Wie ging nochmal diese Formel? Wenn man die Hälfte in 3 Jahren krankheitsbedingt gefehlt hat , ist das korrekt?
Antworten (6)
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3Antwort von
Zander1961Zander1961
Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung
Dreistufiger Prüfungsaufbau
- Zunächst ist eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erforderlich.
- Die bisherigen und nach der Prognose zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Sie können durch Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Belastungen hervorgerufen werden.
- In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen. Die dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers führt dabei grundsätzlich zu einer für den Arbeitgeber nicht mehr tragbaren betrieblichen Beeinträchtigung.
Quelle:
http://www.arbeitsrecht-fa.de/service/dokumente/check5.htm
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2Antwort von
sunpointsunpoint
Es gibt keine Formel....das liegt immer im Ermessen des Arbeitgebers.
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1Antwort von
HoshieHoshie
Wenn Dir der Arbeitgeber nachweisen kann, das kurz- bis mittelfristig keine Besserung in Sicht ist, kann er Dich aufgrund schlechter Prognose kündigen, das ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt ganz auf das Krankheitsbild an.
Pauschal kann man das so nicht sahen.
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MaultierMaultier
Hallo. Grundsätzlich muss der AG ein Betriebliches Eingliederungsmanagement(BEM) anbieten, wenn der AN innerhalb von 12 Monaten (von jetzt an zurückgerechnet, nicht das Kalenderjahr)mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähig war (egal ob am Stück oder "gestückelt"). Nähere Infos geben die Krankenkassen, das Integrations(fach)amt und andere Sozialbehörden. Guck dir mal meine Antwort und die Links darin in der folgenden Frage an, vielleicht hilft das weiter, sonst nochmal bei mir melden. Muss der AG für Betriebliches Eingliederungsmanagement eine Betriebsvereinbarun... LG bengelch
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ulrichhoulrichho
das hängt noch von der grösse der firma ab wen sie klein istist es unter umständen eine zu grosse zumutung und eine zu grosse belastung dan geht es auch schon früher
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