auf meiner arbeitsstelle sind sichtbare, grossflächige tattoos verboten. aber ab wann gilt ein tattoo als grossflächig? eure meinung ist gefragt....
Egal was du hier erfährst, du solltest deinen Arbeitgeber fragen, was er unter "großflächig" versteht.
Wenn das Tattoo großflächig ein Körperteil bedeckt. Wie den Arm oder den Rücken.

Das ist aber dehnbar. Da kann man als Außenstehender nichts zu sagen.

Ab dem ersten Nadelstich! ;--))ich find tatoos fürchterlich
HerrLich am 29. März 2008 17:00 DH

Das ist ein so dehhhhnbarer Begriff.
Ich frage mich aber gerade ob dieses Verbot überhaupt zulässig ist. Bei einer Neueinstellung ist es sicherlich Möglich darauf hinzuwirken aber bei einem bereits angestellten Arbeitnehmer hab ich da so meine Zweifel.
das denke ich auch, ich lasse es drauf ankommen, und lasse mir ein handflächengrosses tattoo auf den unterarm machen.

Ich würds an deiner Stelle auf meinem Arbeitsplatz immer unsichtbar machen!! Wenn der Arbeitgeber das schon anspricht, denk ich nicht dass er besonders drauf steht!!! Und dann kommt großflächig noch drauf an wo...also mitten im Gesicht wirkt winzig schon ziemlich großflächig "ggg"

Wenn man fast keine weiße Stelle am Körper mehr sieht.
ab 15m² und mehr
HerrLich am 29. März 2008 16:52 dann ist es nicht nur großflächig ;-)
Ich würde sagen das man die Größe mit jeweiligen Köperregion zusammen betrachten sollte.
Wenn z.B. ein Oberarm halb zu ist dann ist das IMHO großflächig. Die gleiche Fläche auf dem Rücken dagen ist eher wenig. Beim Rücken würde ich ab 1/3 von großflächig sprechen :)