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Ab wann ist ein Grundstücksvertrag rechtskräftig?

Frage von 58erWolfgaeng 58erWolfgaeng

Ich habe mich entschlossen, einiges von meinem Angesparten in einen Bauplatz anzulegen. Leider habe ich sehr wenig Ahnung von der Materie – mal eine grundsätzliche Frage: Ist ein Grundstückskaufvertrag rechtskräftig, sobald wie bei jedem anderen Vertrag beide Parteien zugestimmt und dies mit ihrer Unterschrift kundgetan haben?

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Antworten (7)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ja natürlich. Noch dazu wird ein solcher Vertrag ja notariell beurkundet.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    richtig

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    Antwort von sweetymo sweetymo

    Ein Grundstückkaufvertrag bedarf eines speziellen Formerfordernisses und zwar der notariellen Beurkundung.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Die Rechtsverbindlichkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück tritt prinzipell erst mit der notariellen Beurkundung ein. Allerdings ist der Käufer damit noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Dies ist er erst mit der erfolgten Umschreibung im Grundbuch bzw. mit dem Eintrag einer Auflassungsvormerkung.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    ganz klare Antwort, DH

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Sobald beide Parteien in Gegenwart des Notars unterzeichnet haben.

    http://www.wohnung.com/wohnungskauf/

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Bei Kaufverträgen gibt es keine Rechtskraft; sowas gibt es nur bei Urteilen; mit Leistung der Unterschrift ist der Vertrag geschlossen; fertig; das hat nichts mit dem Übergang von Lasten und Nutzen zu tun und auch nichts mit dem Eigentumsübergang; mit Leistung der Unterschrift ist der Vertrag rechtsgültig geschlossen und sonst nichts; alles andere hat mit der Rechtsgültigkeit des Vertrages nichts zu tun; d.h. beide Parteien haben einen Anspruch: der Verkäufer dass Du zahlst und der Käufer, dass ihm das Eigentum am Grundstück verschafft wird.

    Kommentar von redharry redharryredharry

    mag bei allem anderen so sein, bei Grundstücken NICHT!

    Kommentar von redharry redharryredharry

    wenn ich heue einen vertrag schließe, der in der Zukunft gelten soll, weil der Lieferer nicht liefern kann, ist für mich der Vertrag erst in der Zukunft - abhängig ob der Lieferer liefern kann!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    das ist so nicht richtig; der Vertrag ist mit der Unterschrift geschlossen; es kann natürlich im Vertrag vereinbart werden, dass eine Leistung erst in der Zukunft erbracht wird, aber dann ist der Vertrag trotzdem in der Gegenwart abgeschlossen; bezüglich eines Grundstückes ist der Vertrag mit Unterzeichnung geschlossen; er ist bereits gültig bevor die Tinte trocken ist; ab diesem Zeitpunkt bin ich zu allem verpflichtet und berechtigt was ich unterschrieben habe; glaub mir, ich habe damit täglich zu tun.

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    Antwort von redharry redharry

    Ihr wart beim Notar und habt nichts verstanden? Das ist typisch. Die Notare lesen den Vertrag vor, gibt es noch Fragen?, NEIN! GerdaG hat Recht, die grundbuchamtliche Eigentümerschaft hat nichts mit Rechtskraft zu tun! Allerdings hat die notarielle Beurkundung auch nichts mit der Rechtskraft im Sinn - tut mir Leid GerdaG - die Rechtskraft ist im Vertrag geregelt - das nennt sich im Vertrag Übergang von Nutzen und Lasten! Z.B. kann man diesen Übergang mit Bezahlung des Kaufpreises ( auch auf ein Notaranderkonto) vereinbaren, oder man sagt, der Übergang ist am 01.12.2008. Rechtskraft entsteht im Fall 1, wenn das Geld gezahlt wird, im Fall 2 am 01.12. auch wenn noch nicht bezahlt wurde.

    Kommentar von redharry redharryredharry

    achso: Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen/ Anträge müssen vorliegen - z.B. gezahlte Grunderwerbsteuer

    Kommentar von redharry redharryredharry

    Leute entschuldigt: noch ein Zusatz - Rechtskraft kann auch erst nach erfolgter Vermessung des Grundstücks vereinbart werden, wenn eine Teilfläche eines noch zu erschließenden Baugrundstücks erworben wird.

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    Antwort von LeticiaVonHD LeticiaVonHD

    bei verträgen über den kauf und verkauf von grund und boden, muss zusätzlich beim grundbuchamt eine eintragung ins grundbuch vorgenommen werden. erst dann bist du offizieller eigentümer!

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Es geht nicht um die Eigentümerschaft, sondern um die Rechtskraft.

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