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Ab wann ist Entfernen vom Arbeitsplatz Arbeitszeitbetrug?

Frage von Peterson Peterson

In meinem Bekanntenkreis gestern folgender Fall: meine Bekannte verließ ohne Genehmigung das Sekretariat, um für sich und die Kollegen Eis und ein paar Getränke zu holen. Als der Chef das auch noch zufällig mitbekam, wurde er äußerst sauer und sprach sogar von Arbeitszeitbetrug. Was uns jetzt interessiert: ist das tatsächlich so ein Delikt? Wie lange darf man ungefragt vom Arbeitsplatz weg? Oder darf man das gar nicht? Sie war nur eine Viertelstunde etwa weg. Bisher kam nichts weiter vom Chef, aber die Luft ist dick.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Perle0106 Perle0106

    so ein entfernen vom arbeitsplatz sollte immer mit dem chef abgesprochen werden, vor allem wenn man das firmengelände verläßt, schon allein wegen der versicherung !

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Man darf gar nicht weg während der Arbeitszeit.

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    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Habt ihr keine Pause um Eis zu kaufen?

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    Antwort von Lifthrasil Lifthrasil

    Sie darf sich nicht einfach so entfernen, wenn es keine Pause war. Auch wenn sie die Pause verlängert, ohne es abzusprechen, gilt es als Arbeitszeitbetrug. Der Chef zahlt sie ja nicht für´s einkaufengehen! Für sowas muss sie um Erlaubnis fragen und die vergeudete Zeit nacharbeiten (gilt dann als Pause).

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    Antwort von beastly78 beastly78

    Hat Deine Bekannte Gleitzeitregelung oder feste Arbeitszeiten? Ich an ihrer Stelle hätte den Chef jedenfalls vorher um Erlaubnis gebeten.

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    Antwort von tanja1959 tanja1959

    IMMER einen höheren Vorgesetzten oder Chef fragen und wenns erlaubt wird, ihn natürlich auch fragen, ob er etwas möchte und ihm dann mitbringen ! Alles andere ist unerlaubtes entfernen vom Arbeitsplatz.

    Zum Glück hatte ich die ganzen Jahre Chefs, die uns auch abwechselnd Frühstücksbrötchen, Kuchen oder Eis mitbrachten. Das hebt das Miteinander und macht bei allen gute Laune !

    Aber Leider gibt es solche Chefs nur selten, denn auch "guter Chef sein" muss gelernt sein.............

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    Antwort von Pharao64 Pharao64

    Immer erst jemanden Bescheid sagen.Wenn der Chef nicht in der Nähe ist,den nächst höheren Vorgesetzten und den Grund angeben,wieso und weshalb.(ist wie bei der Bundeswehr,unerlaubtes entfernen von der Truppe wird bestraft).Um einer Abmahnung vorzugreifen,sollte die Person sich beim Chef entschuldigen und sagen das dies nicht mehr vorkommt und auch für den Chef etwas mitgenommen wurde.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Letzteres würde ich im Nachhinein sicher nicht mehr sagen. Klingt sehr zwiedeutig und könnte bei einem Cheff, der eh schon schlecht gelaunt ist deswegen, durchaus als Bestechung angesehen werden. Ich würde es bei meinem Chef nicht wagen sowas zu sagen, der würde mich sofort und ohne Umwege abmahnen und bei der nächsten Gelegenheit wäre ich draussen.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Natürlich darf man nicht einfach so seinen Arbeitsplatz verlassen.

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