1

Ab wann ist die Erbschaftssteuer neu geregelt?

Frage von vanDiepen vanDiepen

Wann gilt die neue Erbschaftssteuer?!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von fesses1979 fesses1979

    Seit dem 1. Januar 09 gilt schon das neue Erbrecht. Eltern, Kinder und Eheleute haben seither einen Freibetrag von 500.000 Euro.

    Kommentar von ziegenhirte ziegenhirteziegenhirte

    Gut gemacht, hätte ich nicht besser beantworten können, als früherer Mitarbeiter einer Erbschaft- und Schenkungsteuertätigkeit!

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    Dann hätte Dir aber auffallen müssen, dass der Freibetrag für Kinder nur 400.000,- ist.

  • 0
    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Seit 01. 01. 2009.

    Es gibt gravierende Änderungen.

    Das selbstbewohnte Hauskann völlig frei auf den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner, oder auf ein Kind übertragen werden (wenn die es weiter selbst bewohnen). Für Kinder gilt eine Höchstgrenze von 200 qm.

    Die Freibeträge für Kinder sind in Zukunft 400.000,- für ehegatten 500.000,-.

    De Steuersätze sind alles dings gestiegen.

    Es gibt je nach Höhe nur noch 30 % und 50 %

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Weitere Informationen

  • Rosenheimer Nachrichten

    Das neue Erbschaftssteuerrecht

    Seit 1. Januar gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Ob die Regelungen gerechter sind als die alten, darüber kann man sich streiten. Wie immer gibt‘s Gewinner und Verlierer.

    Der persönliche Steuerfreibetrag für Ehepartner ist von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro gestiegen, der Steuerfreibetrag für Kinder von bisher 205.000 Euro auf jetzt 400.000 Euro. Außerdem sind vererbte Immobilien Steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass diese nach dem Erbfall zehn Jahre lang selbst bewohnt werden. In dieser Zeit darf das Wohneigentum weder verkauft noch vermietet werden, sonst entfällt die Steuerbefreiung für die Immobilie rückwirkend.

    Lesen Sie bitte hier weiter: Rosenheimer Nachrichten - Das neue Erbschaftssteuerrecht

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.