Ab wann ist mit dem Messer Notwehr?
Wenn ich nun in eine Schlägerei gerate und der Angreifer mich attackiert ich mein Messer ziehe und ich ihn verletze und er (möglicherweise) stirbt,wird es dann als Notwehr eingestuft?Ich meine jetzt nicht das ich ihn mit 100 Messerstichen die Seele aus dem Körper stochern will sondern nur ab welchem Punkt es als Notwehr gilt?
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Hilfreichste Antwort von Suchend 26.07.20106 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Egal wie der Sachverhalt aussieht wird die Frage aufkommen, wieso du ein Messer dabei hast, denn das allein kann dir schon als Bereitschaft für ein solches Handeln ausgelegt werden, also nimm erst garnichts mit und halt dich aus solchen Sachen raus.
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Zur abwehr eines gegenwaertigen, rechtswidrigen angriffes. Anders als oft behauptet, muss man kein Verhaeltnismaessigkeitspruefung durchfuehren und darf es auch benutzen, wenn der andere kein messer hat.
Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 26.07.2010Treffer, versenkt! DH!
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Wenn dich einer angreift und du Dich anders nicht mehr wehren kannst als mit dem Messer,ist es natürlich notwehr.
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Wenn es Notwehr sein soll, dann mußt du erst einmal erklären können, wieso du überhaupt ein Messer dabei hattest, obwohl dies verboten ist.
Kommentar von Max666Max666 26.07.2010Verbreite keine Desinformationen!
Es ist NICHT verboten Messer bei sich zu führen.
Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 26.07.2010Das hängt vom Messer ab. Grundsätzlich kann man das nicht sagen.
Kommentar von ReservistReservist 26.07.2010Das ist nicht korrekt, bei Einhandmessern muss man ein Bedürfnis nachweisen, verboten sind nur Butterflys u.ä. Feststehende Meser dürfen bis 12cm Klingenlänge mitgeschleppt werden.
Ansonsten, selbst wenn man Notwehr mit einem Butterfly ausführt, ändert das nichts an der Notwehr.
Kommentar von DrachentoeterDrachentoeter 27.07.2010DH!
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Wenn du mit dem Messer auf der Strasse unterwegs bist, glaubt dir niemand, dass es Notwehr war!
Kommentar von ReservistReservist 26.07.2010Völliger Quatsch.
Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 26.07.2010Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
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Ich bin dafür und hoffe, dass alle die meinen in einer dämlichen Schlägerei andere Abstechen zu müssen in den Knast kommen! Lass das Messer in der Küche und benimm dich, dann kommst du auch in keine Schlägerei! Stell dir vor dein Kind wird später mal von jemanden erstochen, weil er sich prügelt! Würdest du wollen, das er eine Bewährungsstrafe bekommt, weil es ja Notwehr war?
Kommentar von veggie1996 26.07.2010man kommt doch nich immer in prügeleien weil man sich schlecht benimmt...und wenn mein kind jemanden umbringen will und dann abgestochen wird, und es erwiesener massen notwehr war, würde ich es wrscheinlich erst nich verstehen und es nich verstehen wollen, aber wenn ich den schock und die trauer überwunden hab un dklar rüber nachdenken kann, dann würde ich es vllcht ein stück weit verstehen...ich jdnflls fänds schrecklicher, wenn mein kind von nem wildgewordenen typen ohne grund abgeschlachtet wird, als von jmdn der nur seinen tod durch mein kind verhindert hat...
Kommentar von Ninaaa88Ninaaa88 26.07.2010Warum sonst? Weil es in der Luft liegt? Wer pöbelt, braucht sich nicht zu wundern! Der Fragesteller hat nichts davon erwähnt, das der andere ein Messer hat. Sondern nur, das er ihn "attackiert" (was auch immer das bedeuten soll). Wenn der andere ein Messer hat und ich meins auch nehme ist das was anderes. Aber warum muss sowas erst sein?
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Das ist eine Frage der genauen Umstände und der "Verhältnismäßigkeit der Mittel", läßt sich also nicht pauschal sagen. Mit Kanonen an Spatzen vorbeischießen wäre sicher unverhältnismäßig und möglicherweise auch nicht zielführend.
Kommentar von ReservistReservist 26.07.2010Ein Privatmann brauch keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Zu sehen u.a. hier: http://www.report-k.de/content/view/7538/
Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 26.07.2010Ein "krasses Mißverhältnis" müsste aber auch einem Privatmann auffallen und ihn an der Notwehr hindern.
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Kommt darauf an, er greift dich an du stichst in einmal ins Bein ist es Notwehr, aber sagen wir der greift dich an und du stiehst ihn ins Bein und danach noch in den Körper ist es kein Notwehr. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Kommentar von ReservistReservist 26.07.2010 -
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Du wilst also jemanden töten unds wie ein unfall aussehen lassen!!
Kommentar von CheeseburgerCheeseburger 26.07.2010Biste bescheurt ich frage nur wann es Notwehr ist.
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Darfst nicht mal ein Messer bei dir haben
Kommentar von Daniel2828Daniel2828 26.07.2010cih ha auch immer eins dabei eigal wo ich bin ist aber nur so ein kleines schweitzer messer.. http://www.luggsus.de/artikelbilder/29SchweizerTaschenmesserExecutive801801101_kk.jpg
Kommentar von Max666Max666 26.07.2010In Deutschland schon.
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Sag mal, Du läufst mit Messern durch die Gegend? Ehrlich gesagt, ist so etwas kein normales Verhalten.
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Antwort von derroterecher 26.07.2010
Wer mit einem Messer angreift macht sich strafbar, daein Messer eine Waffe ist. Desweiteren sind Waffen nur die Aller Letzten Hilfsmittel, wennman durch einen Lattenzaun oder Flasche den Angriff nicht abwehren kann. Solltest du also dann mit einem Messer rumfuchteln, wirst du schnell vom gesetz her als Angreifer Gesehen und nix mit Verteidiger. Und sollte man das Messer Benutzen, darf man den jenigen nicht schwer verletzten sondern nur außer gefecht setzen, sprich nicht in den Bauch oder Brustkorb bereich stechen oder oder im Hals/Kopf Bereich. Solltest du es aber machen, dann nimmst du leichtfertig den Tod eines Menschen in Kauf und dass macht sich dach dem Gesetz nicht gut.
Desweiteren musst du dann, wenn der Angreifer blutet auch erste Hilfeleistung machen, da es sonst Unterlassende Hilfeleistung ist. Sprich jede Selbstverteidigung mit Waffen ist für ein selber auch gefährlich, da man selber dann im Knast stehen kann
Kommentar von ReservistReservist 29.07.2010Schwachsinn.
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Notwehr: ...die abwehr eines rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf dich.... es muß die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben.... Also: "nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen". Ich hau dir eine runter du stichst zu - du zahlst, du gehst garantiert in Haft, du bist vorbestraft - Du bist der eigentliche Looser. Wenn du Pech hast zahlst du noch ein Leben lang.
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Klage Antwort: Vielleicht. Es muss eine Notwehrlage vorliegen. Das ist der Fall, wenn ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut vorliegt. Dann darf man in Notwehr handeln bzw. tut es dann. Dabei ist noch die Angemessenheit sowie die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung zu beachten.
Ohne die umfassende Schilderung eines (möglichen) Sachverhaltes kann man dir also nicht sicher antworten. Als kleine Ergänzung zu den Äußerungen hier: Ich kann auch mit einer illegalen Schußwaffe in Notwehr handeln. Dann bin ich vielleicht nicht wegen Körperverletzung dran, wohl aber wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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meine messer heist lowrider den es geht hoch und runter.. hahah ka... KOLLEGAH der boss man..
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Antwort von Maikefsv 26.07.2010
bist du verrrrrrürüüüückz man kann niemandn töten auch net aus notweaaaahr man ey
Kommentar von veggie1996 26.07.2010türlich kann man aus notwehr jemanden killen...wenn man beweiseb kann, dass es wirklich notwehr war, gibt es keine strafe....ich mein wenn dich ein wildgewordener typ angreift und klar versucht, dich umzubringen, und du n messer in der hand hast und deine letzte chance zustechen is, dann is das iwie ok...nich schön, aber ok!
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wenn dich einer angreift aber in Deutschland musst du aufpassen weil wenn du den dann tötest musst du dem Gesetz verklickern dass diese Person auf dich draufgegangen ist
Kommentar von ReservistReservist 26.07.2010 -
Nein, aufgrund verhältnismäßigkeit der Mittel, du komotschlag dranmst wegebn T
Kommentar von PeterSchuPeterSchu 26.07.2010Der Satz ist wohl auch unters Messer gekommen.
Willste mir noch als nächstes sagen das ich mit dem Angreifer ne Tasse Tee trinken soll und alles in ruhe mit Wörtern klären soll?
Nein, ich sage lediglich, dass wenn man es nicht darauf anlegt es vielleicht eine Hand voll Situationen gibt, dessen Eskalation man nicht durch vernünftigen Umgang verhindern kann.
Vernünftigen Umgang,Bei einem Streit oder sogar einer Prügelei seh ich nicht.Ich meine entweder begebe ich mich in Gefahr oder nicht.Dann ziehe ich doch lieber die Klinge.
und gehdt wenn pech gleich in knast
Nun stellt sich da doch die Frage, wieso es dazu kommen sollte und nimm es mir nicht übel deiner aggressiven Grundeinstellung nach gehört ein Messer da nicht wirklich in deine Hände.
er meint du sollst nicht sofort dein messer ziehn nur weil er z.b in deine richtung geht dich aber vllt gar nicht schlägt und du ihm das Messer in bauch ramst---dann wars körperverletzungd..das hat dann nichts mehr mit notwehr zutun
Achson na dann kann man ja sowieso die Eskalation umgehen und dann doch vielleicht einfach rennen.
Was erzählst du denn da? Ist doch Schwachsinn! Bist du zu schwach um dich selber zu wehren? Bei uns wurde letzten ein 19 jähriger verprügelt..mit einem Baseballschläger. Sein kompletter Kiefer war in hunderte Einzelteile zertrümmert und er wird nie wieder richtig sprechen können. Der Grund für die Schlägerei war, das der Schläger seine Jacke scheiße fand und der 19jährige gesagt hat "Brauchst sie ja nicht anziehen" Der Schläger hat 3Jahre Bewährungsstrafe bekommen.. wo ist da Gerichtigkeit?
"Vernünftigen Umgang,Bei einem Streit oder sogar einer Prügelei seh ich nicht.Ich meine entweder begebe ich mich in Gefahr oder nicht.Dann ziehe ich doch lieber die Klinge." Wer sowas nur schreibt ist nicht mehr ganz dicht im Kopf! Kein Wunder, wenn du mal richtig eins drauf bekommst! Du legst es ja richtig drauf an!
Nicht ganz dicht im Kopf? Wenn dich so ein asozialer auf der Strasse packt und dich vergewaltigen will willst du dann brav dein Handy rausholen und die Polizei rufen wa?
Wenn man eben nicht so ein idiotischer Muskelprotz ist wie ihr Weiber es so gerne wollt dann nutzt man eben die Dinge die einen umgeben, als Waffe zu nutzen um sich zu verteidigen.
du meinst also, man soll, wenn man als erwachsener sieht das zum beispiel ein kind angegriffen wird, nicht eingreifen und sich aus der sache raushalten, man könnte ja ins gefängnis kommen...soll doch lieber das unschuldige kind einfach so abkratzen...hauptsache ich bleib unbeschadet??? dann wirst du sowieso wegen beihilfe zum versuchten mord oder sogar zum mord verurteilt...
Man muss erstmal die Situation einschätzen können im eingreifen zu können.Du bist unter 14 schätze ich mal dann ist es schwer für dich es zu verstehen.
veggie..sag mal wo holst du diese Geschichten her? ICh lese davon hier gar nichts und versteh nicht, was das mit demRest zu tun hat!?! Cheesburger.. wenn mich einer auf der Straße packt, hab ich sicherlich keine Chance die Polizei anzurufen. Und denkst du ernsthaft, das ich in der Situation daran denke in meiner Handtasche nach nem Messer zu suchen? Ich denke man ist starr vor Angst. Und wenn du Oberarme hast wie ein 10 jähriger, dann hab doch erst keine große Klappe! Dann brauchst du dich doch auch gar nicht zu prügeln. Ich versteh dein Denken überhaupt nich!
Oberarme eines 10 Jährigen habe ich ganz bestimmt nicht nur da es bei einer prügelei auch manchmal der Fall ist das die andere Person einfach überlegener ist und man keine Möglichkeiten mehr sieht als ne Waffe zu ziehen.
Das ist doch absoluter Schwachsinn! Spielst du zuviel Counter Strike? Ich glaub ernsthaft, dass du mal zu einem Antiagressionskurs musst. Dein Denken ist nicht normal.. Mit dieser Einstellung wirst du sicher nicht weit kommen..
Nina,hast du nix besseres zu tun als ständig auf der F5 Taste wie ne verrückte rumzuhämmern und mit mir zu diskutieren nur weil ich eine Frage über Notwehr gestellt habe? Ich glaube das du ein psychisches sadistisches Problem hast und es ziemlich ge.il findest andere zu provozieren.
Das sagst du mir? Komsicherweise antwortest du ja auch immer wieder?!!? Ich will dich nicht provozieren. Ich versuche zu verstehen, warum du so einen Mist denkst.. Aber anscheinend findest du es noch nicht mal ein bisschen falsch! Hoffe nur, das DU iwann mal zu langsam bist und du dann anders darüber denkst!
Fuu,du bist mir zutiefst unsympathisch meine liebe.
ich versteh dein denken auch nicht :)
Das ist - mit Verlaub - totaler Unsinn.
Wie Reservist auch schon schrieb: Dein Beitrag ist juristisch betrachtet nonsense. Es geht um die Beweisbarkeit einer Notwehrlage und nicht darum, ob jemand das Messer dabei hatte.
Mag sein, und ich will es nicht bestätigen, dass es für die Verhandlung zur Beweisbarkeit einer Notwehrlage nicht relevant ist, das hab ich nie behauptet, ich habe lediglich gesagt, dass das mitführen eines Messers Konsequenzen haben würde, wenn es zu einer solchen Situation kommt, denn nähmen wir an es wäre Notwehr so würde dennoch ein Verstoß gegen das Waffg Abschnitt 2 Unterabschnitt 7 §42a zur Sprache kommen. Ich bin aber dennoch sehr dankbar, dass totaler Unsinn und nonsense zur Sprache kommt, ohne zumindest von Reservist eine Begründung zu nennen :)
*genannt zu bekommen xD, musste schnell schreiben :S
Ja, das ist richtig. Handle ich mit einer illegalen Waffe in Notwehr bin ich selbstverständlich auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht dran. Auf die Notwehr hat das aber keinerlei Auswirkungen.
Genau.
Wenn Du schon § 42a Waffengesetz zitierst, dann solltest Du auch wissen, dass nur das Führen bestimmter Messer eingeschränkt wird (sogenannte Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge mit mehr als 12 cm Klingenlänge).
Das ist mir bewusst, aber wenn dir die aggressive Grundeinstellung des Fragenstellers ansiehst, denkst du doch nicht allen ernstes, dass Klingen unter 12cm da in Frage kämen. Ich schreib es schon so, wie ich es meine ...
wenn er tot ist dann wirst du wegen totschlag angezeigt weil die niemand glaubt das es notwehr war notwehr sind schnelle handlungen auf eine attake den angreifers die so gut wie möglich mildernd also mit so wenig gewalt wie möglich ausgeübt werden muss