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Ab wann ist es Notwehr? 2

gefragt von Hansooo am 16.12.2008 um 20:56 Uhr

Beispiel: Jemand kommt auf mich zu und holt mit der Faust aus, ich springe direkt mit meinem knie nach vorne gebäugt auf ihn und treffe sein sola plexus und er hatt schmerzen vllt ist ne rippe gebrochen, war es dan notwehr? Wäre es notwehr wenns ohne bruch wäre? Übrigens, ich bin kein schläger oder so :D Habe mich nie geprügel und das habe ich auch nicht vor, dass ist reine interesse!


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Renntier
beantwortet von Renntier am 16. Dezember 2008 20:57
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ja definitv Notwehr, wird dann sogar als Abwehrreflex gewertet


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 16. Dezember 2008 20:58
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Ja, das wäre es. Du musstest mit einem Angriff rechnen.


LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 16. Dezember 2008 21:06
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&32 StGB Strafgesetzbuch

I Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

----> II Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

von mir:

natürlich muss diese Notwehr angemessen sein (geeignet und erforderlich) un die maßnahme dard nicht völlig auser verhältnis zu dem bestrebten erfolg stehen


peteressen
beantwortet von peteressen am 16. Dezember 2008 23:02
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solange Du nicht aus Reflex 12 mal in seine Kauleiste boxt, ist es Notwehr ...


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anonym
beantwortet von Margosto am 1. Januar 2009 11:23
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Rein rechtlich hast Du zwar eine Körperverletzung begangen, gehst aber straffrei aus, da Du einen "Rechtfertigungsgrund" hast. In Deinem Beispiel ist das die sogenannte "Notwehr". Diese darf allerdings nur in Verhältnismäßigkeit und in der Dauer des Angriffs erfolgen.

Das heißt im Klartext: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! Eine 90-jährige Oma, die mit dem Regenschirm auf dich losgeht, darfst Du nicht mit dem Baseballschläger "umnieten". Auch ist es keine Notwehr mehr, wenn der Angriff nicht mehr erfolgt. Wenn Dein Angreifer also am Boden liegt, darfst Du nicht mehr nachschlagen oder -treten, denn dann machst Du Dich strafbar.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 16. Dezember 2008 20:57
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wenn jemand mit ner faust auf dich zukommt, muss vorher schon was passiert sein...ferndiagnosen sind schwierig, also erzähl alles oder gar nix...jeder fall ist zudem anders, deshalb gibts so viele anwälte und gerichte^^ und die haben immer was zu tun xD


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 16. Dezember 2008 20:58
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Wenn er mit der Faust ausholt, ist das noch kein Grund für so eine Abwehr. Das würde ich nicht unbedingt als Notwehr bezeichnen, da Du den Arm auch festhalten könntest oder beiseite ducken. Hätte die Faust ein Messer, wäre es absolute Notwehr.

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 16. Dezember 2008 20:59

ja ich würd auch meinen, dass man da unterscheiden muss...sonst reagiert jeder gleich über und bei ner unerwarteten bewegung des gegenüber fliegen gleich die fäuste o.O


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 16. Dezember 2008 21:00
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Natürlich ist es Notwehr. In der Schrecksekunde kann man nicht entscheiden, inwieweit man den anderen verletzt. Der ist doch selbst schuld.


lulutheone
beantwortet von lulutheone am 16. Dezember 2008 21:00
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ich glaube es ist schon notwehr, weil er ja mit der faust auf dich zukommt, du wärst dich ja nur,aber notwehr kann auch erst akzeptiert werden, wenn du wirklich keinen ausweg mehr siehst!


kayalol
beantwortet von kayalol am 16. Dezember 2008 20:57
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ja sicher.....

wenn jemand mit einer knarre auf dich zu kommt kannst du ihn abknallen.. immernoch notwehr :)


anonym
beantwortet von flava89 am 16. Dezember 2008 20:58
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wirst ne anzeige bekommen...anwalt wird den rest regeln...ich denk die anklage wird fallen gelassen, außer er ist stinkreich und berühmt LOL


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