Und ist Rufmord strafbar?
Antworten (18)
-
3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Meinereiner67Meinereiner67
Moin, zu den hier schon genannten §§ 186, 187 StGB kommt noch § 824 BGB, Kreditgefährdung.- Wenn also einer Mist erzählt, ist der Tratscher zu Schadenersatz verpflichtet.- Z.B. wenn ein Ex-Arbeitgeber Sachen verbreitet, die jemandem neue Jobs vermiesen.- O. wenn jemand falsche Sachen über ein Unternehmen verbreitet.- Z.B. Fa. XY is Pleite, da darfste nix kaufen o.ä. Wenn dadurch aufträge ausbleiben und das nachweisbar is das es wegen Gelaber ist, wird für den Verursacher teuer.- Dann gibts Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn.-
-
3Antwort von
JesterRJesterR
Die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) erfassen - im Gegensatz zur Beleidigung - ehrenrührige Tatsachen über eine Person, die aber nicht dieser gegenüber, sondern einem oder mehreren Dritten gegenüber geäußert werden. In den Fällen der üblen Nachrede oder der Verleumdung liegt also immer ein Mehrpersonenverhältnis vor. Der Unterschied zwischen beiden Delikten besteht darin, dass dem Täter bei der Verleumdung nach § 187 StGB die Unwahrheit der ehrenrührigen Tatsachenbehauptung positiv bekannt sein muss. Bei § 186 StGB kann der Täter dagegen durchaus von der Wahrheit der behaupteten Tatsache ausgehen; eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede gemäß § 186 StGB entfällt jedoch nur dann, wenn sich die vermeintliche ehrenrührige Tatsache später vor Gericht als zutreffend herausstellt. In diesem Zusammenhang ist auch noch § 188 StGB zu beachten, der einen Sonderfall der üblen Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften einer im politischen Leben des Volkes stehende Person übel nachredet oder diese verleumdet, sofern dies aus Motiven heraus geschieht, die mit der Stellung des Betroffenen zu tun hat. Das Strafmaß beträgt bei der üblen Nachrede Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, bei der Verleumdung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe und bei § 188 StGB maximal Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
-
2Antwort von
CindyMarzanellaCindyMarzanella
Rufmord is, wenn man mir nachsacht ick wär fettleibisch ggg
-
-
2Antwort von
BabygirL92 War heute bei den Bullen deswegen. Vergiss es. Ganz komplizierte sache wenn du jemanden dafür bestrafen willst.
-
2Antwort von
romeo27romeo27
es gibt laut StGB keinen Rufmord, shau unter Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung nach!
-
-
1Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Nö, denn Begriff kennt das Dt. Recht nichtmal.
Es gibt Verleumdung und üble Nachrede. Das wäre Strafbar.
-
1Antwort von
symbolismussymbolismus
- im neuen Testament lehrt Jesus Christus , sinngemäss, wenn ich dies recht verstehe in etwa, dass einer der einen andern schlecht macht, ihm dadurch schaden will, des todes schuldig sei... So gesehen ist es eine sehr ernste Sache. Auch wenn die zeitlichen, irdischen Gerichte mit dem Begriff, soweit ich weiss, nicht operieren. Im Geschäftlichen Kontext gibt es jedoch den Tatbestand der sogenannten GESCHÄFTSSCHÄDIGUNG
-
1Antwort von
RelingReling
Dies regeln die §§ 185, 186 und 187 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Schau mal: http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html und folgende Seiten.
Kommentar von
romeo27romeo27 das ist das Strafgesetzbuch!
Kommentar von
RelingReling Bitte verzeih das falsche Wort. Ein alter Mann kann sich auch mal vertippen. Danke für die Korrektur!
-
1Antwort von
PrimrosePrimrose
Ich kann nur das 2. beantworten. Ja das ist strafbar mein ehemalis bester Freund hat deshalb ne Anzeige an der backe
Kommentar von
Turkish1986Turkish1986 was hat er getan?
Kommentar von
PrimrosePrimrose MMh um mal auf unschöne Details zu verzichten... Er hat überall rum erzählt wir wären zusammen und hätten auch gewisse sexuelle Erfahrungen gehabt. Zu der Zeit hatte ich einen Freund den ich sehr geliebt habe und als er das gehört hat... naja Schluss
Kommentar von
Turkish1986Turkish1986 Autsch sowas geht ja mal wirklich unter die Gürtellinie.
Kommentar von
PrimrosePrimrose Jop ^^
-
0Antwort von
Svesab12 Kann man jemanden (ex männlich) auf Schmerzensgeld verklagen wenn diese Person nach der Trennung dritten erzählt das man HIV Positiv sei...was unwahr ist.Damit diese dritte Person nicht mit der (ex weiblich) Schläft?
-
0Antwort von
janpi21janpi21
dumme frage-sorry
rufmord wäre scho etwas schlechtes aber deine frage eher lapidar und türkey-warum und wieso es gibt immer 2 seiten von dir kommt nur die frage und wer ist der yep der dich diskrminiert-also verletzt oder vorführt-wieso und warum es ist doch immer so wer führt wen vor-und sorry gottseidank haben wir hier in deutschland nicht das -oder dden überzogenen ehrenkodex-sorry
der rufmord bezieht sich immer auf eine person die eine andere übern tisch ziehen kann oder tut weil erpressung oder einfach fehl-verhalten
Kommentar von
Turkish1986Turkish1986 Nochmal auf Deutsch bitte das ist ernst gemient ich verstehe nciht was du meinst LOL
Kommentar von
Turkish1986Turkish1986 erklär mir doch bitte was du genau meinst? ich glaube shcon zu verstehen worauf du hinaus willst aber ich will dir ja nix unterstellen.
Kommentar von
Turkish1986Turkish1986 Ps natürlich gibt es in Deutschland sowas wie Ehre bei Beleidigungen etc zB.
-
0Antwort von
rustikallrustikall
Wenn du eine Person schlecht machst, ihren Ruf zerstörst. Und ja es ist Strafbar.
-
0Antwort von
meetymeety
Rufmord ist strafbar. Ab dem Zeitpunkt wo du meinst, dass dein Ruf beschädigt ist!
Kommentar von
JesterRJesterR ähhh... nein!
Kannst du mehr schreiben, bitte?