kaesbrot am 02.10.2009 um 18:40 Uhr
Ab einer bestimmten Größe, Form, etc.?

Es gibt für alles eine Richtlinie in D - lach:
Quelle: Arbeitsstättenrichtlinie ASR 10/1 Türen und Tore
Türen sind bewegliche Raumabschlüsse vorzugsweise für den Fußgängerverkehr. Die größten Türabmessungen (Baurichtmaß) betragen üblicherweise für die Breite der Tür 2,50 m, für die Höhe der Tür 2,50 m (s. DIN 18100 "Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172" -, Ausgabe Oktober 1983; Inhalte u. a. Angabe der üblichen und vorteilhaften Wandöffnungen für Türen).
Tore sind bewegliche Raumabschlüsse vorzugsweise für den Verkehr mit Fahrzeugen und für den Transport von Lasten.
Ab wann ist ein Hügel ein Berg? Ansichtssache! Der eine sagt Tür, der andere Tor. Gibt keine "Normungen" oder so.
Gruß Jermuk
kaesbrot am 2. Oktober 2009 18:41 Ansichtssache? D.h. ich kann auch meine Haustür Haustor nennen?
ich dachte immer ein tor is aus gittern oder zumindestens kann man durchgucken oder s kommt luft durch... aber stimmt schon ist eig ansichtssache
Ein Tor kann 1 oder zwei Flügel haben und befindet sich meiner Meinung nach in einer Außenmauer vor dem Haus.

M. E. ist eine Tür ein Tor, wenn sie eine solche Form hat, also zum Beispiel ein Fachwerkhaus hat doch diese halbrunde Fensterfront, dass ist Tor-artig! Nenne sie trotzdem Tür, falsch ist es nicht, denn eine Tür befindet sich ja in dieser! :-)) LOL

die Richtlinie is einfach: ab da, wo ein Ochse davor steht!!! (Wie der Ochs' vorm neuen Tor) Alles andere is 'ne Tür!
kaesbrot am 2. Oktober 2009 18:46 lach....
Vielen Dank!
büdde
DH