Ich habe bei einem Ebay Verkäufer ein paar neue Schuhe gekauft,er hat diese und weitere Schuhe noch in vielen anderen Farben und Größen. Schreibt aber in seinen Auktionen,da er Privatverkäufer ist,gibts keine Rücknahme.Zur Zeit hat er noch 79 andere Auktionen laufen bzw per Sofortkauf. Bis wann ist man denn bei Ebay noch Privatverkäufer?
Antworten (6)
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1Antwort von
quickresponse Hallo, man muss trennen zwischen ebay-Recht bzw. ebay Richtlinien, dem Finanzamt, und der Konkurrenz.
ebay: Wenn er mit seinem Angebot gegen die ebay Richtlinien verstößt wird er wenn ebay darauf aufmerksam wird gelöscht, oder er bekommt eine Verwarnung.
Finanzamt: Wenn das Finazamt meint er wäre ein verdeckter Gewerblicher Händler, der ja somit Steuern hinterzieht, dann wird er eine Aufforderung erhalten seine Verkäufe zu deklarieren. Problematisch ist das natürlich für den Verkäufer dann wenn er zB. hauptsächlich Neuware über einen längeren Zeiraum (ZB 3 Monate) verkauft.
Konkurrenz: Hier sehe ich die Größten Probleme für den Anbieter. das kann echt Teuer werden. Die Konkurrenz schläft nicht, wenn der Verkäufer auffällt kann es zu einer Abmahnung und einer Unterlassungsklage kommen, und wenn er Pech hat und vielleicht sogar Bildmaterial mit Urheberschutz verwendet sind Abmahnungen bei 15000Euro Forderung keine Seltenheit.
LG
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justiziasgolemjustiziasgolem
Ist in meinen Augen klar gewerblich. Eine Privatperson hat keine solche Menge von neuen Schuhen noch dazu in unterschiedlicher Größe. Ein aktuelles Urteil findest du hier: www.damm-legal.de/bgh-bei-mehr-als-25-kunden-feedbacks-gewerblicher-haendler-zum...
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balorbalor
Er kann als Privatmann sowie verkaufen wie er will! Er muss nur beim Finanzamt aufpassen das er eine gewisse Grenze (die du nicht sehen kannst) nicht überschreitet. Du kannst aber ebay anschreiben und einen verstoß melden... bringt zu60% auch was.
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hoffnungsglueckhoffnungsglueck Das stimmt nicht. Er darf als Privatverkäufer nur eine relativ geringe Anzahl von Artikeln in einem bestimmtem Zeitraum verkaufen, ansonsten gilt er als gewerblich. Da gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile: 40 Artikel in drei Monaten, oder 12 Artikel pro Monat.
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hoffnungsglueckhoffnungsglueck
Es gibt verschiedene Gerichtsurteile zu diesem Thema, die aber alles eines gemeinsam haben: Man darf als Privatverkäufer nur eine bestimmte (recht geringe) Anzahl von Artikeln in einem bestimmten Zeitraum verkaufen, sonst gilt man als gewerblich. Da war mal von 40 Artikeln in drei Monaten die Rede oder auch von 12 Artikeln pro Monat. Die Gleichartigkeit von Artikeln spielt auch eine Rolle, genauso wie die Tatsache, ob man die Artikel, die nicht verkauft wurden, nochmals einstellt oder nicht. Ein gewerblicher Verkäufer stellt die Artikel so lange ein, bis sie weg sind; für einen Privatverkäufer gilt das als untypisch.
Bei Deinem Verkäufer spricht sowohl die Menge als auch die Gleichartigkeit der Artikel für einen gewerblichen Verkäufer. Das kannst Du ihm auch schreiben. Falls er darauf nicht eingeht, kannst Du ja mal andeuten, dass Du Dich beim zuständigen Finanzamt erkundigen würdest, ob das noch privat sei, was er da macht, spätestens dann wir er kapieren, wo der Hase im Pfeffer liegt. Ebay würde ich auch darauf aufmerksam machen. Es kann aber sein, dass das nicht viel nützt. Denn eigentlich müsste ebay von alleine merken, wenn jemand als Privatverkäufer registriert ist, und so viele Artikel verkauft. Aber die gehen wohl auch von der Eigenverantwortlichkeit der Verkäufer aus.
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dingsvomdachdingsvomdach
kann ja sein,daß er für einen Freund (wegen Geschäftsaufgabe oder was auch immer) diese Schuhe verkauft.Also ist diese enorme Menge evtl.nur eine Ausnahme.Schicke ihm doch mal eine nette Mail "meine Güte,woher haben Sie denn so viele Schuhe?" Stelle dazu noch eine Frage,so nach dem Motto "diese Schuhe auch in lila und Größe 41 verfügbar".Dann wirst du sehen,was er antwortet
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justiziasgolemjustiziasgolem Wenn er für einen Freund wegen Geschäftsaufgabe dsa komplette Lager im Internet abverkauft, dann ist es aber ganz klar gewerblich!
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dingsvomdachdingsvomdach wann wird denn differenziert und wie? Durch die eingestellte Menge,durch die Dauer der eingestellten Menge oder durch den Umsatz?
Kommentar von
justiziasgolemjustiziasgolem Steht weiter oben in dem verlinkten Urteil. Siehe meine Antwort dort.
das ist falsch. er kann als privater nicht verkaufen wie oder was er will. ausser mit dem finanzamt kann er auch mit einem gewerblichen ärger bekommen der den gleichen artikel verkauft in form einer teuren abmahnung.
Genau, und zwar maßgeblich deshalb, weil er als gewerblicher - neben einer Reihe weitere pflichten - mindestens die Gewährleistung einräumen, ein Impressum führen und ein Widerrufsrecht einräumen muss.