Nacktsein ist generell eigentlich nicht verboten, denn es gibt kein Gesetz, welches das regelt. ABER ...
Es gibt den §118 Ordnungswidrigkeitengesetz, der besagt, dass man keine grob ungehörige Handlung begehen darf, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu gefährden. Ausschließlich nach diesem § kann man zur Kasse gebeten werden, wenn man nackt in der Öffentlichkeit auftritt. Nur in Verbindung mit sexuellen Ambitionen und Handlungen gibt es noch andere Gesetze.
Jetzt kommt der Knackpunkt: Ab wann etwas grob ungehörig zu sein scheint, ist Ansichtssache, auch bei den Ordnungsämtern. Sicherlich wird ein entblößter Penis in der Fußgängerzone so gewertet. Bei einem nackten Po wird es schon schwieriger. Ab wann ist der Po denn nackt? Wie knapp dürfen die Hotpans sein? Wieviel % nackte Haut geht noch durch? Da gibt es keine Universal-Antwort, weil es nicht geregelt ist. Fakt ist aber, wer ein Bußgeld zahlen soll, ohne die primären Geschechtsteile gezeigt zu haben, der kann erfolgreich dagegen vorgehen.
Nicht unbedingt, es sind schon Fälle bekannt, wo nur die Absicht, das Genital zu präsentieren bestraft wurde.
Es ist leider auch entscheidend, was die Zeugen sagen.