bremenumzu am 07.05.2008 um 16:33 Uhr
ich veranstalte Kinderfreizeiten und stelle davon Bilder ins Internet (größtenteils auf paßwortschützten Seiten). Die Eltern meiner Teilnehmenden können der Veröffentlichung von Bildern ihres Kindes zustimmen, oder dieses ablehnen (das Recht auf das eigene Bild,Schutz der Privatsphäre/Person)
gibt es eine rechtliche Bestimmung, ab wann ein Bild als "Gruppenbild" gilt und somit dieses Recht nicht mehr greift? Hintergrund: oftmals sind es ja gerade die Gruppensituationen, die es lohnen als Bild eingestellt zu werden ... aber was, wenn dort ein Kind drauf ist, dessen Veröffentlichung widersprochen wurde??

Siehe § 23 KunstUrhG - Ausnahmen http://www.gutefrage.net/tipp/recht-am-eigenen-bild
Wenn dem wiedersprochen wurde, darfst du es auch nicht veröffentlichen! Das würde ich respektieren, es möchte nicht jeder, das sein Kind im Netz rumwandert!

Wenn jemand nicht möchte, dass Fotos seiner Kinder im Internet allen guten und seltsamen Menschen mit den verschiedensten teils abseitigsten Vorstellungen, was man mit diesem Foto machen könnte und Phantasien, die ihnen beim Betrachten des Fotos kommt, dann sollte man diesen Wunsch DRINGEND respektieren!!!
Ich weiß nicht, ob es ausreicht, wenn man das Gesicht des Kindes durch einen beigefarbenen Fleck ersetzt, aber das wäre eine Möglichkeit.
Baiana am 7. Mai 2008 16:37 ich schiebe nach: "zur Verfügung gestellt wird,"
Da solltest du dich wohl besser bei einem Anwalt für Presserecht erkundigen. Für mich wäre eine Gruppe mehr als 4 Kinder. Aber ich bin Laie.

Ich meine gehört zu haben, dass das Foto dann nicht veröffentlicht werden darf, egal ob es ein Gruppenfoto ist oder nicht. Gerade bei Kindern muss besondere Sorgfalt walten.
ab 2 personen ist es eine gruppe, mehr ist dann eine bande :o))
tradaix am 7. Mai 2008 17:02 Zwei Personen sind ein Paar (Duo). Drei ein Triumvirat (Trio), was schon als Gruppe bezeichenbar ist (= Mehrheiten möglich). :)

Also in der Soziologie wird eine Gruppe als eine Anhäufung von mehr als 2 Personen definiert.
Ich habe mal gelernt, dass es dann eine Gruppe ist, wenn mindestens drei Personen beteiligt, sind. Zwei Menschen sind ein Paar. Also nehme ich an, dass auch Gruppenbilder dann Gruppenbilder sind, wenn mindestens drei Menschen drauf zu sehen sind. Das ist aber nur meine Vermutung und einen gesetzlichen Hinertgrund kenne ich nicht.
Eine Gruppe liegt ab 3 Personen vor, aber ein Gruppenfoto in dem Sinne, dass das Recht am eigenen Bild nicht mehr greift, ist erst dann gegeben, wenn einzelne Personen nicht mehr identifizierbar sind und das dürfte bei den Fotos einer Kinderfreizeit nie gegeben sein.