Wir helfen zur Zeit Freunden beim Hausbau und die "bezahlen" uns schon mal, also wir bekommen mal Naturalien, mal etwas Geld (Stundenlohn ca. 1.- Euro). Ist das schon Schwarzarbeit?
Also wenn Dir Dein Nachbar Geld schenkt ist es eine Schenkung. Wenn Du sagst Du willst einen Euro/Stunde ist es rechtlich Schwarzarbeit.
Hallo,
rechtlich gesehen ist es Schwarzarbeit.
Nachbarschaftshilfe wäre es, wenn die Hilfe einmalig oder unregelmässig in grösseren Abständen ausgeführt wird.
Aber so lange Ihr keine Quittung unterschreibt, wo auch noch draufsteht für welche Tätigkeit der bezahlte Lohn ist, wird der Zoll bzw. der Staatsanwalt das geringfügige Vergehen vermutlich nicht weiter verfolgen.
Liebe Grüße
Bigwolfi
RBMannheim am 21. Mai 2008 20:53 So sehe ich das auch!

Wenn die Freunde Euch nach der "Arbeit" zum Essen einladen ist das ok. Sobald Geld fließt sehe ich das schon anders. Ich lasse mich von einem Freund nicht mit Geld bezahlen, sondern helfe ihm, weil es mein Freund ist. Ich wäre da sehr vorsichtig. Es gibt auch noch "böse" Nachbarn.

Sowie Du es schilderst ist es Nachbarschaftshilfe. Wenn ihr Geld verlangt ist es Schwarzarbeit
Bei Freunden ist es eigentlich immer Nachbarschaftshilfe. Hier steht ja das Hilfebedürfnis im Vordergrund und nicht das Geld!

Ich sehe es nicht als Schwarzarbeit, da eure Arbeit nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist. So wird Schwarzarbeit meiner Kenntnis nach ausgelegt.

Helfen und Naturalien oder Gegenhilfe als Gegenleistung zu bekommen sehe ich nicht als das Problem an ... echte Probleme bekommt ihr nur, wenn ein Unfall passiert(einer fällt aus dem Fenster o. Ä.) - dann ist man schnell mal "dran"...

Auslegungsfrage. Sicher ist das ein Freundschaftsdienst, aber wenn der Freund niederträchtige Neider hat, kann es zur Schwarzarbeit werden.

Wenn Geld fließt, ist es Schwarzarbeit. Der Häuslebauer müsste euch auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden zur Unfallversicherung. Das kann sowieso auf ihn zukommen.

Kommt also drauf an, ob der Nachbar euch sozusagen nur sowas wie eine Aufwandsentschädigung gibt oder man das richtig als Bezahlung im üblichen Sinne betrachten kann. Wovon man bei ca. 1 €/h m.E. doch noch weit entfernt ist.
Außerdem kommts auch auf den zeitlichen Umfang an und ob ihr (wer auch immer ''ihr'' nun ist) Leistungen wie alg i oder II empfangt. Da kanns dann - auch ohne Bezahlung - echt problematisch werden. Denn wenn man alg bekommt und den ganzen Tag auf der Baustelle des Nachbarn schafft, dann steht man der Vermittlung nicht zur Verfügung und hat keinen Anspruch auf alg.
Von Sachen wo man eigentlich nur den Fachmann ranlassen sollte wie z.B. die Elektrik, die bei Folgeschäden Haftungsansprüche in nicht unerheblicher Höhe hervorrufen könnten, fangen wir mal gar nicht erst an.
Glücklicherweise gibt es noch Nachbarschaftshilfe! Wenn ihr ein persönliches Verhältnis zueinander habt, und du gerne hilfst, dann kannst du das. Du darfst nur keinen Stundenlohn vereinbaren! Das ist dann Schwarzarbeit. ..... Wenn am Ende des Tages, des Projektes, des Baus eine nette Grillparty stattfindet und als Anerkennung ein Briefumschlag den Besitzer wechselt, ohne dass du Lóhn gefordert hast, dann ist das keine Schwarzarbeit. Selbst die Höhe des Betrags ist nach oben offen.
Das ist meines Erachtens keine Schwarzarbeit aber und das ist wichtig: Dein Nachbar muß alle die ihm auf der Baustelle helfen bei der Berufsgenossenschaft anmelden und einen kleinen Beitrag bezahlen (wegen Arbeitsunfällen). Wenn er das nicht macht kann er großen Ärger kriegen.