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Ab wann ist ein Urteil rechtskräftig?

Frage von sheela2011 sheela2011

Wir haben einen Prozess gewonnen, Urteil wurde am 27.05.11 gesprochen, mein Anwalt hatte es am 07.06.11 vorliegen.

Beim RA haben wir schon angerufen und gefragt was der nächste Schritt ist und wann? Er meinte wir sollen etwas zuwarten, könnte ja sein dass unser Gegner noch Widerspruch einlegt, sollte sich etwas tun, dann meldet Er sich.

Jetzt sind es aber schon 3 Wochen her und bisher hat sich weder der RA gemeldet noch hat sich etwas getan, wenn wir dort anrufen werden wir immer vertröstet mit zuwarten, aber wie lange noch, das sagt uns niemand.

Wann ist ein Urteil rechtskräftig, weiß das jemand?

Habe im I-Net gesucht aber leider nichts gefunden.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von chiliheadz chiliheadz

    Das Urteil ist rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der im Urteil festgelegten Frist ( in der Regel 14 Tage bis einem Monat) Einspruch eingelegt wurde. Ebenso ist es rechtskräftig, wenn sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Parteien(Kläger/Beklagter) den "Rechtsmittelverzicht" nach der Urteilsverkündung erklären. Mit der Kenntnis des Aktenzeichens kannst du selber beim Gericht anfragen, ob nun das Urteil schon Rechtskraft erlangt hat oder ob ein Einspruch erfolgte, bzw. WANN das Urteil endgültig rechtskräftig geworden ist/wird. Viel Erfolg, Chiliheadz.

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Danke Dir, genauso ist es, mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Frist lag bei 4 Wochen), jetzt müsste nur noch unser Rechtsanwalt in die Pötte kommen dann wäre alles in Ordnung.

    Kommentar von chiliheadz chiliheadzchiliheadz

    Viel Erfolg! Ich drücke dir die Daumen! Chiliheadz.

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    Antwort von Pianokater Pianokater

    Die Frist, innerhalb der der Gegner Widerspruch einlegen kann, steht in der Rechtsmittelbelehrung. Dein Anwalt wird umgehend verständigt, wenn das passiert. Wird kein Widerspruch innerhalb dieser Frist eingelegt, ist das Urteil rechtskräftig.

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Tja, das ist das Problem, wir haben zwar das Urteil vorliegen, es ist aber keine Rechtsmittelbelehrung dabei, leider.

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    Antwort von Doctores Doctores

    hier steht aber auch alles, was du wissen möchtest:

    http://blog.pilgermann.net/lk/lkhtml/stpo/rechtskraft.html

    Gruß D.

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    Antwort von Urukaido Urukaido

    welches gericht?

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Amtsgericht, der Verurteilte muss uns Geld zurückbezahlen.

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