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1Antwort von
PepsiMasterPepsiMaster
Ab 18 ist man voll geschäftsfähig (vgl. §106 iVm §2 BGB)
Die Geschäftsfähigkeit wird in den §§104 ff. BGB geregelt, gem. §106 BGB sind Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, Volljährige sind also geschäftsfähig, die Volljährigkeit tritt gem. §2 BGB mit dem 18. Geburtstag ein.
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Mit der Volljährigkeit. Mit Gerrichtsbeschluss kann man in Ausnahmefällen auch bereits früher für voll geschäftsfähig erklärt werden.
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0Antwort von
MichaB82MichaB82
geschäftsfähig: 0-7 Jahre beschränkt geschäftsfähig: 7 - 18 voll geschäftsfähig: mit Vollendung des 18. Lebensjahres
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bienemaja79bienemaja79
Da das BGB grundsätzlich alle Menschen als voll geschäftsfähig einstuft, regelt es nicht konkret den Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit, sondern deren Ausnahmen in § 104, § 106 BGB. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird somit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) erreicht. Damit ist zugleich Prozessfähigkeit gegeben (§ 52 ZPO).
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29
Das schwer heraus zu finden..
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laycr0wlaycr0w
In Deutschland ab 18. Im Ausland, bis auf Österreich,Türkei und Polen ab 21.
Kommentar von
bizeps24bizeps24 und in Argentinien ?
falsch... das liegt an den Casinos bzw. den jeweiligen Landesgesetzen. In der Spielbank von Bad Homburg liegt das Mindestalter z.B. bei 18 Jahren, in Baden Baden sind es 21.
Die Geschäftsfähigkeit wird in den §§104 ff. BGB geregelt, gem. §106 BGB sind Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, Volljährige sind also geschäftsfähig, die Volljährigkeit tritt gem. §2 BGB mit dem 18. Geburtstag ein.
ach so