1

Ab wann, ist eine Unterschrift ungültig?

Frage von Streier Streier

Wenn man etwas aus Angst oder Unwissenheit unterschrieben hat, oder später festgestellt hat, das man über den Leisten gezogen wurde , etc. Wie sieht das Rechtlich aus?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 3
    Antwort von Wuhki Wuhki

    es ist scheiß egal ob du besoffen bist oder nüchtern, solang du 18(und aufwärts) bist kann man dich direkt zur rechenschaft ziehen!

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    DH

    Kommentar von Torsten02 Torsten02

    das ist quatsch. du musst bei der unterschrift in "vollbesitz seiner geistigen kräfte sein".also besoffen geht nicht.

    Kommentar von RedFred RedFredRedFred

    Sorry, aber bei einer z.B. durch Gewaltandrohung erpressten Unterschrift liegst du schief.

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Unterschriften, die irrtümlich erfolgen sind wie Übrige gültig zum Zeitpunkt der Abgabe. Unterschriften zu denen man unter Androhung eines Übels/Unheils gezwungen wurde, sind ungültig und auf Seiten des Nötigenden strafbar. Die Beweislage ist zu beachten.

  • 1
    Antwort von CutiePie87 CutiePie87

    Das kannst du nie zu 100% sagen. Es ist so: Wenn du unter Druck von außerhalb (also Drohungen) standest, dann wird ein psychologisches Gutachten erstellt zwecks der Glaubwürdigkeit deiner Aussage. Da kann sehr sicher nachgewiesen werden, ob du dich nur rausreden willst oder ob du die Wahrheit sagst! Wurdest du tatsächlich zu einer Sache/Unterschrift genötigt, so verliert die geleistete Unterschrift ihre Gültigkeit. Aber allgemein gilt: Nimm dir einen Anwalt, lass dich beraten! Rechtsanwälte können dir nur sagen, wie das in deinem Fall aussieht, weil sie Zugang zu Gerichtsurteilen haben, die von uns keiner hat und sich natürlich zudem besser im deutschen Recht auskennen! Klar musst du im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte sein. Aber diese Aussage ist leider sehr weit dehnbar!

    Also: lass dich beraten! Beratungsgespräche bei einem Anwalt sind im Normalfall kostenlos bzw. gegen eine äußerst geringe Gebühr. Wenn du rechtsschutzversichert bist, dann ist die Beratung für dich sowieso kostenlos!

    Ich hoff, ich konnte dir weiterhelfen :)

    Lg,

    CutiePie87

    Kommentar von Streier StreierStreier

    gute Antwort. Danke

    Kommentar von CutiePie87 CutiePie87

    Immer wieder gerne :)

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Angst wovor? Im Großen und Ganzen gilt, daß Du genau dafür erwachsen bist, daß Du verantwortlich für Deine Taten (und Unterschriften) bist. Nötigung und Co. mal ausgenommen - aber "Angst" muß schon gut begründet werden können.

    Kommentar von Torsten02 Torsten02

    also wenn ich bedroht werde habe ich angst.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Kommt auf die Bedrohung an. "Unterschreib sonst verpetze ich Dich" ist mit Sicherheit für geistig normal Entwickelte keine ernstzunehmende Drohung...

  • 1
    Antwort von RedFred RedFred

    Wenn du z. B. durch Gewaltandrohung zu einer Unterschrift genötigt wurdest (und das auch nachweisen kannst), kann die Unterschrift juristisch angefochten werden. Bei Unwissenheit ist das anders, denn auch da gilt der Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

  • 1
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Je nach den genauen Umständen kann der Vertrag nichtig sein!

  • 1
    Antwort von Torsten02 Torsten02

    aus angst oder zwang oder wenn man absichtlich betrogen wird ist der vertrag auch ungültig.

  • 1
    Antwort von alphonso alphonso

    wenn du glaubhaft machen kannst, dass du den Inhalt des Vertrages nicht verstanden hast, z.B. weil du der Sprache nicht mächtig bist, hast du geringe Chancen das ganze Anzufechten. Natürlich auch dann, wenn die Unterschrift durch Ausüben von Druck zustande gekommen ist. Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag!

  • 0
    Antwort von Saromon Saromon

    Ab 2.0 Promille gilt man als Unzurechnungsfähig... da ist sie ungültig und unter Drohung auch.

  • 0
    Antwort von tvontheradio tvontheradio

    Bei Alkohol bist du fällig. Bei Folter bzw. Drohungen manchmal nicht!

    Kommentar von Torsten02 Torsten02

    wie gesagt alkohol ist eine ausrede... du kannst doch nicht mit 1,7 promille eine vertrag abschließen

    Kommentar von tvontheradio tvontheradiotvontheradio

    Wer macht das auch?

  • 0
    Antwort von Farmgirl Farmgirl

    wenn sie gefälscht ist, d.h. wenn du für jemanden anderes unterschreibst..oder umgekehrt

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.