Ich habe mir vor kurzem (im JUli)einen "Neuwagen" gekauft. Im nachhinein ist mir dann aufgefallen dass das Auto im März 2007 hergestellt wurde. Es wurde aber auf niemanden angemeldet. Ist es aber trotzdem ein Neuwagen??? Muss ich den Preis zahlen der für Neuwagen üblich ist???
Ein Neuwagen wird oft von Laien unter den Gesichtspunkten definiert, dass dieser keinen vorherigen Besitzer gehabt haben darf.
Die tatsächliche Definition eines Neuwagens geht allerdings über die Tatsache hinaus, dass er keinen Erstbesitzer aufweisen sollte.
Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2005 ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug auch dann noch als (fabrik)neu anzusehen, wenn der Neuwagen bisher nur eine Kurzzulassung, die eine Tageszulassung einschließt, auf den Autohändler aufweist.
Beachtet werden sollte allerdings, dass ein als Neuwagen verkauftes Kraftfahrzeug nicht mehr neu ist, wenn es zum speziellen Zeitpunkt des Verkaufsdatums nicht mehr unverändert hergestellt wird.
(http://neuwagen.wordpress.com/2007/11/24/die-tatsachliche-definition-eines-neuwa...)

Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 2003 des Bundesgerichtshofs, was ganz klar und auch zur Rechtssicherheit aller festgelegt hat, dass ein Neufahrzeug maximal zwölf Monate als solches gilt. Steht es also zwölf Monate auf Halde, ist es nach zwölf Monaten und einem Tag automatisch ein Gebrauchtfahrzeug und darf durch den Händler nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.
Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/655125/
Ab dem verlassen der Fabrik ist ein Fahrzeug ein Neuwagen. Bis zur Zulassung oder bis nach Ablauf von 1 Jahr ist es ein Neufahrzeug. Nicht zu verwechseln mit Fabrikneu was impliziert das ein Fahrzeug auch noch keine Probefahrt gemacht hat also der KM Stand maximal auf 5 bis 15 steht.

Ja nach Deiner Schilderung hast Du 100% ein Neuwagen
naja, ewigentlich schon. Neuwagen ist ein Fahrzeug das noch keinen Vorbesitzer hatte
Solang kein Meter gefahren wurde. Denk ich mal?!