Therapiebedürftigkeit hängt sehr von einigen Faktoren ab, die man zuvor klären muss. Liegt eine eindeutig erkennbare Symptomatik vor, d.h. hat der Betreffende massive Probleme bei der Bewältigung seiner anstehenden altersspezifischen Lebensaufgaben (Schüler hat Probleme mit dem Unterricht; Mutter mit ihren Kindern; usw.). Damit sollen all jene Fälle ausgeklammert werden, bei denen geringere, überschaubare Schwierigkeiten vorliegen (Beziehungsprobleme in einer bestimmten Partnerschaft oder Konflikte mit dem Vater oder extreme Unlust eine bestimmte Arbeit auszuführen). Als massives Problem würde ich z.B. ein Schülerverhalten einstufen, dass so von Geltungsstrebigkeit und Selbstkontrollverlust gekennzeichnet ist, dass der Betreffende mehrfach die Schule verlassen musste. Auch das gehäufte Auftreten von sadistischen Handlungen; extreme Spielsucht, die schon zu Verwahrlosungserscheinungen führt; persönlichkeitsaubbauendes Drogenverhalten; Prostitution bei Minderjährigen; Streunertum (Kinder und Jugendliche, die einfach von zu Hause verschwinden); Magersucht und andere gravierende Essstörungen; das weite Feld der Angststörungen wie Panikattacken oder Zwangshandlungen; bis zur Apathie gehende Depressionen; Suizidphantasien; Störungen von Identität und Gedächtnis; auch vermehrte Probleme mit Straftaten – sollten mit einer seriösen Psychotherapie behandelt werden. Ferner müssen bei Jugendlichen immer die Eltern mit in die mögliche Behandlung eingebunden werden, da es nicht selten vorkommt, dass die eigentliche Therapiebedürftigkeit bei ihnen gegeben ist. Schließlich müssen auch noch die Rahmenbedingungen geklärt werden, d.h. wo kann die Therapie gegebenenfalls erfolgen, wer zahlt, welche Therapiezeiten werden anvisiert und ähnliches.
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