19.12.2010

    Sag mal, Du läufst mit Messern durch die Gegend? Ehrlich gesagt, ist so etwas kein normales Verhalten.

  • Antwort von derroterecher 26.07.2010

    Wer mit einem Messer angreift macht sich strafbar, daein Messer eine Waffe ist. Desweiteren sind Waffen nur die Aller Letzten Hilfsmittel, wennman durch einen Lattenzaun oder Flasche den Angriff nicht abwehren kann. Solltest du also dann mit einem Messer rumfuchteln, wirst du schnell vom gesetz her als Angreifer Gesehen und nix mit Verteidiger. Und sollte man das Messer Benutzen, darf man den jenigen nicht schwer verletzten sondern nur außer gefecht setzen, sprich nicht in den Bauch oder Brustkorb bereich stechen oder oder im Hals/Kopf Bereich. Solltest du es aber machen, dann nimmst du leichtfertig den Tod eines Menschen in Kauf und dass macht sich dach dem Gesetz nicht gut.

    Desweiteren musst du dann, wenn der Angreifer blutet auch erste Hilfeleistung machen, da es sonst Unterlassende Hilfeleistung ist. Sprich jede Selbstverteidigung mit Waffen ist für ein selber auch gefährlich, da man selber dann im Knast stehen kann

  • Antwort von bibo1301 26.07.2010

    Notwehr: ...die abwehr eines rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf dich.... es muß die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben.... Also: "nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen". Ich hau dir eine runter du stichst zu - du zahlst, du gehst garantiert in Haft, du bist vorbestraft - Du bist der eigentliche Looser. Wenn du Pech hast zahlst du noch ein Leben lang.

  • Antwort von Reiswaffel87 26.07.2010

    Klage Antwort: Vielleicht. Es muss eine Notwehrlage vorliegen. Das ist der Fall, wenn ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut vorliegt. Dann darf man in Notwehr handeln bzw. tut es dann. Dabei ist noch die Angemessenheit sowie die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung zu beachten.

    Ohne die umfassende Schilderung eines (möglichen) Sachverhaltes kann man dir also nicht sicher antworten. Als kleine Ergänzung zu den Äußerungen hier: Ich kann auch mit einer illegalen Schußwaffe in Notwehr handeln. Dann bin ich vielleicht nicht wegen Körperverletzung dran, wohl aber wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

  • Antwort von kingfreddy 26.07.2010

    meine messer heist lowrider den es geht hoch und runter.. hahah ka... KOLLEGAH der boss man..

  • Antwort von Maikefsv 26.07.2010

    bist du verrrrrrürüüüückz man kann niemandn töten auch net aus notweaaaahr man ey

  • Antwort von willi1995 26.07.2010

    wenn dich einer angreift aber in Deutschland musst du aufpassen weil wenn du den dann tötest musst du dem Gesetz verklickern dass diese Person auf dich draufgegangen ist

  • Antwort von Seirioku 26.07.2010

    Nein, aufgrund verhältnismäßigkeit der Mittel, du komotschlag dranmst wegebn T

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