Ein Nachbar neben uns macht auch tagsüber laute Musik, die sehr stören tut. Er meint, bis 22 Uhr müssen wir es dulden. Erst dann dürfe man die Polizei rufen. Ich sagte ihm ,das das nur eine Zeitangabe für Nächtliche Ruhestörung ist. Tagsüber nenne ich das Lärmbelästigung.Ab wann dürfte ich die Polizein rufen, obwohl ich mehrmals um leisere Musik gebeten hatte. Bekam nur die lapidre Antwort- er hat sich seine Anlage nicht gekauft, um sie mit Kopfhörer zu benutzen.
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tom2626 Ruhestörungen beschreiben letztendlich Geräusche, die die Zimmerlautstärke übertreffen oder über das hinausgehen, was für den jeweiligen Ort üblich ist. Zum Unterlassen kann also derjenige verpflichtet werden, der diese regelmäßig verursacht. Lärm, der Ruhestörungen verursacht, ist an keine Uhrzeit gebunden und wird von der Rechtsprechung generell als nicht erlaubt eingestuft. Ruhezeiten werden jedoch von 22.00 06.00 Uhr und von 13.00 15.00 Uhr festgelegt. Wer sich gegen eine Ruhestörung wehren möchte, sollte zunächst einen Brief an den Nachbarn schreiben und ihn dadurch auffordern, ab Zugang des Schreibens die Lärmbelästigung einzustellen. Nützt dies nichts, da keine Reaktion von ihm folgt oder er gar die Lärmbelästigung fortsetzt, kann dieser gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet werden. Situationsbedingte Ausnahmen hiervon sind jedoch z.B. Umzüge, Renovierungen und andere Notlagen, die man sicher eher akzeptieren muss als das ganztägige Trompetenspielen seines Nachbarn oder gar das Rasenmähen, was sonntags sogar durchgehend verboten ist. *********
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3Antwort von
moonroxmoonrox
lärmprotokoll erstellen. dem vermieter den zustand melden. miete sofort mindern (das natürlich auch dem vermieter melden) und abwarten. der vermieter WIRD reagieren. die lautstärke der musik wird sehr schnell im rahmen des erträglichen sein.
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2Antwort von
PlatonPlaton
Auch tagsüber ist ewige Lärmerei nicht zu dulden. Protokolliere, wann die Musik laut war. Von - Bis. Und das lege Deinem Vermieter vor. Der kann irgendwann wegen Störung des Mietfriedens kündigen. Da nützt ihm auch keine Polizei mehr was.
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2Antwort von
McruayMcruay
Du kannst die Polizei zu jeder Uhrzeit rufen und die müssen dann auch tätig werden. Ansonsten: Ruf beim Ordnungsamt an. Die sind eigentlich dafür zuständig und leiten die entsprechenden Bußgeldverfahren ein.
nächtliche Ruhestörung: 22 bis 6 Uhr (in NRW das Landesimmissionsschutzgesetz)
tägliche Ruhestörung: nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, zuständig hiernach die örtliche Ordnungsbehörde.
Sprich nochmal mit ihm, wenn das nix bringt, andere Zeugen suchen, die sich auch gestört fühlen und erstatte schriftlich oder persönlich Anzeige beim Ordnungsamt.
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1Antwort von
wildflowerwildflower
wir haben hier ein ähnliches Problem. Du kannst wegen Lärmbelästiigung auch tagsüber die Polizei rufen. Dein Vermieter kann erst tätig werden wenn eine Anzeige vorliegt.
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1Antwort von
MalustraMalustra
Da hast Du wohl ein längerfristiges Problem. Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen und ihn bitten, sich ein Bild vor Ort zu machen. Vielleicht hat der ne Idee.
Aber evtl. steht ja auch irgendwas über Rücksichtnahme ggü. anderen usw. in der Hausordnung.
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1Antwort von
marc76marc76
Wenn er auch die Mittagsruhe stört,dann hast Du dann auf jeden Fall Grund,die Polizei zu rufen.
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1Antwort von
butty09butty09
alles was den nachbarn zu laut ist ist ruhestörung...allerdings gibt es auch pingelköppe
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NellinaNellina
Bestimmt gibt es auch tagsüber Grenzen. Ich denke, dass die sogar gesetzlich vorbestimmt sind. Ich werde mal für Dich googeln.
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NellinaNellina -
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Bubumann66Bubumann66
Erkundige Dich doch mal bei der Polizei oder beim Mieterverein, die sollten Dir weiter helfen können ;) Also wenn ich den ganzen Tag lauter Musik vom Nachbarn ertragen müsste, würde ich mich auch wehren.
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QuagmireQuagmire
ich würd direkt die polizei rufen wenn er nicht hört! lieber einmal zuviel als einmal zu wenig die polizei geholt. polizei ist in der regel nett
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Milly1102 Wo wir gerade bei diesem Thema sind! Mein Nachbar hört den ganzen Tag, wirklich den ganzen Tag!! Laute Musik das geht los von 15Uhr-16Uhr Nachmittags & geht bis 06:00Uhr morgens neuerdings. Das Problem ist das ich mich nicht bei dem Mieter beschweren kann, weil dieser nicht dieselbe Hausverwaltung hat wie ich und ein Haus weiter wohnt. Ich bin 18 Jahre alt und Schülerin und brauche meinen Schlaf. Rübergehen möchte ich nicht, da er Alkoholiker ist und es schon mehrere Nachbarn versucht haben. Ich komme aus Flensburg und wollte fragen ob man auch noch um 03Uhr oder später die Polizei rufen darf? Weil es nervt wirklich total! Bin deshalb schon selten zu Hause.
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StreierStreier Ruhestörung kann auch Tagsüber angezeigt werden. Gebe dem Ordnungsamt eine Meldung.Die brummen dem Ruhestörer eine saftige Geldstrafe auf.
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AmeliecheyenneAmeliecheyenne
Ich habe sehr gute Erfahrungen (in anderen Mietsachen) bei der Verbraucherberatung gemacht. Da musst Du Dich anmelden, ein geringes Entgelt zahlen, und die Rechtsanwältin hat damals sehr geholfen. Hoffe, dass die bei Euch auch so gut sind. Aber die Idee mit einem Protokoll über den Lärm ist sehr gut. Das würde ich erst machen nd dem Vermieter einreichen. Das kostet gar nichts.
danke für hilfreichste antwort :D