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Ab wann ist es Ruhestörung?

gefragt von StreierStreier am 21.07.2009 um 13:31 Uhr

Ein Nachbar neben uns macht auch tagsüber laute Musik, die sehr stören tut. Er meint, bis 22 Uhr müssen wir es dulden. Erst dann dürfe man die Polizei rufen. Ich sagte ihm ,das das nur eine Zeitangabe für Nächtliche Ruhestörung ist. Tagsüber nenne ich das Lärmbelästigung.Ab wann dürfte ich die Polizein rufen, obwohl ich mehrmals um leisere Musik gebeten hatte. Bekam nur die lapidre Antwort- er hat sich seine Anlage nicht gekauft, um sie mit Kopfhörer zu benutzen.

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Musik x 35.286 Ruhestörung x 206 zu laut aufgedreht x 1

moonrox
beantwortet von moonrox am 21. Juli 2009 13:34
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lärmprotokoll erstellen. dem vermieter den zustand melden. miete sofort mindern (das natürlich auch dem vermieter melden) und abwarten. der vermieter WIRD reagieren. die lautstärke der musik wird sehr schnell im rahmen des erträglichen sein.


Platon
beantwortet von Platon am 21. Juli 2009 13:34
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Auch tagsüber ist ewige Lärmerei nicht zu dulden. Protokolliere, wann die Musik laut war. Von - Bis. Und das lege Deinem Vermieter vor. Der kann irgendwann wegen Störung des Mietfriedens kündigen. Da nützt ihm auch keine Polizei mehr was.


anonym
beantwortet von Mcruay am 21. Juli 2009 13:34
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Du kannst die Polizei zu jeder Uhrzeit rufen und die müssen dann auch tätig werden. Ansonsten: Ruf beim Ordnungsamt an. Die sind eigentlich dafür zuständig und leiten die entsprechenden Bußgeldverfahren ein.

nächtliche Ruhestörung: 22 bis 6 Uhr (in NRW das Landesimmissionsschutzgesetz)

tägliche Ruhestörung: nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, zuständig hiernach die örtliche Ordnungsbehörde.

Sprich nochmal mit ihm, wenn das nix bringt, andere Zeugen suchen, die sich auch gestört fühlen und erstatte schriftlich oder persönlich Anzeige beim Ordnungsamt.


Volker99
beantwortet von Volker99 am 21. Juli 2009 13:34
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Man muss ganztägig Zimmerlautstärke einhalten.


anonym
beantwortet von wildflower am 21. Juli 2009 13:38
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wir haben hier ein ähnliches Problem. Du kannst wegen Lärmbelästiigung auch tagsüber die Polizei rufen. Dein Vermieter kann erst tätig werden wenn eine Anzeige vorliegt.


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 21. Juli 2009 13:36
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Zimmerlautstärke ist IMMER angesagt. 3-6 Ausrutscher OK


anonym
beantwortet von Malustra am 21. Juli 2009 13:35
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Da hast Du wohl ein längerfristiges Problem. Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen und ihn bitten, sich ein Bild vor Ort zu machen. Vielleicht hat der ne Idee.

Aber evtl. steht ja auch irgendwas über Rücksichtnahme ggü. anderen usw. in der Hausordnung.


marc76
beantwortet von marc76 am 21. Juli 2009 13:35
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Wenn er auch die Mittagsruhe stört,dann hast Du dann auf jeden Fall Grund,die Polizei zu rufen.


dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 21. Juli 2009 13:34
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dem Vermieter Bescheid geben


anonym
beantwortet von butty09 am 21. Juli 2009 13:34
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alles was den nachbarn zu laut ist ist ruhestörung...allerdings gibt es auch pingelköppe


anonym
beantwortet von Kellerassel am 21. Juli 2009 13:34
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Zimmerlautstärke ist den ganzen Tag über angesagt.


Nellina
beantwortet von Nellina am 21. Juli 2009 13:34
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Bestimmt gibt es auch tagsüber Grenzen. Ich denke, dass die sogar gesetzlich vorbestimmt sind. Ich werde mal für Dich googeln.


Bubumann66
beantwortet von Bubumann66 am 21. Juli 2009 13:33
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Erkundige Dich doch mal bei der Polizei oder beim Mieterverein, die sollten Dir weiter helfen können ;) Also wenn ich den ganzen Tag lauter Musik vom Nachbarn ertragen müsste, würde ich mich auch wehren.


Quagmire
beantwortet von Quagmire am 21. Juli 2009 13:33
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ich würd direkt die polizei rufen wenn er nicht hört! lieber einmal zuviel als einmal zu wenig die polizei geholt. polizei ist in der regel nett


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