In der Schweiz ist ja nach aktueller Rechtslage nur der Upload, nicht aber der Download strafbar (z.B. bei urheberrechtlich geschützten Dateien wie Filmen oder MP3s). Was genau definiert nun einen Upload? Angenommen, ich schicke von meinem PC eine Email an mein Handy mit einer MP3 - qualifiziert das als "illegaler" Upload? Wenn ich jemandem über Skype einen Ausschnitt eines Videos schicke, ist das "Tauschen mit Freunden" oder bereits "illegales Verbreiten von Raubkopien", und wenn letzteres, wie findet man das raus, filtern Provider sowas (schwer vorstellbar, denke ich)?
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Ab wann ist ein Upload in der Schweiz strafbar?
Frage von
suiza3
Antworten (1)
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1Antwort von
jcambassjcambass
Im Grunde ist es illegal sobald es nicht mehr für den Privat gebrauch ist ....
Aber in der Realität wird es kaum jemanden interessieren wenn du das deinem Freund weiterschickst.....
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