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Der persönliche Steuerfreibetrag für Ehepartner ist von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro gestiegen, der Steuerfreibetrag für Kinder von bisher 205.000 Euro auf jetzt 400.000 Euro. Außerdem sind vererbte Immobilien Steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass diese nach dem Erbfall zehn Jahre lang selbst bewohnt werden. In dieser Zeit darf das Wohneigentum weder verkauft noch vermietet werden, sonst entfällt die Steuerbefreiung für die Immobilie rückwirkend.








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Gut gemacht, hätte ich nicht besser beantworten können, als früherer Mitarbeiter einer Erbschaft- und Schenkungsteuertätigkeit!
Dann hätte Dir aber auffallen müssen, dass der Freibetrag für Kinder nur 400.000,- ist.