kurz die Situation:
Ich habe beim einparken eine Ampelanlage beschädigt. Keine weiteren Verkehrsteilnehmer beteiligt. nach dem einparken und dem bemerkten schaden wollte ich in der ca. 100meter entfernten Wohnung der polizei den Vorfall melden. Ich wurde 10meter vor meinem Auto angesprochen, ob ich meinen Unfall bemerkt hätte. ich sagte ja, habe ich, ich werde sofort die polizei verständigen, dankeschön!
jetzt zu dem bemerkenswerten der Situation: Dieser Mensch der sich später als polizist der nicht im Dienst war herrausstellte, warf mir vor, mich sofort ab zu setzen, obwohl ich ihm, noch nicht als polizist geoutet meinen personalausweiß gezeigt habe um ihn zu beruhigen, dass ich auch die polizei verständige und zwar sofort! Das hat ihn nicht überzeugt, also habe ich ihn beruhigen wollen und gesagt, dass ich jetzt sofort auf meinem handy die polzei anrufe, damit dieser Mensch sich beruhigt und mir endlich glaubt. Das hat der gute Mann aber schon von selbst getan und zuerst mit seinen kollegen gesprochen. Die Folge für mich: auch die ankommenden polizisten schienen direkt von meiner mutmaßlichen Fahrerflucht überzeugt. Es ist drei tage her und heute kam ein Brief vom Staatsanwalt zwecks Haftantritt bzw ersatzfreiheitsstarfe 360€. keine Vorladung, keine weitere Befragung, nur die Aussage vor Ort - nichtmal eine Erwähnung wie und bei wem ich Widerspruch einlegen kann gegen das urteil!
Ich bin ehrlich gesagt schockiert über diesen verlauf und die Vorverurteilung, daher möchte ich wissen:
IST es eine Fahrerflucht, wenn ich den Unfall, wie gesagt ohne andere verkehrsteilnehmer der Polizei in einer 100meter entfernt liegenden Wohnung melden will?
Wie stehen die Chancen in einem Widerspruchsverfahren den Richter davon zu überzeugen, dass ich keine Absicht hatte den Vorfall zu verbergen, sprich unfallflucht zu begehen?
So ist es. Das Schreiben bezieht sich tatsächlich auf meinen ersten Vorfall vor ca. einem Jahr. (siehe meine anderen Fragen)!
-Der erneute kontakt mit dem Staatsanwalt muss diesen Stein wieder angerollt haben, jedenfalls würde das die Zeitspanne erklären!
Frage hiermit beantwortet: 2011 steht in dem schreiben, was mir beim ersten lesen entgangen ist!
1 Jahr ist inzwischen leider eine normale Bearbeitungszeit ..