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Ab wann ist Entfernen vom Arbeitsplatz Arbeitszeitbetrug?

gefragt von Peterson am 04.08.2009 um 10:26 Uhr

In meinem Bekanntenkreis gestern folgender Fall: meine Bekannte verließ ohne Genehmigung das Sekretariat, um für sich und die Kollegen Eis und ein paar Getränke zu holen. Als der Chef das auch noch zufällig mitbekam, wurde er äußerst sauer und sprach sogar von Arbeitszeitbetrug. Was uns jetzt interessiert: ist das tatsächlich so ein Delikt? Wie lange darf man ungefragt vom Arbeitsplatz weg? Oder darf man das gar nicht? Sie war nur eine Viertelstunde etwa weg. Bisher kam nichts weiter vom Chef, aber die Luft ist dick.


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Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 4. August 2009 10:29
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so ein entfernen vom arbeitsplatz sollte immer mit dem chef abgesprochen werden, vor allem wenn man das firmengelände verläßt, schon allein wegen der versicherung !


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Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 4. August 2009 10:27
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Man darf gar nicht weg während der Arbeitszeit.


anonym
beantwortet von beastly78 am 4. August 2009 10:28
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Hat Deine Bekannte Gleitzeitregelung oder feste Arbeitszeiten? Ich an ihrer Stelle hätte den Chef jedenfalls vorher um Erlaubnis gebeten.


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 4. August 2009 10:29
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Sie darf sich nicht einfach so entfernen, wenn es keine Pause war. Auch wenn sie die Pause verlängert, ohne es abzusprechen, gilt es als Arbeitszeitbetrug. Der Chef zahlt sie ja nicht für´s einkaufengehen! Für sowas muss sie um Erlaubnis fragen und die vergeudete Zeit nacharbeiten (gilt dann als Pause).


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 4. August 2009 10:29
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Habt ihr keine Pause um Eis zu kaufen?



Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 4. August 2009 10:27
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Natürlich darf man nicht einfach so seinen Arbeitsplatz verlassen.


Pharao64
beantwortet von Pharao64 am 4. August 2009 10:37
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Immer erst jemanden Bescheid sagen.Wenn der Chef nicht in der Nähe ist,den nächst höheren Vorgesetzten und den Grund angeben,wieso und weshalb.(ist wie bei der Bundeswehr,unerlaubtes entfernen von der Truppe wird bestraft).Um einer Abmahnung vorzugreifen,sollte die Person sich beim Chef entschuldigen und sagen das dies nicht mehr vorkommt und auch für den Chef etwas mitgenommen wurde.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 4. August 2009 10:50

Letzteres würde ich im Nachhinein sicher nicht mehr sagen. Klingt sehr zwiedeutig und könnte bei einem Cheff, der eh schon schlecht gelaunt ist deswegen, durchaus als Bestechung angesehen werden. Ich würde es bei meinem Chef nicht wagen sowas zu sagen, der würde mich sofort und ohne Umwege abmahnen und bei der nächsten Gelegenheit wäre ich draussen.


anonym
beantwortet von tanja1959 am 5. August 2009 12:58
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IMMER einen höheren Vorgesetzten oder Chef fragen und wenns erlaubt wird, ihn natürlich auch fragen, ob er etwas möchte und ihm dann mitbringen ! Alles andere ist unerlaubtes entfernen vom Arbeitsplatz.

Zum Glück hatte ich die ganzen Jahre Chefs, die uns auch abwechselnd Frühstücksbrötchen, Kuchen oder Eis mitbrachten. Das hebt das Miteinander und macht bei allen gute Laune !

Aber Leider gibt es solche Chefs nur selten, denn auch "guter Chef sein" muss gelernt sein.............


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