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Ab wann ist ein noch nicht abbezahltes Eigenheim in Gefahr, wenn man den Job verloren hat?

gefragt von angora73 am 13.05.2008 um 22:01 Uhr

Wir müssen unser EFH noch abbezahlen. Wie sieht es aus, wenn einer oder beide den Job verlieren? Zahlt das Amt was mit oder müssen wir innerhalb einer bestimmten Frist ausziehen?

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Arbeitslosigkeit x 401 Eigenheim x 109

andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Mai 2008 22:05
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die Ämter zahlen keine Kreditraten und wie bereits gesagt, solange die Raten bedient werden ist alles im Lot.

Empfehlenswert ist es auf jeden Fall,wenn Gefahr im Verzug ist, sich mit der Bank in Verbindung zu setzen und Möglichkeiten zu suchen, denn wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es doppelt schwer einen Banker in die Linie zu bekommen

Kommentar von angora73 am 13. Mai 2008 22:08

Natürlich möchte ich mich nicht auf das Amt verlassen, bisher war noch keiner von uns arbeitslos. Sieht aber für beide ziemlich schlecht aus, drum frage ich schon mal. Aber ist es denn nicht so, dass Leute in einer Mietwohnung auch die Miete gezahlt bekommen wenn Arbeitslosigkeit eintritt?

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 14. Mai 2008 10:33

Ja, aber Miete ist nicht "vermögensbildend" im Gegensatz zu Kreditraten.
Daher unterscheidet das Amt hier.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 13. Mai 2008 22:03
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Solange die Kreditraten bedient werden, besteht kein Anlass, auszuziehen. Der Bank ist es egal, ob die Kreditnehmer einer geregelten Arbeit nachgehen oder nicht.

Sich auf das "Amt" als Zahler zu verlassen dürfte hingegen mehr als fahrlässig sein.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 13. Mai 2008 22:15
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Solange ihr die Kreditraten zahlen könnt passiert nichts. Das Amt bezahlt unter bestimmten Vorraussetzungen, allerdings nur die Zinsen, keine Tilgung. Wenn ihr Kinder habt u. das Haus von der Größe nicht überdimensional ist, braucht ihr euch erstmal keine Sorgen zu machen. Seit ihr dagegen kinderlos u. bewohnt ein 200 qm Haus, sieht die Sache schon anders aus.Gib mal bei google: Eigenheim Hartz4, ein da kannst du alles nachlesen.

Kommentar von angora73 am 13. Mai 2008 22:20

Danke, werd ich machen


anonym
beantwortet von Paschen am 13. Mai 2008 22:15
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Es besteht auch die Möglichkeit, bei Jobverlust und einer besimmten Einkommenshöhe, anstatt Wohngeld, Lastenzuschuß zu beantragen. Wohngeld bekommen Mieter, Lastenzuschuß Hausbesitzer bzw. Eigentümer, ist nur ein anderes Wort. Zu beantragen bei der Kreis oder Stadtverwaltung, Wohngeldstelle.Wünsche viel Erfolg.

Kommentar von angora73 am 13. Mai 2008 22:21

Wie groß darf unser Haus sein? Haben 2 Kinder.

Kommentar von Paschen am 14. Mai 2008 16:46

Es giebt sogenannte Tabellen für Anträge auf Lastenzuschuß hinsichtlich Bankdarlehen,Zinsen, Tilgung,Quadratmeter Wohnfläche, Anzahl der Kinder.Einfach zur Wohngeldstelle gehen, und sich erkundigen.


anonym
beantwortet von opderberg am 14. Mai 2008 00:30
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Erst mal: das ist eine sehr sehr dumme Frage. Die Allgemeinheit bezahlt grundsätzlich kein erwerben von privatem Eigentum wenn man zahlungsunfähig wird. Wenn Deine Risikoabschätzung jetzt schon so ist wie Deine Frage vermuten lässt, dann verkaufe sofort. Sobald Ihr keine Geldmittel mehr für die Bezahlung des Haus, nicht der Zinsen, habt, müsst Ihr unbedingt sofort mit eurer Bank die neue Situation besprechen. Es gibt zwar immer einen Weg. Aber den diktiert die Bank.

Kommentar von angora73 am 15. Mai 2008 10:10

Ist dies nicht eine Plattform für Ratsuchende? Jeder der auf etwas keine Antwort weiß kann fragen oder nicht? Wie du oben an den Antworten sehen kannst, gibt es s.g. Lastenzuschüsse. Und nein, noch ist hier gar nichts riskant. Und die Bedeutung von Zahlungsunfähigkeit = Insolvenz. Aber Danke trotzdem, dass du dich herabgelassen hast auf "dumme Fragen" zu antworten.


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