Wenn man einen Jugendlichen ab und zu im Garten etwas arbeiten oder mal Schnee schippen lässt, damit der sich etwas dazu verdienen kann, ist das dann schon Schwarzarbeit? Ab welchen Beträgen oder Arbeitszeiten fängt das an?
Antworten (6)
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2Antwort von
Guppy194Guppy194
Schwarzarbeit ist ausserhalb eines Gewerbes ausgeführte Arbeit in erheblichem Umfang; das entfällt bei der echten Nachbarschaftshilfe; hilft Dir also jemand gelegentlich im Garen oder bei sonstigen Tätigkeiten rund ums Haus liegt keine Schwarzarbeit vor; es ist natürlich auch darauf abzustellen, in welchem Umfang es der Helfende ausübt
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1Antwort von
andreas48andreas48
das ist keine, das ist Gefälligkeit..eine auf Dauer angelegegte Beschäftigung ohne Vertrag und Abführung von Sozial- und anderen Beiträgen ist Schwarzarbeit
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1Antwort von
mechy eigentlich ist sogar solche gartenarbeit schon schwarzarbeit... aber wer meldet sowas schon an und zahlt dann steuern??? eben kein mensch... und der staat wäre ja verrückt wenn die jeden gartenhelfer nachlaufen der keien steuern zahlt... allein der papierkram... also eig wäre es chwarzarbeit aber es kümmert sich keiner drum!
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1Antwort von
HupfhoernchenHupfhoernchen
wenn du erwachsen bist und große mengen geld dafür bekommst, die du eig. versteuern müsstest, dann ist es schwarzarbeit, denke ich ...
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Eddy21Eddy21
Alles was gegen Bezahlung erfolgt ist Schwarzarbeit ! Hinzu kommt die unerlaubte Ausübung eines Handwerkes oder Berufes ! Da ist man bei Gartenarbeit schon dich dran ? Wenn ein Schüler gegen ein Trinkgeld älteren Leuten hilft wird man das nicht ahnden !
Kommentar von
bitmapbitmap ''Alles was gegen Bezahlung erfolgt ist Schwarzarbeit!''
Quatsch mit Soße!
Siehe http://kurzlink.de/schwarzarbg
nicht ganz; es muss schon ein erheblicher Umfang ausserhalb eines Gewerbes dazukommen;