Ist sie schon kreditfähig mit erlangter Rechtsform?
Antworten (5)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
firstguardianfirstguardian
Mit Eintritt der Rechtsfähigkeit!
-
1Antwort von
outfreynoutfreyn
Grundsätzlich sobald sie ins HR eingetragen ist.
Man kann auch schon vorher einen Kredit beantragen, die Gesellschafter (z.B. der GmbH) haften jedoch dann wie OHG-Gesellschafter.
-
0Antwort von
Volker13Volker13
Mit Eintritt der Rechtsfähigkeit; aber erst nach Prüfung der Bonität!
-
-
0Antwort von
StrathmaniaStrathmania
Ich denke Kreditfähig hat nichts mit Juristischer Person zu tun. Testiergfähig schon eher. Kreditfähig bist Du wenn das Scoring der Bank Deine Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt hat, und diese für gut befunden hat. Kreditfähig-das Wort gibt es so nicht. Die Form der juristischen Person hat eher was mit Rechtschaffenheit zu tun, Sie kann-soweit ich weiß- nicht nach dem BGB gestraft werden.
Kommentar von
firstguardianfirstguardian Nein! Das wäre kreditwürdig!
-
0Antwort von
maxi2maxi2
Kreditfähigkeit wird von jedem Kreditgeber anders definiert.
Prinzipiell bist du Kreditfähig, wenn du ausreichende Sicherheiten bieten kannst, dabei ist es egal ob natürliche oder juristische Person.
Kommentar von
firstguardianfirstguardian Sie schreiben von der Kreditwürdigkeit! Gefragt ist aber nach der Kreditfähigkeit!
Kommentar von
maxi2maxi2 stimmt, mein Fehler
Die Rechtsfähigkeit und damit die Kreditfähikeit steht in keinerlei kausalem Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit, die sich im Allgemeinen an der Bonität ausrichtet!