Zu welchem Zeitpunkt gilt ein Urteil als geltendes Recht?
Ein Amts- bzw. Landgericht hat ein Urteil gesprochen. Auf Berufung wurde verzichtet.
Ab wann kann man dies als Praezedenzfall anwenden und ebenso "beklagen"?
Zu welchem Zeitpunkt gilt ein Urteil als geltendes Recht?
Ein Amts- bzw. Landgericht hat ein Urteil gesprochen. Auf Berufung wurde verzichtet.
Ab wann kann man dies als Praezedenzfall anwenden und ebenso "beklagen"?
Wenn auf Berufung verzichtet wurde, ist das Urteil sofort rechtskräftig.
Präzedenzfälle, wie im amerikanischen "Recht", gibt es bei uns nicht. Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes sind etwas anderes. Aber ein Urteil eines Amts- oder Landgerichts interessiert mich in einem anderen Bezirk wenig. (Überspitzt ausgedrückt.)
Hier http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=39532 g u t nachzulesen.
ich glaube man hat 2wochen zeit berufung oder revision einzulegen, geschieht dies nicht in dieser frist ist das urteil rechtskräftig.
Meines Wissens, wenn die Frist in Berufung zu gehen abgelaufen ist, bzw. wenn beide Parteien sofort auf Berufung verzichten und der Richter noch im Gerichtssaal das Urteil für rechtskräftig erklärt!
Hallo Herr Wolf Richter! Ich finds lustig, dass gerade Sie mit Ihrem Nachnamen die beste Antwort auf die Frage geben können :-) Sie sind ja förmlich prädestiniert dafür :-)
Oh, sehe gerade in Ihrem Profil, dass Sie Jurist sind. Noch passender :-)