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Ab wann ist Entmündigung möglich?

Frage von Aglajana Aglajana

Und zwar beschäftigt mich der Fall einer Nachbarin meiner Großeltern. Sie ist 74 Jahre alt. Bis 65 hat sie voll gearbeitet, und dann bis 73 noch auf 400 Euro-Basis. Die Kündigung letztes Jahr hat sie ziemlich fertig gemacht, weil das eigentlich zu ihrem Lebensinhalt gehörte. Sie hat noch nie viel getrunken oder gegessen, aber seitdem war sie mit den Gedanken irgendwo ganz woanders, so dass sie beides dermaßen vernachlässigt hat. Dass es sie zweimal "umgehauen" hat.

Beim ersten Mal hat sie sich wieder aufgerappelt, so dass es ihr dann wieder einigermaßen gut ging. Beim zweiten Mal, kam sie zuerst in ein Krankenhaus. Wurde im Krankenhaus anscheinend entmündigt und wurde kurze Zeit später in ein Pflegeheim gebracht. Dort geht es ihr zwar gut, sie wird auch versorgt, so dass sie genug isst und trinkt. Aber eigentlich ist sie noch so klar im Kopf und körperlich fit, um sich selbst versorgen zu können oder maximal jemanden bräuchte, der einmal am Tag bei ihr vorbeikommt.

Ist es wirklich so einfach auf Basis dieser Gründe jemanden entmündigen zu lassen?

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Antworten (4)

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    Antwort von fnmama fnmama

    wenn diese person eine gefahr für sich oder andere darstellt-ja dann darf sie entmündigt werden

    Kommentar von Aglajana AglajanaAglajana

    Eigentlich weder noch. Wie gesagt, wenn man ihr jemanden zur Seite stellen würde, der einmal am Tag nach ihr schaut...dann wäre das unabhängige Leben gar kein Thema für sie. Sie ist körperlich/geistig fit und hat aus den zwei Vorfällen durchaus gelernt...

    Wie kommts eigentlich, dass du das gleiche Emblem hast wie Nellina?

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    zu deiner frage-man kann dieser person einen betreuer zukommen lassen-müssen aber wichtige gründe vorliegen-weil dieser vom gericht gestellt wird....und da wie du sagst die dame noch geistig und körperlich fit ist,wirds schwer werden....das gleiche emblem wie nellina...naja-wir haben ein gemeinsmes zu hause;-)

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    achso noch was-damit jemand nach der dame schaut,damit müßte sie auch einverstanden sein-man kann über die kk einen pflegedienst kommen lassen-dazu brauch die dame aber mindestens pflegestufe 1....und da wie ich es herausgelesen habe,sie soweit noch alles selbst erledigen kann...wird auch das sehr schwer werden....weil ja die kk auch sehen,das sie sowenig geld zahlen wie nur möglich zahlen (wollen)

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    eine entmündigung gibt es nicht mehr. es muss vom gericht ein betreuer bestellt werden, meistens ist es ein familienangehöriger, wenn das nicht möglich ist wird es ein aussenstehender. Das macht man aber eigentlich nur wenn die person nicht mehr selbst für sich sorgen kann. eine exikose ( austrocknung ) ist kein grund dafür. älter menschen vergessen oft zu trinken

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    Antwort von Nellina Nellina

    Bist Du Dir sicher, dass sie entmündigt wurde und nicht eventuell bevormundet wird, von einen ihrer Kindern?

    Kommentar von Aglajana AglajanaAglajana

    Laut den Aussagen meiner Großeltern wurde sie entmündigt.

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Also ist es eine übertragene Version, die nicht unbedingt mit der Wahrheit entsprechen muss. Ich kann mir leider nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Nur, wie schon von FNMamma beschrieben wurde.

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    Antwort von RickyEU RickyEU
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