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ab wann ist ein kind beschränkt geschäftsfähig?

Frage von Coccodrillo Coccodrillo

der fall: ich wollte am pc bei einer firma bestellen. dann mußte ich ans telefon. da setzte sich mein enkel (7 j.) an den pc und bestellte dort für seinen opa eine bankkarte, mit der man rabatt bekommt. er ist sehr fit am pc weil er alles von seinen 14- und 16-jährigen brüdern gelernt hat. ich schrieb der fa. sofort eine mail und erklärte, wie es zustande kam und daß ich das als wenigbezieher nicht will. es folgten noch weitere mails. eine antwort bekam ich nie. monate später rief die ausstellende bank hier an. ich sagte es dem herrn und er meinte, ich solle bei der bank kündigen und die begründung angeben. wenn er noch nicht beschränkt geschäftsfähig sei, würde es storniert. was nun???

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Antworten (9)

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    Antwort von ralli16 ralli16

    Um Minderjährige davor zu bewahren, für sie nachteilige Geschäfte einzugehen und die daraus entstehenden Folgen tragen zu müssen, gibt es gesetzliche Vorschriften, die sie davor schützen sollen.

    So sind Kinder und Jugendliche

    • bis zum vollendeten siebten Lebensjahr geschäftsunfähig. Das heißt, von ihnen eingegangene Verpflichtungen sind nichtig. Zum Beispiel nimmt Ihr Sechsjähriger Geld aus Ihrem Geldbeutel. Er kauft damit beim nächsten Kiosk einen Schlüsselanhänger. Sie sind mit diesem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Gegenstand zurückzugeben und Ihr Geld zurückzuverlangen.

    • vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.

    • ab der Volljährigkeit voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Ihr volljähriges Kind eigenständig Verträge jeder Art abschließen kann. Für die sich daraus ergebenden Folgen ist es aber auch voll verantwortlich

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    danke dir! ich glaube, das kommt der sache schon näher!

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    Antwort von zauberelfe79 zauberelfe79

    stopp. die frage ist doch einzig, ob du einen vertrag mit der bank geschlossen hast. haste nicht. letztlich müsste die bank beweisen, dass du mit ihr einen vertrag geschlossen hast. und was nicht zustande gekommen ist, braucht auch nicht gekündigt zu werden!

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    dein wort in meinem ohr! ich hoffe sehr, daß du recht hast!

    Kommentar von zauberelfe79 zauberelfe79

    das ist bgb und zpo und nicht meine persönliche meinung.

  • 1
    Antwort von dragon100 dragon100

    Dein Enkel wird sicher mal ein guter Vertreter!:-))

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    da könntest du nicht ganz unrecht haben... haha...

  • 1
    Antwort von butz1510 butz1510

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Beschränkt geschäftsfähig ist er natürlich, aber das reicht doch nicht zum Abschluss eines solchen Geschäfts. Ich könnte mir denken, dass Du Probleme mit der Beweislage bekommen kannst, aber ein vernünftiger Bankangestellter wird sich sicher mit Deiner Erklärung zufriedengeben.

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    vielen dank für deine worte! ja, eben das hoffe ich auch sehr. wird nämlich ganz schön teuer. die gebühren für diese karte müssen pro jahr bei der bank bezahlt werden. auch, wenn man sie gar nicht nutzt.

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Ich drück' die Daumen!

    Kommentar von VayaconDios VayaconDiosVayaconDios

    vielen dank dir!

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    Antwort von Rabbicook Rabbicook

    Meine Frage ist, warum zum Donner sperrst Du den Computer nicht wenn Du ihn verlässt???????

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    erstens wurde ich ans telefon gerufen und wollte gleich danach wieder zurück an den pc. zweitens dachte ich nicht, daß der lauser die gelegenheit gleich nutzt um unsinn anzustellen. deine frage erschöpfend beantwortet??

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    Antwort von wim50 wim50

    Kurz und schlecht: du bist deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. So sieht es in erster Linie aus. Wenn dein Enkel während deiner Abwesendheit die Möglichkeit zu solchen Aktionen hat, bist erst mal du für die Folgen verantwortlich.

    Kommentar von VayaconDios VayaconDiosVayaconDios

    hmmm... daran muß ich jetzt aber doch zweifeln...

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    Antwort von h4xx0rDaniel h4xx0rDaniel

    das problem ist das sie dies unter der begründung wie dort nicht machen können da sie es leider nicht nachweisen können in der hinsicht kann jedoch ihr kind zwar so etwas bestellen darf abe dies nicht unter 16 jahren vornehmen denn er muss dazu die einstimmung eines elternteils bekommen. ich hatte das selbe problem das mein sohn auf einer seite war und bei jener sich etwas bestellt hatte, konnte ich dies jedoch von der firma wieder stornieren lassen da er nicht geschäftsfähig gillte. wenn die firma ihnen doch noch weiter probleme machen sollte würde ich an ihrer stelle das ganze vor gericht vereiden.

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    dann hoffe ich, damit durchzukommen. du darfst mich übrigens hier duzen! ist allgemein so üblich.

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    Antwort von Feuerwehr95 Feuerwehr95

    ab sieben jahre ist mann teilgeschäftsfähig. ab diesen alter darf man deinen betrag bis 20euro ausgeben (c.a)

    Kommentar von zauberelfe79 zauberelfe79

    das stimmt so nicht. die geschäfte, die man ab 7 jahren abschließt sind schwebend unwirksam, grundsätzlich. d.h. sie bedürfen der zustimmung der eltern (vorher) bzw. der nachträglichen genehmigung derselben (da diese idr die gesetzlichen vertreter sind. das was du meinst ist der sogenannte taschengeld-§. und der bezieht sich auf das taschengeld. damit dürfen rechtswirksam "anschaffungen" ( z.b.ein eis im freibad, ne packung schoki im supermarkt, ne cd etc.)getätigt werden, sofern alle voraussetzungen gegeben sind...

    Kommentar von Feuerwehr95 Feuerwehr95Feuerwehr95

    oh o.k danke

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    Antwort von Ally32 Ally32

    Ab sieben Jahren

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