Wenn man etwas aus Angst oder Unwissenheit unterschrieben hat, oder später festgestellt hat, das man über den Leisten gezogen wurde , etc. Wie sieht das Rechtlich aus?
Antworten (11)
-
3Antwort von
WuhkiWuhki
es ist scheiß egal ob du besoffen bist oder nüchtern, solang du 18(und aufwärts) bist kann man dich direkt zur rechenschaft ziehen!
Kommentar von
Torsten02 das ist quatsch. du musst bei der unterschrift in "vollbesitz seiner geistigen kräfte sein".also besoffen geht nicht.
Kommentar von
RedFredRedFred Sorry, aber bei einer z.B. durch Gewaltandrohung erpressten Unterschrift liegst du schief.
-
1Antwort von
firstguardianfirstguardian
Unterschriften, die irrtümlich erfolgen sind wie Übrige gültig zum Zeitpunkt der Abgabe. Unterschriften zu denen man unter Androhung eines Übels/Unheils gezwungen wurde, sind ungültig und auf Seiten des Nötigenden strafbar. Die Beweislage ist zu beachten.
-
1Antwort von
CutiePie87 Das kannst du nie zu 100% sagen. Es ist so: Wenn du unter Druck von außerhalb (also Drohungen) standest, dann wird ein psychologisches Gutachten erstellt zwecks der Glaubwürdigkeit deiner Aussage. Da kann sehr sicher nachgewiesen werden, ob du dich nur rausreden willst oder ob du die Wahrheit sagst! Wurdest du tatsächlich zu einer Sache/Unterschrift genötigt, so verliert die geleistete Unterschrift ihre Gültigkeit. Aber allgemein gilt: Nimm dir einen Anwalt, lass dich beraten! Rechtsanwälte können dir nur sagen, wie das in deinem Fall aussieht, weil sie Zugang zu Gerichtsurteilen haben, die von uns keiner hat und sich natürlich zudem besser im deutschen Recht auskennen! Klar musst du im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte sein. Aber diese Aussage ist leider sehr weit dehnbar!
Also: lass dich beraten! Beratungsgespräche bei einem Anwalt sind im Normalfall kostenlos bzw. gegen eine äußerst geringe Gebühr. Wenn du rechtsschutzversichert bist, dann ist die Beratung für dich sowieso kostenlos!
Ich hoff, ich konnte dir weiterhelfen :)
Lg,
CutiePie87
Kommentar von
StreierStreier gute Antwort. Danke
Kommentar von
CutiePie87 Immer wieder gerne :)
-
-
1Antwort von
ErsterSchneeErsterSchnee
Angst wovor? Im Großen und Ganzen gilt, daß Du genau dafür erwachsen bist, daß Du verantwortlich für Deine Taten (und Unterschriften) bist. Nötigung und Co. mal ausgenommen - aber "Angst" muß schon gut begründet werden können.
Kommentar von
Torsten02 also wenn ich bedroht werde habe ich angst.
Kommentar von
ErsterSchneeErsterSchnee Kommt auf die Bedrohung an. "Unterschreib sonst verpetze ich Dich" ist mit Sicherheit für geistig normal Entwickelte keine ernstzunehmende Drohung...
-
1Antwort von
RedFredRedFred
Wenn du z. B. durch Gewaltandrohung zu einer Unterschrift genötigt wurdest (und das auch nachweisen kannst), kann die Unterschrift juristisch angefochten werden. Bei Unwissenheit ist das anders, denn auch da gilt der Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
-
1Antwort von
Torsten02 aus angst oder zwang oder wenn man absichtlich betrogen wird ist der vertrag auch ungültig.
-
-
1Antwort von
alphonsoalphonso
wenn du glaubhaft machen kannst, dass du den Inhalt des Vertrages nicht verstanden hast, z.B. weil du der Sprache nicht mächtig bist, hast du geringe Chancen das ganze Anzufechten. Natürlich auch dann, wenn die Unterschrift durch Ausüben von Druck zustande gekommen ist. Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag!
-
0Antwort von
SaromonSaromon
Ab 2.0 Promille gilt man als Unzurechnungsfähig... da ist sie ungültig und unter Drohung auch.
-
0Antwort von
tvontheradiotvontheradio
Bei Alkohol bist du fällig. Bei Folter bzw. Drohungen manchmal nicht!
Kommentar von
Torsten02 wie gesagt alkohol ist eine ausrede... du kannst doch nicht mit 1,7 promille eine vertrag abschließen
Kommentar von
tvontheradiotvontheradio Wer macht das auch?
-
0Antwort von
FarmgirlFarmgirl
wenn sie gefälscht ist, d.h. wenn du für jemanden anderes unterschreibst..oder umgekehrt
DH