schlaufuchs08 am 16.09.2009 um 19:07 Uhr
War eine uneheliche uneheliche Zuwendung. Also er hat ihr Geld "geschenkt", will's jetzt wieder haben mir dem Argument: War für UNSERE Zukunft gedacht - aber du hast mich verlassen; etc.
War 2002 - 2007 (die Schenkungen) !

Geschenkt ist geschenkt. Er müsste Beweisen, dass es nicht geschenkt war, sondern an Bedingungen geknüpft, die nicht eingehalten wurden. Das dürfte schwierig sein. Und ein Darlehen war es garantiert auch nicht, sonst hätte er einen Schuldschein. Also sieht es schlecht aus mit dem Beweis.
Warum fragst Du, wenn Du die Antwort schon weißt?

um ein anrecht auf schenkungen zu haben, muß es 10 jahre her sein.
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Keine Chance!
schlaufuchs08 am 16. September 2009 19:11 Sieht mein Anwalt anders, aber danke.