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Ab wann ist man strafmündig????

gefragt von Mascha25 am 20.10.2009 um 20:25 Uhr

eine frage in politik brauch unbedingt eure hilfe!!!! und hier noch 2 weitere fragen! Ab wann gilt das Erwachsenstrafrecht? Ab wann kann man mit Gefängnis bzw.Freicheitsentzug bestaft werden? danke schon mal!


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DeepSadness
beantwortet von DeepSadness am 20. Oktober 2009 20:27
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strafmündig ab 14.

erwachsenesstrafrecht ab 18. aber das volle ab 21 oder so (;


principessa77
beantwortet von principessa77 am 20. Oktober 2009 20:27
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hauptsächlich ab 18 es sei denn dir wird eine verminderte Reife anerkannt.....


romeo27
beantwortet von romeo27 am 20. Oktober 2009 20:27
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ab 14 jahren beschränkt !


querkel
beantwortet von querkel am 20. Oktober 2009 20:27
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strafmündig bist du ab 14. Das erwachsenenstrafrecht giltet schon ab 18. Zwischen 18 und 21 kann aber auch noch das jugendstrafrecht angewendet werden.


anonym
beantwortet von everhappygirl am 20. Oktober 2009 20:28
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erwachsenenstrafrecht gilt meines wissens nach mit 18 und strafmündig ist man ab 14 das kann aber variieren weil manche richter vom geistlichen alter ausgehen so kann es z.B sein das ein 17 jähriger nach dem erwachsenenstrafrecht verurteilt wird... das mit dem gefängnis weiß ich nicht


anonym
beantwortet von larachen94 am 20. Oktober 2009 20:28
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ab 14 ist man soweit ich weiß strafmündig ab 18 gilt erwachsenenstrafrecht, wenn nicht nachweisbare störungen in der entwicklung zu erkennen sind. mit gefängnis kann man -je nach art und "härte" des verbrechens- auch schon ab 14, aber meistens wird es erst ab 18 angewandt. hoffe, ich konnte dir n bissl helfen :) lg lara


anonym
beantwortet von melle076 am 20. Oktober 2009 20:29
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Ab 14 ist man strafmündig, Erwachsenenstrafrecht ab 21, da hat aber die Jugendgerichtshilfe noch mitzureden, d.H. sie wird angehört. Es kann auch vorkommen, das man mit 18 schon nach dem Erw.Str.recht verurteilt wird. Genau so kann es sein, das man mit 23 noch nach dem Jugend Str. Recht verurteilt wird.


anonym
beantwortet von Niysa93 am 20. Oktober 2009 20:29
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Srafmündig bist du ab 14 Jahren. Das Erwachsenenstrafrecht gilt in der Regel ab dem 21. Lebensjahr, kann aber auch vorher angewendet werden, wenn nicht § 105 JGG eine Anwendung des Jugendstrafrechts gebietet.


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