ich veranstalte Kinderfreizeiten und stelle davon Bilder ins Internet (größtenteils auf paßwortschützten Seiten). Die Eltern meiner Teilnehmenden können der Veröffentlichung von Bildern ihres Kindes zustimmen, oder dieses ablehnen (das Recht auf das eigene Bild,Schutz der Privatsphäre/Person)
gibt es eine rechtliche Bestimmung, ab wann ein Bild als "Gruppenbild" gilt und somit dieses Recht nicht mehr greift? Hintergrund: oftmals sind es ja gerade die Gruppensituationen, die es lohnen als Bild eingestellt zu werden ... aber was, wenn dort ein Kind drauf ist, dessen Veröffentlichung widersprochen wurde??
ich schiebe nach: "zur Verfügung gestellt wird,"