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Ab wann ist ein Wohngeldantrag fristgerecht eingegangen?

Frage von tom259 tom259

Ab wann ist ein Wohngeldantrag fristgerecht eingegangen? ich habe Persönlich mit Zeugen am 30.06.2009 um 11.54 Uhr meinen Wohngeldantrag in den Briefkasten im Eingangsbereich der Wohngeldstelle geworfen jetzt habe ich den Bescheid bekommen mit dem Vermerk ihr Antrag vom 03.07.2009 !?!? ist das normal? kann man da noch was retten?

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Antworten (5)

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    Antwort von Maja99 Maja99

    Ich glaube,man muss alles per Einschreiben senden,sonst hat man schlechte Karten.Hat wohl schon Methode.

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Mit dem Zeugen hingehen und nachhaken.

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Mal abgesehen davon, daß nur in wenigen Kommunen das persönliche Nichterscheinen bei einem Wohngeldantrag vorgesehen ist, ist nicht der Einwurf in den Briefkasten enhtscheidend, sondern wann dem Wohngeldamt der Antrag zugekommen ist. Du hättest Dich also VOR Einwurf in den Postkasten vergewissern müssen, wann dieser geleert wird. In den meisten Kommunen wird er nur einmal am Tag, meist zu Arbeitsbeginn, geleert, womit man in einem solchen Fall nicht davon ausgehen kann, daß der Antrag am 30.06. dem Amt bekannt geworden seie. Im übrigen rate ich auch bei allen anderen Behörden generell von einem Posteinwurf in den Hausbriefkasten zumindest bei Erst- unjd Fortsetzungsanträgen ab. Günstiger ist die Abgabe des Antrag persönlich (gegen Empfangsbestätigung) oder, wenn es nicht anders geht, die rechtzeitige Zusendung des Antrages per Einschreiben mit Rückschein (und NICHT Einwurf!!!). Wie aber bereits anfangs betont, verlangen die meisten Kommunen zumindest bei dem Erstantrag auf Wohngeld persönliches Erscheinen.

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    Antwort von Meiti23 Meiti23

    Sowas gibt man am besten persönlich oder per Einwurfeinschreiben ab. Dann weiß man genau wann der Antrag vorlag! Behörden können intern sehr langsam sein!!

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    Antwort von whopper whopper

    Keine Eier, den Antrag persönlich der Sachbearbeiterin zu übergeben?

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