Ich habe mit einem Freund zusammen ein Produkt entwickelt, auf das wir eventuell ein Patent anmelden möchten. Auf der Homepage des Patentamts hab ich gelesen, dass eine Patentanmeldung zunächst gegen eine relativ geringe Gebühr von 60 Euro vorgeprüft werden muss. Aber ist das Produkt nach dieser Vorprüfung der Anmeldung schon geschützt, oder erst dann wenn ich letzlich den eigentlichen Prüfungsantrag stelle?
Ab wann ist ein Produkt patentgeschützt?
Antworten (5)
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MietnormadeMietnormade
Ab Anmeldung (Antragsstellung)beim Patentamt wirkt das Schutzrecht.
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PestopappaPestopappa
Du bekommst nach Antragabgabe und einer Erstprüfung eine Patentnummer. Ist diese vergeben, dann ist es scho nicht mehr antastbar. So liefen meine beiden Patente ab.
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RingelkatzeRingelkatze Hast Du ein Pestopatent? :o)
Kommentar von
PestopappaPestopappa Dann wäre ich wohl NOCH reicher ;oo))) Nein.. ich kont. in PN
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Indy72Indy72
Ein gewisser Schutz rnsteht bereits durch die Patentanmeldung, weil dann etwaige Nachahmungen nicht mehr den Merkmal einer "technischen Neuerung" aufweisen. Also wird wohl niemand anderes ein identisches Patent anmelden können.
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linuxopalinuxopa
Das Produkt ist dann geschützt, wenn es eingetragen ist, nach einer gewissen Frist (weiß nicht wie lange). Eingetragen wird es erst nach der Prüfung und nach Bezahlung aller Gebühren.
100% richtig. tag der anmeldung. es kann aber auch sein, dass man das patent nicht erteilt bekommt. dann hatte man den schutz nie. wirkt kompliziert, ist es aber nicht. ich würde aber beim ersten patent einen patentanwalt hinzuziehen, sonst kann man sehr leicht ein wertloses patent haben.