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ab wann ist es strafbar?

Frage von der14buchstabe der14buchstabe

ist es erlaubt: 1. wenn die eltern in schlafzimmer, küche, esszimmer und kinderzimmer rauchen 2. dem kind ohne es zu fragen das taschengeld wieder weg zu nehmen 3: schreien 4: es jeden tag oder fast jeden tag zum lernen im zimmer einschliessen ?

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Antworten (14)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von cyracus cyracus

    Du hast für Deine Freundin hier ja schon viele Tips bekommen.

    (Sie selbst hätte hier doch auch fragen können, sie ist doch hier mit ihrem Benutzernamen drin, und keiner weiß, wer sie wirklich ist - sag ihr das doch mal.)

    .

    Ich empfehle Deiner Freundin, zu googeln mit

    nummer gegen kummer

    Da kann sie sich Rat holen und sich mit anderen austauschen.

    Schon allein wenn man ein Ventil für seinen Kummer hat, wird vieles leichter.

    Die Pubertät ist ohnehin schon anstrengend, die hormonelle Umstellung, der verunsichernde Übergang vom Kind zum Erwachsenen ... da kann solch ein Ventil sehr entlastend sein.

    .

    Die Sache mit der Raucherei in den gemeinsam genutzten Räumen ist wirklich von Übel. Leider, leider sind die (vielfach selbst nikotindrogenabhängigen) Politiker nicht willens, hier endlich schützende Gesetze zu erlassen.

    Die Nichtraucherschutzgesetze mit den Rauchverboten in der Öffentlichkeit helfen ja keinen Familienangehörigen zu Hause. Dabei ist es sehr quälend, in diesem ätztenden, beißenden, stinkenden Qualm leben zu müssen. Das Zuhause soll ja ein geschützter Raum sein, in dem man sich wohl und sicher fühlt. Mit Tabakrauch in der Luft - und alles stinkt auch noch danach - ist das schwer möglich.

    .

    Hier habe ich einem 11-Jährigen, der sich in einer ähnlichen Situation befunden hat, erklärt, wie die "Familienkonferenz" durchgeführt wird:

    biitte lest die frage es hat was mit rauchen zu tunn

    .

    Deine Freundin scheint ja ziemlich eingeschüchtert zu sein.

    Eine "Familienkonferenz" durchzuführen wäre für sie allein möglicherweise zu schwierig. Wenn sie im Familien- oder Bekanntenkreis eine vertrauenswürdige Person hätte, die sie unterstützt und die von den Eltern anerkannt wird, könnte dies sehr hilfreich sein.

    .

    Zum Anschreien, und Du erwähnst dabei "fernsehen, computer" mag Deine Freundin mal prüfen, ob sie vielleicht tatsächlich zuviel (oder zu laut?) fernsieht oder zuviel am Computer sitzt (falls sie z.B. damit Spiele spielt).

    Möglicherweise wollen in diesem Fall die Eltern doch schützend eingreifen?

    .

    Auch empfehle ich Deiner Freundin zu bedenken, dass gerade in der Pubertät die Nerven schnell blank liegen - sowohl bei den Jugendlichen selbst als auch bei den Eltern. Diese Zeit der Umstellung ist oftmals für alle Beteiligten sehr schwierig.

    Natürlich hilft ihr das nicht, all die unangenehmen Situationen und das wirklich rücksichtslose Verhalten (rauchen) der Eltern wegzuzaubern.

    .

    Beim Jugendamt könntest Du vorsichtig anfragen. So könntest Du herausfinden, was genau in solch Fällen vom Jugendamt gemacht wird.

    Ein eventueller Besuch beim Jugendamt soll ja hilfreich sein - und nicht die Situation zu Hause dadurch weiter verschlimmern.

    .

    Euch beiden alles Gute.

    Kommentar von der14buchstabe der14buchstabeder14buchstabe

    sie wird auf schritt und tritt überwacht, ihr vater checkt jeden tag mehrmals das protokoll

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus

    Meine Antwort hierauf ist länger als für's Antwortfeld erlaubt, deshalb siehe unten.

  • 3
    Antwort von mum45kids mum45kids

    Anscheinend hast du ein glückliches Elternhaus

    Kommentar von der14buchstabe der14buchstabeder14buchstabe

    nicht ich, meine freundin traut sich nicht zu fragen

  • 3
    Antwort von cheezy cheezy

    1-3 erlaubt...4 nicht

  • 2
    Antwort von supernovah supernovah

    1 - 3 ist leider erlaubt 4 nicht.

    wenn du das jugendamt oder 147 anrufst, dann können die dir echt gute tipps geben ohne dass deine eltern etwas davon erfahren nd auch ohne dass sie gleich (gegen deinen willen) was dagegen unternehmen

  • 2
    Antwort von forbiddendogs forbiddendogs

    Also - Eltern sind auch nur Menschen - - Kinder sind auch nur Menschen. Wenn diese beiden Sorten nicht zusammenpassen, isset blöd. Gleich zum Jugendamt find ich zu stressig. Aber Gesprächsbedarf mit 'ner neutralen Person ist sicherlich angebracht. Vielleicht könnte die Klassen- oder Vertrauenslehrerin mal einen Elternbesuch machen und Kiddie erklärt dann, daß Lernen bei Eingeschlossen völlig nach hinten losgeht und wegen so'nem Psycho-Streß nix haften bleibt. Rauchen geht auch auf die Gesundheit von 'nem Kiddie und Kalt-rauchen ist genauso schädlich! Also, sowas sollte man den Eltern so schonend rüberbringen, daß sie nicht ausrasten können..... versuchts mal!

  • 2
    Antwort von RolfHoegemann RolfHoegemann

    Ausser 4 dürfen sie alles.... Und wenn sie bei 4 die Tür nur schliessen aber nicht abschliessen und darauf drängen, das gelernt wird dürfen sie das auch....

    zu 3: Kinder/Jugendliche empfinden ja heutzutage schon etwas lautere Sprache entnervter Eltern als "Schreien" - deshalb ist der Gebrauich des Wortes auch relativ...

    Kommentar von der14buchstabe der14buchstabeder14buchstabe

    schreien, besser SCHREIEN!!! und dabei sachen durch die gegend werfen

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    aber das machen die doch nicht ohne Grund... Was macht den deine Freundin das die so abdrehen

    Kommentar von der14buchstabe der14buchstabeder14buchstabe

    fernsehen, computer,...

  • 2
    Antwort von naitsirk naitsirk

    kleiner Tip: geh zum Jugendamt

  • 2
    Antwort von PsychologeMatu PsychologeMatu

    1:nein 2:ja leider sie haben dir das taschengeld freiwillig gegeben 3:ja 4:nein

    wenn du was unternehmen willst jugendamt

    Kommentar von cheezy cheezycheezy

    wieso sollte 1 nicht erlaubt sein? Es ist doch ihre Wohnung und sie können rauchen, wo sie wollen. Das hat ihnen niemand vorzuschreiben.

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    ist trotzdem Rücksichtslos

    Kommentar von cheezy cheezycheezy

    es ist aber erlaubt. Und darum ging es ja

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    ja hast du leider Recht

  • 1
    Antwort von cyracus cyracus

    Oh-oh! - das geht ja gar nicht!!

    Das grenzt an Freiheitsberaubung (falls es das nicht schon ist) und ist Kindesmisshandlung - zumindest vernachlässigen die Eltern gröbstens ihren Erziehungsauftrag.

    Der Umzug in eine betreute Jugendwohnung könnte da wirklich ein Segen sein (sie ist wohl zwischen 14 und 17 Jahre?).

    Google mit

    psychische misshandlung kinder

    und klick Dich da ein bißchen durch

    und google mit

    buchhandel jugendliche haben recht

    klick „Buchhandel“ an und lies insbesondere die S. 4 - 7.

    Der Erziehungsauftrag wird hier sehr gut erklärt, google mit

    erziehung wiki

    .

    Und erst mit

    familienberatung wiki

    und danach

    familienberatung

    .

    Ob der Weg zum Jugendamt oder zu einem zeitnahen Termin bei einer Familienberatungsstelle als erste Anlaufstelle sinnvoller ist, kriegst Du sicherlich raus.

    .

    So wie der Vater sich verhält, könnte auch ein sexuelles Interesse dahinterstecken. Sexuelle Belästigung oder noch schlimmer - Belästigung sind schon eklige Blicke oder eklige Bemerkungen.

    Opfer sexuellen „Missbrauchs“ schämen sich meistens, obwohl sie doch die Opfer sind.

    Vielleicht magst Du Deine Freundin fragen, ob sie zu Hause sexuell belästigt oder gar genötigt oder gar vergewaltigt wird.

    Google dazu mit

    was ist missbrauch misshandlung und wie passiert es

    und mit

    was ist missbrauch was tun

    Wenn Deine Freundin sagt, da ist nichts, glaub ihr. Lass Deine Freundin wissen, dass Du auch in dieser Hinsicht ein offenes Ohr hast.

    .

    Sollte sich Deine Freundin Dir auch diesbezüglich anvertrauen, kommt eine große Aufgabe auf Dich zu (die klein und leicht klingt), die lautet:

    Lerne zu schweigen

    ohne zu leiden

    Hören wir z.B. solche echten Hämmer von Freunden, kann sich in uns ein emotionaler Druck aufbauen, den wir gern ablassen würden. Das einzige Ventil, das wir hierzu benutzen dürfen, könnte eine anonyme Beratungsstelle (z.B. Telefonberatung) sein, niemals Freunde und Bekannte, die das dann - auch wenn sie noch so sehr anderes beteuern - es garantiert irgendwann weiterplaudern.

    .

    Deiner Freundin drücke ich die Daumen, dass sich ihr Leben nun schnellstens zum Besseren wendet.

    Euch beiden alles Gute.

    Und vielen Dank für den Stern.

    (Wenn Du dran denkst, schreib mir gern das Ergebnis Eurer Bemühungen.)

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Taschengeldentzug als Missbrauch und Misshandlung zu titulieren ist ein Schlag ins Gesicht von Jedem, der als Kind wirklichen Missbrauch erleben musste, ihr Klugschwätzer!

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus

    Wenn Du hier schon Antwortende beleidigst, dann solltest Du vorher zumindest gelesen haben, worum es geht und worauf genau ich geantwortet habe!

    der14buchstabe schrieb:

    sie wird auf schritt und tritt überwacht, ihr vater checkt jeden tag mehrmals das protokoll

    Und DAS geht gar nicht!

  • 1
    Antwort von nubduk nubduk

    Nur noch zum Rauchen: effektiv gibt es noch keine Gesetzgebung, die die Frage regelt, wie Kinder vor dem Rauch der rauchenden Eltern beschuetzt werden koennen. ABER: es gibt die neue Gesetzgebung, die Rauchen in oeffentlichen Räeumen verbietet, und diese waere wohl anwendbar, denn auch die privaten Raeume sind insofern quasi oeffentlich, als dass die Kinder keine Wahl haben. Sie koennen sich eben nicht in ihre private, rauchfreie, selbstbestimmte Raeume zurueckziehen. Also insofern Kinder keine Rueckzugsmoeglichkeit haben, ist der Raum fuer sie eben nicht privat. Der Sachverhalt ist in dem Moment aehnlich einzustufen wie bei in Arbeitsraeumen, die man sich auch nicht aussuchen kann. Wichtig ist dabei ja vor allem das Argument, dass PassivRauchen extrem schaedlich ist, und die Integritaet der Gesundheit jedes Einzelnen zu achten ist. Seit die Folgen des Passivrauchens belegt sind, kann Rauchen als Koerperverletzung im weitesten Sinne gesehen werden. Das ist auch zu Hause nicht erlaubt. Vermehrt gilt dies noch fuer die Kinder, die einerseits die erste Zielgruppe der (Rauch-)Praevention ist, und auch besonders anfaellig fuer die Langzeitschaeden. Es soll aber das Jugendamt sich um diese Fragestellung kuemmern. Die Rechtslage waere zumindest zu pruefen. Aber bevor vor Gericht gegen die eigenen Eltern gekaempft wird (und das ist hier ja glaube ich auch nicht die Absicht), sollte das faire Gespraech gesucht werden. Und das scheint hier generell das Problem zu sein: es scheint wenig Respekt, wenig Anerkennung, wenig Moglichkeit zur Selbstbestimmung zu geben. Ich kann nur empfehlen, einen GFK-Trainer aufzusuchen (googeln: Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg) und unter dessen Vermittlung eine Klaerung zu suchen, und stueckweise den Austausch miteinander wieder fair, offen und ehrlich zu gestalten...

  • 1
    Antwort von Cojaladi Cojaladi

    Schreien kann für Kinder eine Bedrohung darstellen.

    Rauchen im Kinderzimmer ist nicht ok. Nur in gut gelüfteten Räumen oder am besten draußen.

    Zum Lernen im Zimmer einschließen ... naja, kommt auf die Umstände an. Kann das Kind besser alleine lernen? Oder ist es schlichtweg überfordert mit dem Leistungsdruck?

    Taschengeldendzug nur als Sanktion und das vor dem Kind auch plausibel begründen. Aber nicht für Anschaffungen im Haushalt oder Kinderzimmer. Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Taschengeld ist FÜR DAS KIND.

  • 1
    Antwort von mum45kids mum45kids

    Rauchen ist zwar nicht verboten aber ziemlich Rücksichtslos erst recht im Kinderzimmer. Eltern könnten wenn sie schon nicht aufhören am Besten draußen oder wenigstens nur in einem gut gelüfteten Zimmer. Für das Taschengeld weg nehmen gibt es doch bestimmt einen Grund einfach so kann ich mir nicht vorstellen. Das mit den schreien ist so eine Sache zwar erlaubt bringt bei euch Kids aber nicht viel Aber Eltern haben auch nur Nerven muß ja auch Grund geben. Einschließen geht aber gar nicht

    Kommentar von der14buchstabe der14buchstabeder14buchstabe

    das raschengeld wurde weggenommen, weil ein neuer schrank gekauft wurde. etwas später dann ein trampolin, ohne taschengeld entzug

  • 1
    Antwort von rejo52 rejo52

    Hast du die Möglichkeit, mit einer Vertrauensperson über diese Dinge zu reden - Oma, Patentante, Lehrerin oder ähnliche? Wenn nicht, du kannst dich jederzeit beim Jugendamt in eigener Angelegenheit melden und dort um Rat fragen.

    Kommentar von mum45kids mum45kidsmum45kids

    Ja sicher wenn es ungerechtfertigt so abläuft ja aber haben Kids wirklich objektive Sicht denke da muß schon ordentlich provoziert werden einfach so sind Eltern doch selten so- Denke da müßte auch von den Kids geschaut werden was mach ich vieleicht falsch das meine Eltern so reagieren

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Strafbar ist es nicht - unverschämt, bis auf einen gerechtfertigten Taschengeldentzug, schon.

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