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Ab wann ist man im Verzug?

Frage von DjDangerous DjDangerous

Hallo,

im Internet gibt es ja diverse PaidMail Dienste, die einen für das lesen von E-Mails geld zahlen.

Jedoch warte ich bei einem schon länger auf die Auszahlung.

Vom Gesetz her ist man ja nach 30 Tagen in Verzug, jedoch hat dieser Anbieter eine Auszahlungsfrist von 120 Tagen angegeben.

Welche Frist zählt denn nun? Die aus den AGB oder die Gesetzliche?

Vielen Dank.

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Antworten (1)

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    Antwort von leonspeedy leonspeedy

    Hallo Dj,

    die 30 Tage gelten nur dann, wenn

    1. keine abweichende Frist vereinbart wurde
    2. keine Zahlungsfrist angegeben ist
    3. im Vorwege keine Mahnung versandt wurde.

    Also im Klartext: Es wurde eine verlängerte Zahlungsfrist von 120 Tagen vereinbart, sodass der Verzug auch erst nach 120 Tagen eintreten kann.

    Kommentar von thommy12 thommy12thommy12

    Ich würde auf jeden Fall nicht bei solch einem Anbieter "Geld verdienen" oder vielmehr meine Zeit für Centbeträge opfern!

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