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Ab wann ist kopieren von Filmen und Musik strafbar?

Frage von Lara24 Lara24

ich blick nicht ganz durch beim thema raubkopien. ich will mich natürlich nicht strafbar machen, muss daher aber vorher mal bei euch nachfragen. ist es z.b. illegal, wenn ich eine cd oder einen film, den ich mir selbst gekauft habe, für einen freund kopiere und verschenke? oder mache ich mich auch strafbar, wenn ich aus meinen gekauften cds einen mix mache, den ich jemand zum geburtstag schenke?

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Antworten (3)

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    Antwort von amiria71 amiria71

    Also, das Thema ist in der Tat recht komplex.

    Das Problem ist, dass zwei Grundsätze miteinander streiten. einerseits darfst Du zwar noch einzelne Privatkopien für Dich oder Deine Familie fertigen. Aber: es darf dabei kein Kopierschutz umgangen werden. Das bedeutet, dass Du von CDs und DVDs, die kopiergeschützt sind (das sie die allerallermeisten) nur analoge Kopien machen. Das gilt auch (und gerade) für Privatkopien. Alle anderen Kopien sind ja eh verboten.

    Kommentar von dergutekoenig dergutekoenigdergutekoenig

    DH, so ist es richtig. Bleibt natürlich noch die Frage, ob es überhaupt irgend jemanden interessiert, wenn die Fragestellerin einem Freund zum Geburtstag eine selbsterstellte Mix-CD schenkt.

  • 2
    Antwort von KleineFrage KleineFrage

    Hallo, du machst dich strafbar, sobald du eine gekaufte CD vervielfältigst und nicht SELBST nutzt. Ich glaube, der ausschlaggebende Punkt ist das weitergeben. Wenn du dir beispielsweise eine Sicherheitskopie ziehst, ist das okay (soweit ich weiß).

    Also sind deine zwei Fälle, illegal (meiner meinung nach).

    Aber da ich keine Rechtsexpertin bin, ist das natürlich nicht 100%ig.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    auch nach neustem Gesetz sind Privatkopien für Freunde nicht generell verboten! Dies gilt bislang nur für Software. Man darf aber keinen Kopierschutz umgehen. Bei analogen Filmaufnahmen ist das nie der Fall. Bei Musikcd's haben höchsten 50% einen Kopierschutz. Bei Filmen 99,9%

  • 0
    Antwort von curator curator

    theoretisch bei anfertigung einer ersten unerlaubten kopie, praktisch wenn man dich bei größeren aktionen kommerzieller art erwischt und es dir nachweisen kann.

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