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Ab wann ist ein Wasserschaden fahrlässig verursacht?

gefragt von Millet am 01.02.2009 um 22:45 Uhr

Ist es eine fahrlässige Verursachung eines Wasserschadens, wenn man die Waschmaschine laufen lässt, wenn man nicht zu Hause ist?

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Recht x 35.114 Versicherung x 5.647 Waschmaschine x 1.209 Wasserschaden x 221 Fahrlässigkeit x 10

lasim
beantwortet von lasim am 1. Februar 2009 22:48
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Es kann doch niemand verlangen das du immer neben der Waschmaschine stehst. Und wen du zuhause bist im Wohnzimmer und die Waschmaschine im Keller ausläuft nützt das ja auch nichts....Fahrlässig ist nur wen du damit rechnen konntest

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 2. Februar 2009 08:42

und ausgerechnet bei der falschen Antwort gibt es die meisten DHs. Liebe/r lasim: Stell Dir vor, Millet würde sich jetzt nach Deiner Antwort richten, hätte vielleicht einen Schaden, die Versicherung zahlt nicht und er/sie denkt: Egal, ich bin ja im Recht, weil lasim kennt sich aus. Was dann?

Kommentar von E33580535dcce6abd9a9462a1d279bb0smalllasim am 2. Februar 2009 19:47

So war in einem jetzt veröffentlichten Fall an einem Abend die Wasch-maschine angestellt worden. Anschließend verließ der Bewohner kurzzeitig die Wohnung und sperrte sich versehentlich aus. Zu dem Ärgernis kam das Unglück: In dieser Zeit, so die Darstellung, lief die Waschmaschine aus. Erst zwei Stunden später gelang es, das Wasser abzustellen und so weit wie möglich aufzuwischen. Der Hausratschaden wurde mit knapp 10000 Euro ermittelt, der Schaden am Gebäude belief sich auf weitere 32000 Euro. Die private Haftpflichtversicherung regulierte zwar zunächst die Kosten, forderte dann aber Ersatz, weil der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht habe und daher selbst dafür aufkommen müsse. Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht Koblenz. Die dortigen Richter wiesen die Klage des Versicherers in letzter Instanz schließlich ab (Az. 10 U 1124/99): Die Versicherung hat die finanziellen Folgen des Schadens zu tragen. "Zwei bis drei Stunden Abwesenheit - also die übliche Dauer eines Waschvorgangs - sind nicht grob fahrlässig, so dass im Schadensfall die Privathaftpflicht zahlen muss", kommentierte die Verbraucherzentrale Berlin diese Entscheidung.

Doch wäre es trügerisch, allein auf diesen speziellen Fall zu vertrauen. So erlebte eine Mieterin in Frankfurt/ Main eine unliebsame Überraschung, als sie ihre Waschmaschine in den Nachtstunden einschaltete und gleichzeitig fernsah. Die Frau schlief dabei ein. In dieser Zeit traten infolge eines Defektes am Zuleitungsschlauch der Waschmaschine große Mengen Wasser aus. Dieses floss in ein unter der Wohnung liegendes Lager und richtete erheblichen Schaden an.

Das Landgericht München verurteilte die Mieterin - trotz ihrer Anwesenheit in der Wohnung - letztlich zum Schadensersatz in Höhe von rund 70000 Euro, weil sie den Schaden fahrlässig herbeigeführt habe. Wer ein Gerät in einer Mietwohnung aufstelle, übernehme "die Rechtspflicht, alles Zumut-bare zu tun, um einen möglichen Schadenseintritt zu verhindern, wenn dieses Gerät eine Gefahr für das Haus oder deren Bewohner" darstelle, so das Gericht seinerzeit. Die Überwachungspflicht für die Waschmaschine sei hier vernachlässigt worden (LG München I, 24 O 22468/93).

Die Berliner Verbraucherzentrale zieht aus der Entscheidung der höheren Instanz im erstgenannten Fall das Fazit: "Im Schadensfall ist der Weg zum Versicherer weniger steinig als bisher." Ein Freibrief für Sorglosigkeit kann es allerdings nicht sein: Um Ärger und Aufwand zu vermeiden, sollte man lieber warten, bis der Waschvorgang beendet ist, bevor man das Haus verlässt

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 2. Februar 2009 21:15

ja, da sieht man mal wieder: Vor Gericht und auf hoher See ...


Ayabakan
beantwortet von Ayabakan am 1. Februar 2009 22:49
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schau mal hier und lies dir vor allem unten die urteile durch

http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article4573980.html


Lizzola2211
beantwortet von Lizzola2211 am 1. Februar 2009 22:49
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Ich bin schonmal davor gewarnt worden, die Wama ohne Aufsicht laufen zu lassen. Im Schadensfall zahlen die Versicherungen angeblich nicht.


angie760
beantwortet von angie760 am 1. Februar 2009 22:47
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Ja.Wenn Du weg mußt,muß die Waschmaschine ausgeschaltet werden.Ansonsten haftet dafür dann keine Versicherung.


stefanpeter
beantwortet von stefanpeter am 1. Februar 2009 22:46
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würd' ich nicht sagen, doch leider bin ich nicht der Experte der Versicherung der darüber entscheidet, ob's Geld gibt oder nicht.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. Februar 2009 22:46
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Ja.


anonym
beantwortet von rawi47 am 1. Februar 2009 22:46
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kann mich erinnern, da gab es mal eine grundssatzentscheidung, auf jeden fall brauchst das teil einen wasserstop


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 1. Februar 2009 22:46
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ja, ich denke schon


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 1. Februar 2009 22:45
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Soweit ich weiß: Ja.


Schwabenmaus
beantwortet von Schwabenmaus am 1. Februar 2009 22:45
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Ja, vor allem wenn man bspw. im 8. Stock wohnt.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 4. Februar 2009 01:09

Für alle die das Niveau von Schwabenmaus interessiert, schaut euch mal die Komplimente an die sie macht:

http://www.gutefrage.net/nutzer/Wolpertinger/komplimente/1


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 2. Februar 2009 10:01
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Der berühmte Fall der Waschmaschine. Früher war es so das man quasi bei der Wäsche dabei stehen musste. Das ist seit Jahren anders :-) Heutzutage verliert man weder in der Hausrat und erst Recht nicht in der Haftpflicht den Versicherungsschutz.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 2. Februar 2009 12:54

frage ichschaumal....richtet sich das nicht auch nach den versicherungsbedingungen der HR nicht wegen der fahrlässigkeit sondern wegen dem aquastop bei der versicherung? weil ich weiß dass manche HR in den Klauseln einen aquastop vorgesehen haben. ich hatte nämlich erst letztens einen fall wo die versicherung probleme mit der regulierung gemacht hat weil in den klauseln diese verankert sind bei denen...ist leider fällt mir der name der gesellschaft nicht ein!

Kommentar von IchSchauMal am 2. Februar 2009 17:10

Ich hätte das etwas mehr differenzieren müssen. Wer noch uralte VHB Bedingungen hat der muss einen Aquastop nachweisen. Wer noch ältere hat der muss dabei gestanden haben. Ab den VHB2000 ist das aber versichert das man das Risiko derer die keinen Aquastop mehr haben als sehr gering ansieht. Wahrscheinlich war das ein Vertrag nach VHB94,98 oder so. Diese wurden aber sogar noch bis so 2002 durchaus mal verkauft.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 3. Februar 2009 10:56

;) gaaanz genau ;)


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 1. Februar 2009 22:56
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Die (einfache) Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde.

das gilt allgemein und muss dann auf den Einzelfall bezogen werden;


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