Llimbuurg am 28.07.2009 um 18:16 Uhr
Gibt es dafür irgend ein Kriterium? Oder darf ich alles und so viel ich will als Privatmann verkaufen ohne dabei Steuern zu zahlen? Das kann ich mir fast nicht vorstellen. Ab wann genau wird aus dem Privatgeschäft ein gewerbliches Geschäft?

http://pages.ebay.de/help/sell/businessaccount.html -> Runterscrollen bis zu dem Punkt Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie: ...
steht alles in der hilfe bei ebay, also ich habe bestimmt schon mehr als 5 Sachen versteigert und betreibe deswegen noch lange kein gewerbe nur Unratversteigerung:-)
Das ist eine sehr gute Frage. Da gibt es auch schon einiges an Rechtsprechung zu. Manche Gerichte sagen, ab 12 Artikel im Monat ist man gewerblich, andere Urteile gehen von 40 Artikeln in drei Monaten aus. Es gibt Abmahnvereine und Rechtsanwälte, die ebay durchforsten, um Privatverkäufer zu finden, die zu viel anbieten. Das kann dann sehr teuer werden. Ein paar hundert Euro kann man da locker loswerden, wenn man erwischt wird. Sicherheitshalber kann man 'Pakete ' einstellen,also 'Buchpakete' oder ähnliches. Halt mehrere Gegenstände in ein Angebot packen.

Ebay kann das definieren, wie es will.
Nach deutschen Gesettzen wird es zum Gewerbe, wenn Gewinn erzielt wird oder die Absicht zur Gewinnerzielung besteht.
Wenn man also seine bisherigen Sachen verkauft (Haushaltsaflösung und so 1000 Artikel bei E. einstellt, ist es privatsache.
Wenn man aber Sachen einkauft, um sie mit Gewinn zu verkaufen, wird es ab dem ersten Stück zum Gewerbe.
Viel wichtiger als eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist die korrekte Angabe des Gewinns beim Finanzamt.

Du machst eine Haushaltsauflösung und verkaufst z.B. 100 Artikel. Das ist ein Privatverkauf. Du verkaufst aber immer wieder (mehrmals im Monat) bestimmte Artikel, z.B. Elektroartikel, dann kann man von einem Gewerbe ausgehen. Das heißt aber nicht, wenn ich regelmäßig getragene Kleidung von meiner Familie einstelle, dass ich dann als gewerblicher Verkäufer gelte. Sollten es aber häufig Neuwaren sein, die ich einstelle, dann könnte das Finanzamt stutzig werden.
wenn du viele artikel einstellst oder verkaufst,mehere neuware verkaufst. wenn du z.b. 100 cd`s einstellst egal ob neu oder gebraucht kannst du schon probleme bekommen. verkaufst diese auf einen schlag und nichts anderes kann es privat sein.
Hallo,nein Du dafst als Privatanbieter bei ebay nicht so viel Verkaufen wie Du möchtest. Viele meinen das ab 20 eingestellten Artikeln pro Monat schon gewerblich gehandelt wird. Und wenn Du nur neue Artikel anbietest ist das natürlich Kein Privat Verkauf mehr. Man kann es wirklich nicht pauschalisieren. Es sind schon ebayer Abgemahnt worden die Zb. ihre DVD Sammlung von 50 einzeln Verkauft haben. Andere wiederum Verkaufen schon Jahre regelmäßig viele Artikel Privat und haben kein Problem Leider gibt es aber viele Neider auf ebay:-( Und wenn dich jemand auf dem Kicker hat zeigt er Dich an... Eine Freundin von mir hat von ihren Kids die doppelten Yugioh Karten einzeln Verkauft und kostenlosen versand angeboten.. Das hat einem gewerblichem verkäufer so sauer aufgestoßen das er sie aufgefordert hat SOFORT IHRE VRKÄUFE EINZUSTELLEN DA SIE GEWERBLICH HANDELT!!! Oder er würde sie seinem Anwalt melden...
Und es lungern auch viele Anwälte und auch das Finanzamt auf ebay rum um dem Privat Verkäufer Abzumahnen& das Geld aus der Tasche zu ziehen:-( Überlege dir was Du Verkaufen willst und wenn Du viel neue Ware anbieten möchtest melde dich lieber als gewerblicher Kleinunternehmer an. Aber dies würde ich mit einem Steuerberater besprechen ob sich das für Dich lohnt. Hoffe konnte Dir ein wenig helfen... Gruß Tati:-))
ich glaube wenn du nachweislich ein gewerbe angemeldet hast und das bei ebay angibst, sonst bist du egal wie viele bewertungen privatverkäufer
das ist falsch.
ich glaube wenn du nachweislich ein gewerbe angemeldet hast und das bei ebay angibst, sonst bist du egal wie viele bewertungen privatverkäufer
bitmap am 28. Juli 2009 18:52 ''ich glaube wenn du nachweislich ein gewerbe angemeldet hast''
Soo simpel ist es dann doch wieder nicht.
Siehe Antwort von bitmap am 28. Juli 2009 18:50 Uhr.

Wenn du ein Gewerbe betreibst. Dieses ist wie folgt definiert:
Du betreibst dein Geschäft offen und für jeden erkennbar. Du betreibst es selbstständig. Der Handel ist gesetzlich erlaubt. Du betreibst das Geschäft mit einer gewissen Planmäßigkeit / Regelmäßigkeit. Es besteht Gewinnerzielungsabsicht. Du bist kein Freiberufler.

bei 5 eingestellten Sachen
Falsch