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Ab wann ist es Fahrerflucht?

Frage von pRiot pRiot

kurz die Situation:

Ich habe beim einparken eine Ampelanlage beschädigt. Keine weiteren Verkehrsteilnehmer beteiligt. nach dem einparken und dem bemerkten schaden wollte ich in der ca. 100meter entfernten Wohnung der polizei den Vorfall melden. Ich wurde 10meter vor meinem Auto angesprochen, ob ich meinen Unfall bemerkt hätte. ich sagte ja, habe ich, ich werde sofort die polizei verständigen, dankeschön!

jetzt zu dem bemerkenswerten der Situation: Dieser Mensch der sich später als polizist der nicht im Dienst war herrausstellte, warf mir vor, mich sofort ab zu setzen, obwohl ich ihm, noch nicht als polizist geoutet meinen personalausweiß gezeigt habe um ihn zu beruhigen, dass ich auch die polizei verständige und zwar sofort! Das hat ihn nicht überzeugt, also habe ich ihn beruhigen wollen und gesagt, dass ich jetzt sofort auf meinem handy die polzei anrufe, damit dieser Mensch sich beruhigt und mir endlich glaubt. Das hat der gute Mann aber schon von selbst getan und zuerst mit seinen kollegen gesprochen. Die Folge für mich: auch die ankommenden polizisten schienen direkt von meiner mutmaßlichen Fahrerflucht überzeugt. Es ist drei tage her und heute kam ein Brief vom Staatsanwalt zwecks Haftantritt bzw ersatzfreiheitsstarfe 360€. keine Vorladung, keine weitere Befragung, nur die Aussage vor Ort - nichtmal eine Erwähnung wie und bei wem ich Widerspruch einlegen kann gegen das urteil!

Ich bin ehrlich gesagt schockiert über diesen verlauf und die Vorverurteilung, daher möchte ich wissen:

IST es eine Fahrerflucht, wenn ich den Unfall, wie gesagt ohne andere verkehrsteilnehmer der Polizei in einer 100meter entfernt liegenden Wohnung melden will?

Wie stehen die Chancen in einem Widerspruchsverfahren den Richter davon zu überzeugen, dass ich keine Absicht hatte den Vorfall zu verbergen, sprich unfallflucht zu begehen?

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Antworten (9)

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    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Es ist unmöglich, dass Du wg. der Unfallsache vor drei Tagen heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft kriegst.

    Ein solcher Vorgang wird bei der StA nicht so schnell bearbeitet, vor allem kommt er in der kurzen Zeit nicht mal dahin!

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    So ist es. Das Schreiben bezieht sich tatsächlich auf meinen ersten Vorfall vor ca. einem Jahr. (siehe meine anderen Fragen)!

    -Der erneute kontakt mit dem Staatsanwalt muss diesen Stein wieder angerollt haben, jedenfalls würde das die Zeitspanne erklären!

    Frage hiermit beantwortet: 2011 steht in dem schreiben, was mir beim ersten lesen entgangen ist!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    1 Jahr ist inzwischen leider eine normale Bearbeitungszeit ..

  • 2
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87
    1. Man muss zunächst eine angemessene Zeit warten, bis sich der Unfallgegner einfindet. Dass das passiert war hier aber gar nicht zu erwarten.
    2. Infolge dessen muss man dann die Polizei informieren (Zettel am Unfallwagen etc. reichen ürbigens nicht aus). Warum hast du das nicht einfach per Mobiltelefon getan? Das wäre der schnellste und bequemste Weg gewesen.
    3. Fakt ist, du wolltest den Unfall melden. Liegt die Wache definitiv in dieser kurzen Entfernung und auch in der Richtung, in die du dich bewegt hast? Das sind Argumente, die für dich sprechen.
    4. Nach schlappen drei Tagen schon die fertige Strafe zu erhalten ist sportlich (und eigentlich völlig unglaubwürdig...). Da fehlt die Anhörung.

    Fazit (Ohne verbindlichen Rat geben zu können): Ich persönlich würde einen Anwalt - am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht - einschalten und die Möglichkeiten des Widerspruchs ausnutzen.

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    zu 2: ich stand kurz vor der Wohnung zu der ich wollte. Das handy wäre sicher noich ein paar Minuten schneller gewesen. ohne weitere Unfallbeteiligte ausser mir und der Ampel bin ich davon ausgegangen, dass es nicht auf diese Minute nicht ankommt, also eine beschädigte Ampel die aus ist keine Sache von 1-2 Minuten ist... -zu sagen ist vielleicht auch, dass ich im verlauf des gesprächs mit dem Herren zum telefon gegriffen habe um den anruf vor ort ab zu setzen, er dies aber schon "für mich" getan hatte, noch bevor er mich angesprochen hat.

    3:nein, die Polizeiwache lag 100 meter in der anderen richtung. leider kein Argument für mich.

    zu4: ich verstehe die Unglaubwürdigkeit meiner beschreibung. ich kann es nämlich selbst nicht so recht glauben! Doch liegt er vor mir. ich bin davon ausgegangen, dass ich eine übliche Vorladung der polizei bekomme mit der Möglichkeit auf der polizeistation eine Aussage zum unfallhergang machen zu können!

    Einen Anwalt werde ich wohl suchen müssen! Danke für die Antwort!

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Tolle Geschichte...

    Wer soll dir bitteschön glauben, dass du drei Tage nach deinem (in meinen Augen erstunkenen und erlogenen) Unfall ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft zwecks Haftantritt und Ersatzfreiheitsstrafe bekommst?

    Lass dir etwas anderes einfallen - oder geh nach draußen und spiel' mit den anderen Kindern was Lustiges.

    Nachtrag: du scheinst ja öfters Probleme mit dem Straßenverkehr und mit Behörden zu haben: http://www.gutefrage.net/frage/strafrecht-fahrerflucht

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    ich verstehe das du mir das mit dem Brief nicht abnimmst, denn ich glaube es selbst nicht. ja ich habe das zweite mal in meinem leben Probleme mit dem Straßenverkehr, ich suche nicht nach zuspruch sondern nach Rat. danke für deine zeit.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Ich kann dir aber leider keinen Rat geben, denn die Anordnung des Haftantritts kommt nicht innerhalb von 3 Tagen nach einer Unfallflucht.

    Du verschweigst einen Großteil deiner Geschichte, und deshalb kann dir hier auch niemand einen Rat geben.

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    Es ist für mich nicht weiter glaubhaft zu machen, das die lage ist wie ich sie beschrieben habe. Ich habe den Brief hier vor mir zu liegen und würde es wohl selbst anzweifeln, wenn ich es als Frage lesen würde: von daher, nichts für ungut...

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    Antwort von schelm1 schelm1

    "...Haftantritt bzw ersatzfreiheitsstarfe 360€. keine Vorladung, keine weitere Befragung,..."

    Zwischen dem Vorfall und dem rechtkrägitgen Urteil scheinen Sie aber eine ganze Menge versäumt zu haben, das Sie hier wohlweislich verschweigen! - Wer es glaubt wird seelig!

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    leider nicht. das schreiben liegt hier vor mir und ist überschrieben mit "ladung zum haftantritt"

    und wie gesagt: keine Vorladung der polizei, keine weiteren Befragung. ich sehe keinen grund an dieser Stelle etwas zu verschweigen, wenn ich meine ehrlichen Chancen erfahren möchte, ich denke nicht, das ich einer anonymen gruppe im Internet ein möglichst schönes Bild von mir beschreiben möchte um Mitleid zu erhaschen. Ich möchte vielmehr eine weiter objektive Meinung einholen.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Die haben Sie von mir erhalten - ob das nun passt oder auch nicht!

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    Antwort von Rapinde Rapinde

    Das du den Vorfall melden wolltest, kannst du nicht belegen. Was aber offensichtlich ist, ist das du dich von der Unfallstelle entfernt hast - und das ist: Egal wie weit: Fahrerflucht! Sorry. Über die Verhältnismäßigkeit muss man sicherlich getrennt werten. Falls du Rechtschutzversichert bis würde ich nochmal einen Anwalt konsultieren was der zur Sachlage zu sagen hat. Doch ich befürchte du kannst deine Guten Absichten nach dem entferenen von der Unfallstelle nur schwerlich belegen...

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    danke. das sind keine guten Aussichten! Ich werde einen Anwalt zu rate ziehen!

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    Antwort von Annelein69 Annelein69

    Da kann ich dir nur einen Rat geben,schalte da mal ganz schnell einen Anwalt ein,denn das ist schon eine seltsame Geschichte.Wieso Haftantritt??

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    Ja, ich bin darüber ehrlich gesagt am allermeisten schockiert. Über die Geschwindigkeit und das Außmaß. ich bin verurteilt worden zu 25 tagen ersatzfreiheitsstrafe, sprich bezahlen oder Knast. ich bin kein Jurist und weiß daher wenig über solche Abläufe, aber sollte es nicht zumindest noch eine Ausage vor der polizei meinerseits geben? Oder reicht das vor Ort gesagte mit dem polizisten? Und ist es üblich, dass keine Widerspruchsmöglichkeit benannt wird?

    Kommentar von Annelein69 Annelein69Annelein69

    Nein,ich kann mir echt nicht vorstellen,dass das hier korrekt sein soll,das geht gar nicht.Deswegen,Anwalt.Ich würde mich da sträuben und wehren wie es nur geht.Normalerweise gibt es da zuerst mal eine Anhörung bei der Polizei.Das läuft dann über die Staatsanwaltschaft,es folgt eine Gerichtsverhandlung und die wird dann erst zeigen was anschliessend für dich kommt.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Notorische Wiederholungstäter wandern in den Knast!:

    Strafrecht Fahrerflucht

    Frage von pRiotpRiot |03.03.2011 - 22:01Die Situation ist folgende: Nach einer mutmaßlichen Fahrerflucht (beim einparken ein Auto beschädigt), kommt nun der Strafbefehl:

    Geldstrafe 25 Tagessätze a 40,00€. sprich 1000€ Strafe. Ich werde diese Strafe wohl oder übel bezahlen müssen.

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    Ja, das ist richtig. Aber auch du verurteilst vor. ich zahle an meiner ersten Strafe immernoch ab und werde den Führerschein verlieren, falls ich noch eine Fahrerflucht begangen würde. GENAU DESHALB würde mir das nicht einfallen. Es ist mir jetzt und jederzeit immer bewusst geesen, dass ich in einer ähnlichen Situation anders handeln muss. Der Vorfall den ich beschrieben habe, hat sich genau so zugetragen und ich sehe für mich keinen Grund vor einer anonymen Gruppe im Intzernet zu lügen, wenn ich eine objektive meinung hören möchte. Danke fürs antworten, aber das hilft mir nicht.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Nein - keine Vorverurteilung, sondern eine klare Analyse Deiner heutigen Frage!

    "...Haftantritt bzw ersatzfreiheitsstarfe 360€. keine Vorladung, keine weitere Befragung,..." Zwischen dem Vorfall und dem rechtkrägitgen Urteil scheinen Sie aber eine ganze Menge versäumt zu haben, das Sie hier wohlweislich verschweigen! - Wer es glaubt wird seelig!

    Wenn du das nicht vertragen kannst, dann stelle nicht solche verfälschenden Fragen!

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    ich werde das nicht mit dir diskutieren. Danke für deine Meinung, aber ich kann nicht meine zeit darauf verwenden dir glaubhaft zu machen, das die Situation so ist, wie beschrieben. Nochmal: ich habe kein interesse an Mitleid oder zuspruch sondern an einer objektiven Meinung, deswegen habe ich versucht meine Situation objektiv zu beschreiben. Es liegt nicht an mir zu Entscheiden, wie glaubhaft du dies findest, und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe Menschen "zu überzeugen" glaub es oder nicht, ich suche Rat, keine Antworten in Druckschrift.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Lateinische Ausgangsschrift läuft auf dem Programm hier nicht - da bleibt nur die Druckschrift, Herr Student!

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Fakt ist, dass Du Dich entfernt hast.

    Jeder Richter wird alles andere als Ausrede betrachten, weil Du ja ein Handy hattest.

    Dumm gelaufen.

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    Antwort von janjan697 janjan697

    es ist fahrerflucht wenn du einen unfall baust und abhaust

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