hallo frage hört sich zwar komisch an, aber ist wirklich ein wenig schwierig das ganze. also, die situation ist folgende.... ich habe einen werkstattwagen zuhause. mit dem schicken gerät fahre ich morgens direkt zuhause los, und arbeite meine aufträge dann nach und nach ab. nachmittags fahre ich dann in die firma( ca.10km von zuhause entfernt) und bereite dort den folgenden arbeitstag vor. von dort an geht es dann nach hause. wenn ich dann noch kurzfristige kundenanfragen bekomme, bearbeite ich diese meist direkt. der wagen wird ausschließlich für die arbeit benutzt. also keine privatfahrten etc. muß ich nun einen "geldwerten vorteil" für diesen wagen zahlen? oder föllt der wagen raus? oder muß ich nur die täglich "heimfahrt" angeben? bisher habe ich noch keine antwort bekommen die mir helfen konnte.
danke im vorraus
nur mal in meinen worten ob ich das richtig verstanden habe, ich muß quasi nur den arbeitsweg angeben.die täglichen 10km.alles andere läuft über den ag. richtig?
Richtig, das Andere sind reine Dienstfahrten mit dem betrieblichen PKW. Übrigens: Bei der sogenannten Einsatzwechseltätigkeit kannst Du sogar die pauschalen Verpflegungssätze geltend machen, wenn die Zeit an den Tagen über 8 bzw. 14 Stunden liegt (Steuererklärung FA) Davon abziehen musst Du aber, was der AG dir steuerfrei schon ggf. ersetzt.
das ist mir bekannt :) hast du irgendwo eine quelle auf die ich mich beziehen kann? danke für die schnellen und kompetenten antworten!!
Hatte ich vergessen: Die Regelung gilt pro Monat und den Kilometern.
Bsp.: Listenpreis 20.000 Euro x 0,03 % x 10 km = 60 Euro geldwerter Vorteil
Ich habe Zweifel, ob die Firmenwagenpauschale hier Anwendung findet, da es sich nicht um einen PKW handelt, der privat nutzbar ist, sondern ein Werkstattwagen.
Doch! Er hat ja oben beschrieben, damit auch regelmäßig die Arbeitsstätte aufzusuchen. Was anderes wäre, wenn er ausschließlich Einsatzwechseltätigkeit von zu Hause aus machen würde!!! Also die Firma gar nicht aufsucht bzw. dort arbeitet. Die 0,03 % gelten also nur für den Arbeitsweg. Privatnutzung scheidet, wie oben von ihm beschrieben, aus. Die würde nämlich dann monatlich mit 1 % des Listenpreises zusätzlich zu Buche schlagen, wenn der Arbeitgeber ihm den Wagen auch dazu überlassen würde!