Trotz einiger Pflegegruppen mit Menschen, die eindeutig mehrst- schwerfach behindert sind, ist diese Einrichtung nicht als Pflegeheim sondern als Wohnheim eingeteilt. Es heist der Schnitt der mehrst- schwerfach sei zu nidrig. Dadurch komme ich im Alltag und gesetzlich oft in Zwiespalt. M.f.G.
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Ab wann ist eine Einrichtung, eine Pflegeeirichtung und wann nicht
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seschbastian
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