Ab wann ist eine Gemeinde eine Stadt?

4 Antworten

In Baden-Württemberg ab 20.000 Einwohner auf Antrag Eigenschaft der "Großen Kreisstadt", also eine Stadt in einem Landkreis. Kreisfreie Städte, die also nicht einem Landkreis zugeordnet werden, können vom Landtag per Gesetz hierzu auf Antrag ernannt werden.

Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 3

Stadtkreise, Große Kreisstädte

(1) Durch Gesetz können Gemeinden auf ihren Antrag zu Stadtkreisen erklärt werden.

(2) Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern können auf ihren Antrag von der Landesregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Die Erklärung zur Großen Kreisstadt ist im Gesetzblatt bekannt zu machen.

http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/gobawu.pdf

Eine Gemeinde wird dann zur Stadt, wenn die Landesregierung der Kommune das Stadtrecht zubilligt. Das ist in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, in Baden-Württemberg zum Beispiel sind das mindestens 10 000 Einwohner und eine überörtliche Bedeutung. Ist eine Gemeinde zur Stadt erhoben worden, bleibt sie es auch. Es gibt deshalb also auch Städte mit weniger Einwohnern deren Stadtrecht noch aus der Feudalzeit stammt.

Bin mir nicht ganz sicher... Habe mal gehört.... Antrag, Fläche und Einwohnerzahl... Dann Einwohnerabstimmung und Abfahrt... Zumindest so ähnlich solls gehen...

http://board.gulli.com/thread/256281-dorfstadtort---ab-welcher-einwohnerzahl/